 | MONTAGE-TIPPS: Nach fest kommt ab |
 Befestigung: Hier gibt´s Praxistipps zur Montage von Dübel.
Bevor der Monteur das Produkt beschafft und einsetzt, sollte er sich anhand von Herstellerangaben und Zulassungsbescheiden über das zu verwendende Produkt zu informieren. Beim Lesen der Zulassung im Hinblick auf die Montage sind folgende Punkte besonders hervorzuheben:
1. Von der Titelseite des Zulassungsbescheids sind zu entnehmen:  | Zulassungsnummer
|  | Antragsteller (Dübelhersteller)
|  | Zulassungsgegenstand (Dübel, Produktname)
|  | Gültigkeitsdauer der Zulassung (Produkte mit abgelaufener Zulassung dürfen nicht im sicherheitsrelevanten Bereich angewendet werden) |
2. Besondere Bestimmungen:
2.1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich Beschreibung des Produkts in seinen Bestandteilen und seiner Funktionsweise
Überprüfung, ob der gelieferte Dübel mit der Beschreibung übereinstimmt.
Beschreibung des Anwendungsbereichs: Ungerissener Beton, gerissener und ungerissener Beton sowie Betonfestigkeit oder Mauerwerk
Überprüfung, ob der vorgesehene Dübel in dem beschriebenen Verankerungsgrund verwendet werden darf.
Klimatische Bedingungen: Trockener Innenraum (galvanisch verzinkt), Feuchtraum (zum Beispiel A4-Stahl) oder Anwendung im Freien (zum Beispiel A4-Stahl oder HCR-Stahl)
Überprüfung, ob das Dübelmaterial für den Einsatzzweck geeignet ist.
2.2 Bestimmungen für das Bauprodukt Der Dübel muss mit seinen Eigenschaften und der Zusammensetzung mit den Zeichnungen und Angaben des Zulassungsbescheids übereinstimmen
Überprüfung der Übereinstimmung.
2.3 Verpackung, Lagerung und Kennzeichnung Der Dübel darf nur als Befestigungseinheit verpackt und geliefert werden
Überprüfung, ob das ‚Ü-Zeichen‘ vorhanden ist und ob der Dübel die erforderlichen Markierungen oder Bezeichnungen aufweist (zum Beispiel W-FAZ, M12, A4).
2.4 Bestimmungen für Entwurf und Bemessung Der Dübel darf nur mit dem in dem jeweiligen Zulassungsbescheid angegebenen Bemessungsverfahren bemessen werden.
2.5 Bestimmungen für die Ausführung Der Dübel darf nur als Befestigungseinheit verwendet werden. Einzelteile dürfen nicht ausgetauscht werden. Die Art und Festigkeit des Verankerungsgrundes ist vor dem Setzen zu überprüfen.
Überprüfung, ob der vorhandene Verankerungsgrund mit den Anwendungsgrenzen aus dem Zulassungsbescheid übereinstimmt (zum Beispiel Plan des Statikers).
2.6 Bohrlochherstellung Es darf nur das angegebene Bohrverfahren (Hammer- oder Drehbohren) mit dem vorgeschriebenen Bohrwerkzeug (zum Beispiel Bundbohrer) mit der Prüfmarke der Prüfgemeinschaft Mauerbohrer e.V. Remscheid verwendet werden.
Überprüfung, ob das Prüfzeichen auf dem Bohrer vorhanden ist. Bewehrung darf nichtbeschädigt oder durchtrennt werden. Das Bohrmehl ist aus dem Bohrloch zu entfernen. Bei Fehlbohrungen sind in dem in der Zulassung angegebenen Abstand neue Bohrungen zu erstellen.
2.7 Setzen des Dübels Das Bohrloch ist rechtwinklig zur Betonoberfläche zu bohren. Die Bohrlochtiefe nach Zulassungsbescheid ist einzuhalten. Der Dübel ist mit den vorgeschriebenen Setzwerkzeugen (Drehmomenten- schlüssel, Einschlagwerkzeug) zu montieren. Die ordnungs- gemäße Verankerung ist nach den Angaben des Zulassungs- bescheids zu überprüfen (zum Beispiel Probebelastung).
2.8 Kontrolle der Ausführung Bei der Herstellung der Dübelverankerung muss der mit der Verankerung von Dübeln betraute Unternehmer oder der von ihm beauftragte fachkundige Vertreter auf der Baustelle anwesend sein. Er hat für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.
Er hat ein Montageprotokoll zu erstellen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
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