Der Bundesverband Metall hat sich gemeinsam mit 13 weiteren Verbänden und Institutionen der Bau-, Fenster- und Fassadenwirtschaft an Bundesbauministerin Verena Hubertz gewandt. In einem gemeinsamen Schreiben fordern die Unterzeichner die Bundesregierung auf, dem derzeit vorgesehenen EU-Normungsauftrag für Fenster und Türen nicht zuzustimmen und sich auf europäischer Ebene für eine grundlegende, praxisgerechte Überarbeitung einzusetzen.
Hintergrund sind die geplanten Anforderungen im Zuge der neuen europäischen Bauproduktenverordnung. Nach Einschätzung der beteiligten Verbände drohen insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zusätzliche Prüf-, Dokumentations- und Zertifizierungspflichten. Gerade bei Fenstern und Türen, die in zahlreichen Varianten und häufig projektbezogen gefertigt werden, könnte dies erheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen.
„Europäische Standards sind wichtig. Sie müssen aber so ausgestaltet sein, dass sie auch von mittelständischen Betrieben und dem Handwerk in der Praxis umgesetzt werden können. Neue Vorgaben dürfen nicht zu immer mehr Prüfungen, Dokumentationspflichten und Kosten führen, ohne dass dem ein entsprechender Mehrwert für Bauherren und Verbraucher gegenübersteht“, erklärt Diether Hils, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Metall.
Die beteiligten Verbände sehen insbesondere die Gefahr, dass zusätzliche regulatorische Anforderungen das Bauen und Sanieren weiter verteuern. Gleichzeitig könnten neue Prüf- und Nachweispflichten Unternehmen personell und organisatorisch erheblich belasten.
Für den Bundesverband Metall steht deshalb fest: Europäische Harmonisierung und verlässliche Qualitätsstandards sind grundsätzlich richtig. Entscheidend ist jedoch, dass Anforderungen verhältnismäßig, technisch sinnvoll und für die überwiegend mittelständisch geprägte Branche praktikabel bleiben.
Der gemeinsame Verbändeappell richtet sich auch mit Blick auf die im September anstehende Befassung im europäischen „Committee on Standards“ an die Bundesregierung. Die Unterzeichner halten den derzeitigen Entwurf in seiner vorliegenden Form nicht für zustimmungsfähig.
