Unlängst durchgeführte Schulungen eines Herstellers aus dem Fensterbereich werfen zurzeit Fragen auf, und führen bei vielen Handwerksbetrieben zu starken Verunsicherungen, wenn es um die Montage von Fenstern mit Rollläden geht. Dazu gäbe es überhaupt keinen Grund, so Gertrud Müller, Geschäftsführerin des Industrieverbandes Technische Textilien – Rollladen – Sonnenschutz (ITRS) e.V., da durch die CE-Kennzeichnung und die entsprechenden Leistungsbeschreibungen von Fenstern und Produkten wie Rollläden, Raffstoren und Fenster-Markisen alles klar geregelt sei.
Da als wesentlicher Bestandteil der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller von Fenstern oder Rollläden etc. eine entsprechende Ersttypprüfung (ITT) vorgenommen wird, sind damit alle notwendigen Leistungseigenschaften, die zur richtigen Auswahl notwendig sind, erfasst. Das gilt für die EN 14351-1 (Fenster) genauso wie für die EN 13659 (Abschlüsse), da Fenster und Rollläden vollkommen einzeln betrachtet werden. Selbstverständlich kann ein Anbieter von kompletten Fenster-Rollladenkombinationen die Fensterzertifzierung auf den Rollladenkasten als integralen Bestandteil seines Fensters erweitern. Aber auch hier muss für das Produkt Rollladen eine gesonderte CE-Kennzeichnung nach EN 13659 für die Klassifizierung der Windwiderstandsklasse vorgenommen werden.
Geht es darum, dass ein Fachhändler Fenster und Rollläden oder Raffstoren etc. von verschiedenen Herstellern kombinieren möchte, treten hier keine Problemstellungen auf, solange die Produkte auf die jeweiligen Erfordernisse abgestimmt sind. Es ist dabei vollkommen unerheblich ob ein Fenster unter einen Mauerwerksrollladenkasten montiert, oder ein Aufsetzrollladenkasten mit dem Fenster beim Einbau kombiniert wird. Hier zählen einzig und allein die Prüfungen nach der Fenster- und Rollladennorm. Der einbauende Betrieb muss ergänzend dazu natürlich für eine einwandfreie Montage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sorgen, und damit die Auswahl und Menge der notwendigen Befestigungsmittel der vorhandenen Situation vor Ort anpassen.
Einschränkungen, dass Produkte wie Fenster nicht mit Rollläden, Raffstoren etc. anderer Hersteller kombiniert werden dürfen, sieht die Normung ausdrücklich nicht vor. Es wird durch die Kombination von Fenster und Rollläden auch kein neues Bauteil geschaffen, für das eine neue CE-Zertifizierung erstellt werden muss.
