Brände können für Betriebe und Unternehmen verheerende Folgen haben und ganze Existenzen zerstören. Laut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beläuft sich die Großschadenslast für Feuerschäden im Jahr 2015 vorläufig auf rund 1,3 Milliarden Euro. Dennoch unterschätzen viele Unternehmer das Risiko durch einen unzureichenden Brandschutz.
Seit dem Jahr 2009 ist die DASt-Richtlinie 022 für das Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen verbindlich anzuwenden. Im Juni 2016 wurde vom Deutschen Ausschuss für Stahlbau (DASt) eine überarbeitete Ausgabe der DASt-Richtlinie 022 veröffentlicht. Sie enthält praxisgerechte Vereinfachungen, ist anwenderfreundlicher geworden und regelt nun auch das Feuerverzinken bei Temperaturen von 530 Grad Celsius bis 620 Grad Celsius. Bisherige zusätzliche Einschränkungen zur Kaltumformung vor dem Feuerverzinken wurden aufgehoben.
Unter anderem ist folgende für den Metallhandwerker wichtige Norm im Juli neu erschienen: DIN EN ISO 19353 Sicherheit von Maschinen; Vorbeugender und abwehrender Brandschutz (ISO 19353:2015); Deutsche Fassung EN ISO 19353:2016.