transparente Treppe
Die Treppe aus der Perspektive in Kniehöhe: Die zwei Querstreben fügen sich harmonisch in das Gesamtbild ein. Die Transparenz der Treppe ist nicht gestört. (Quelle: Sternberger)

Betriebsführung 31. August 2023 Auftragsvorbereitung: Gut vorbereitet

In allen Phasen der Akquise und Bearbeitung eines Auftrags können Fehler passieren, die zu Schäden führen. Bei der Vorbereitung kommt es zum Beispiel darauf an, die Vorstellungen des Kunden genau zu verifizieren und das richtige Material zu bestellen und beim Eingang zu kontrollieren. Doch dabei kann es zu Missverständnissen und Versäumnissen kommen. Wir geben anhand einiger Beispiele Tipps zur Fehlervermeidung.

Bei der Auftragsvorbereitung sollten Sie als erstes den Vertrag mit dem Kunden prüfen. Dazu gibt es im Kapitel 1.18.2.1 des Fachregelwerkes Metallbauerhandwerk – Konstruktionspraxis eine übersichtliche Checkliste, die Sie systematisch abarbeiten können. Die Checkliste enthält wichtige Anforderungen, die es Ihnen ermöglichen, zum Beispiel zu klären ob die Angaben des Kunden vollständig und eindeutig sind oder ob eventuell eine Abstimmung notwendig ist. Was passieren kann, wenn diese Kommunikation nicht oder nicht eindeutig erfolgt, zeigt folgender Fall:

Fragen Sie im Zweifel nach

Edelstahlgeländer mit Rostspuren
Das Geländer war eine Mischkonstruktion. Anrostungen waren deutlich auf dem Handlauf aus CrNi-Stahl 1.4301 und an der Kontaktstelle mit dem unedleren Geländerpfosten zu erkennen. (Quelle: Weilnhammer/SLV München)

Ein Hauseigentümer hatte einen Treppenbauer mit der Herstellung und Montage einer zweiläufigen, gegenläufigen Stahlwangentreppe mit Zwischenpodest für sein Einfamilienhaus beauftragt. Im Treppenraum wünschte er sich viel Transparenz und wählte deshalb begehbares Glas als Stufenmaterial.

Nach der Treppenmontage störte sich der Auftraggeber an zwei Querstreben zwischen den beiden Treppenwangen. Es stellte sich heraus, dass die beiden Streben im Vorfeld des Auftrages nicht besprochen worden waren, aber für die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Treppe unerlässlich waren.

Im Gutachten sah der vom Gericht beauftragte Sachverständige die Transparenz des Treppenraumes nur unwesentlich gestört. Selbst die obere Querstrebe lag mit 1.300 Millimeter Höhe außerhalb des normalen Sichtfeldes. Die beiden Streben fügten sich harmonisch in das Gesamtbild der Treppe ein.

Der Fall zeigt aber deutlich, wie wichtig es ist, die konstruktive Lösung im Vorfeld möglichst genau mit dem Auftraggeber zu besprechen. Die Treppenkonstruktion wäre durchaus auch ohne Streben herzustellen gewesen. Nur hätte dem Treppenbauer die große Wichtigkeit der maximalen Transparenz im Treppenraum für den Auftraggeber vorher klar sein müssen.

Wählen Sie das richtige Material

Profil mit Fehlstellen
Hohlprofil mit nicht vollständig durchgeschweißter Naht. (Quelle: Schasse)

Zur Auftragsvorbereitung gehört auch die Beschaffung des passenden Materials. Dabei ist es für das Metallbauunternehmen sinnvoll, einen gut strukturierten Ablauf für die Auswahl der zu beschaffenden Produkte, der Lieferanten, der Lagerhaltung etc. festzulegen. Hilfreich ist dabei die Verfahrensanweisung im Kapitel 1.18.4.1 des Fachregelwerkes. Was geschehen kann, wenn das falsche Material bestellt wird, zeigt dieser Schadensfall:

An einem Geländer aus CrNi-Stahl 1.4301 (X5CrNi18-10) im Uferbereich in Meeresnähe kam es unmittelbar nach der Montage bereits zu ersten Anrostungen. Bei dem Geländer handelte es sich um eine Mischkonstruktion mit Stützen aus unlegiertem, oberflächenbeschichtetem Stahl mit quer verlaufenden Holmen aus CrNi-Stahl.

Die Anrostungen waren auf die unzureichende Korrosionsbeständigkeit des verwendeten CrNi-Stahles 1.4301 zurückzuführen. Selbst wenn die Oberfläche poliert ist und der vorliegende Rost entfernt wird, werden sich auf einem nicht Mo-haltigen CrNi-Stahl unter Meeresatmosphäre innerhalb kürzester Zeit immer wieder neue Korrosionsspuren bilden. Der Kontakt der Querholme mit den Stützen aus unlegiertem Stahl trug – trotz Oberflächenbeschichtung – zur Entstehung von Kontaktkorrosion in Verbindung mit Spaltkorrosion bei.

Schadensursache war letztlich die falsche Materialwahl. In unmittelbarer Meeresnähe war aufgrund der salzhaltigen und damit chloridhaltigen Luft auf jeden Fall mindestens ein Mo-haltiger CrNi-Stahl, etwa der Güte 1.4571 (X6CrNiMoTi17-12-2) oder 1.4404 (X2CrNiMo17-12-2) nach DIN EN 10088 einzusetzen. Die Oberflächen mussten poliert beziehungsweise feingeschliffen sein und von einer Mischkonstruktion mit un- oder niederlegiertem Stahl war – auch wenn dieser oberflächenbeschichtet vorlag – abzuraten.

Prüfen Sie die Lieferung

Ist das für den Auftrag erforderliche Material bestellt und wird es geliefert, ist es wichtig, die Produkte einer dokumentierten Eingangsprüfung zu unterziehen. Auch dabei hilft das Regelwerk mit diversen Checklisten (zum Beispiel Kapitel 1.16.5.6.).

Dabei sollte geprüft werden:

  • ob das Produkt den Bestellangaben (Menge, Stückzahl, Oberflächenbeschaffenheit, Funktion, sonstige Spezifikationen, Normen, Vorschriften etc.) entspricht,
  • ob die in der Bestellung geforderten Material-, Abnahme-, Werkszeugnisse, Prüfprotokolle vorhanden, vollständig und richtig sind.

Was bei einer mangelnden Wareneingangskontrolle passieren kann, zeigt dieser Fall:

Ein größeres Stahlbauunternehmen bezog seit vielen Jahren kaltgeformte Hohlprofile von einem Materiallieferanten. Entsprechend der DIN EN 1090-2 wurden die gelieferten Materialien stets mit den korrekten Materialzeugnissen geliefert. Die Vormaterialien waren mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Bei der Wareneingangsprüfung, die aus einer visuellen Kontrolle der von außen einsehbarer Bundware, einer Vollständigkeitskontrolle mit dem Lieferschein und einer Kontrolle der Kennzeichnungsschilder bestand, wurden keine Abweichungen festgestellt. Anschließend erfolgte der Zuschnitt der mehrere Tonnen umfassenden Lieferung. Erst beim Zusammenbau der Stahlkonstruktion erschienen die Oberflächen bei mehreren Hohlprofilen an einigen Stellen optisch auffällig. Weiterführende Prüfungen ergaben nicht durchgeschweißte Längsnähte bei den Hohlprofilen.

In den Regelwerken für die Herstellung und Lieferung der kaltgeformten Hohlprofile DIN EN 10219, Teil 1 und Teil 2 wird hinsichtlich der Schweißnahtausführung lediglich von einer geschweißten Ausführung gesprochen. Festlegungen und Regelungen zur vollständigen Durchschweißung über die volle Profillänge oder zum Erfordernis einer Schweißnahtprüfung sind dort nicht enthalten. Die nur partiell durchgeschweißten Nähte verhielten sich allerdings wie Risse und führten zum Bauteilversagen. Die erreichten Biegefestigkeiten unterschritten die in der Statik errechneten Beanspruchungen. Die Profile waren damit für das Projekt nicht zu verwenden.

Der grundlegende Anspruch auf Reklamation war aber durch die bereits erfolgte Weiterverarbeitung der Vormaterialien (Zuschnitt) verwirkt. Die Wareneingangsprüfung muss auch noch nach der eigentlichen Warenannahme erfolgen. Spätestens zum Zeitpunkt des Auflegens der Profile zum Zuschnitt hätte die visuelle Wareneingangsprüfung der Mitarbeiter den Fehler erkennen müssen.

Fazit: Bereiten Sie den Auftrag richtig vor

Es kann passieren, dass schon bei der Auftragsvorbereitung die Weichen für einen späteren Schadensfall gestellt werden. Deshalb sollte zum Beispiel beachtet werden:

  • Arbeiten Sie mit dem Kunden alle wesentlichen Punkte an der Bestellung ab oder lassen Sie sich Ihre Gestaltungsfreiheit freizeichnen.
  • Bei der Werkstoffauswahl für ein Geländer, das in unmittelbarer Küstennähe aufgestellt werden soll, müssen Sie auf jeden Fall die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.3-6 (im Fachregelwerk enthalten) beachten.
  • Kontrollieren Sie die Vormaterialien nicht nur bei der Anlieferung, sondern auch durch jeden einzelnen Mitarbeiter vor dem ersten Bearbeitungsschritt. Reklamieren Sie bei festgestellten Unregelmäßigkeiten dies umgehend schriftlich beim Lieferanten – noch vor der Weiterverarbeitung.

Wo Sie mehr erfahren

Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. In der Sendung „M&T Metall-produktiv“ werden jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 12:00 Uhr unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.

Schadensfälle: Viele weitere Schadensfälle sind in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.

Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.

Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits mehr als dreißig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple Podcast, Spotify oder Google Podcast.

zuletzt editiert am 31.08.2023