(Juni 2022) Bei einem Balkongeländer wurden die Befestigungen an der Balkonplatte auf der Unterseite bemängelt. Es wurde diverse Futterbleche eingesetzt und die Laschen der Fußplatten verformten sich. Der Sachverständige stellte die Gebrauchsuntauglichkeit der Befestigung fest.
Der Auftraggeber bat den Sachverständigen um einen Ortstermin für die Begutachtung von Balkongeländern an einem Mehrfamilienhaus. Diese waren erst kürzlich montiert worden und ersetzten zuvor demontierte etwa fünfzig Jahre alte Geländer. Zunächst störte man sich am zahlreichen Einsatz von Blechen zur Überbrückung von Spalten an den von unten befestigten Pfosten. Es stellte sich anschließend weiter die Frage, ob hier ungenau gemessen wurde. Generell sollte die fachgerechte Befestigung der Geländer überprüft werden.Was sofort auffiel waren die teilweise mehrfach mit Futterblechen unterlegten Fußplatten, um die vorhandenen Spalte zu überbrücken. In die Fußplatten waren Gewindestifte eingeschraubt, die einerseits zur Auflagerung gedacht waren und zum anderen gleichzeitig die Futterbleche in ihrer Lage sichern sollten. Auffällig war, dass an einigen Stellen die auflagernden Gewindestifte direkt auf den Befestigungsuntergrund drückten. Auf den zweiten Blick war zu sehen, dass sich die als Laschen am Rohr angeschweißten Fußplatten unter der Last verformt hatten. Ein Standsicherheitsnachweis für diese Befestigungslösung wurde nicht vorgelegt.
Messen Sie genau

Die teilweise großen und mit Futterblechen überbrückten Spalte waren die Folge von schrägen Balkonunterseiten, die beim Aufmaß leider nicht berücksichtigt wurden. So kam es zum übermäßigen Einsatz von Futterblechen, die mutmaßlich wohl irgendwann zur Neige gingen. Die Monteure entschieden sich dann offensichtlich dazu, die restlichen Spaltüberbrückungen mit den zur Lagesicherung gedachten Gewindestiften vorzunehmen. Diese drückten somit direkt auf den Untergrund und leiteten die Auflagerkräfte punktuell ab. Für den Istzustand kam erschwerend hinzu, dass die als Laschen am Rohr angeschweißten Fußplatten zu schwach ausgelegt und schon plastisch verformt waren.Diese Befestigungslösung war nicht gebrauchstauglich, da sie nicht dauerhaft sein konnte. Belastungen am Geländer führten zu Belastungen an den Auflagerungspunkten. Zum einen könnten sich die schon geschwächten Laschen dadurch weiter plastisch verformen. Andererseits könnten sich ebenso die Gewindestifte unter Belastung weiter in den Untergrund drücken. In der Folge bekämen die Befestigungen ein Spiel, würden lose und die Geländer könnten anfangen zu wackeln. Dann würden sich auch die Futterbleche lösen und herunterfallen.
Überbrücken Sie Spalte mit hochfestem schwundfreiem Mörtel

Bekannt ist, dass Befestigungsuntergründe (vor allem im Bestand) nicht selten uneben sind. Mitunter ist es deshalb ein praxistaugliches Mittel diese Unebenheiten mit Futterblechen auszugleichen. Bekannt ist aber ebenso, dass sich im Bestand nicht selten Balkonplatten zur Stirnseite hin verjüngen, was eine schräge Unterseite zur Folge haben kann. Diese Schräge ist beim Aufmaß und der Pfostengestaltung zu berücksichtigen und sollte nicht durch den Einsatz von mehreren übereinander gelegten Futterblechen ausgeglichen werden. Zu selten wird leider die Möglichkeit genutzt, vorhandene Spalte mit hochfestem und schwundfreiem Mörtel zu vergießen. Lastabtragende Fußplatten müssen ausreichend dick und biegesteif ausgeführt sein.Die gewählte Ausführung der Geländerbefestigung war nicht fachgerecht, da sie durch die fehlende Dauerhaftigkeit nicht gebrauchstrauglich war. (German Sternberger)
Praxistipps:
- Gerade bei Geländerbefestigungen im Bestand von unten sollten Sie auf mögliche Schrägen der Balkonunterseiten achten. Diese müssen Sie beim Aufmaß berücksichtigen.
- Futterbleche müssen Sie dauerhaft in ihrer Lage sichern. Der Einsatz von geeignetem Vergussmaterial zur Spaltüberbrückung sollte stets geprüft werden.
- Fuß- und Ankerplatten müssen Sie biegesteif ausführen.
Die Beachtung folgender Normen, Richtlinien, Verordnungen und Regeln sind die Voraussetzung für die fachtechnisch einwandfreie Ausführung der Arbeit:
- Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik:
Kap. 1.4 Statik und Konstruktion,
1.9 Befestigungstechnik,
2.38 Geländer und Umwehrungen, Brüstungen, Handläufe,
- Landesbauordnung,
- Geländerrichtlinie.
Bundesverband Metall, Essen,- Europäische Technische Bewertungen (ETA - European Technical Assessment),
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ).
Baujahr/Schadensjahr: 2021
German Sternberger, ö.b.u.v. Sachverständiger