Die Kriminalstatistiken der Polizei belegen für 2015 einen Anstieg der Wohnungs- und Hauseinbrüche um rund zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Metallhandwerker, die Sicherheitstechnik installieren oder nachrüsten, sollten ihre Kunden auch über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren. So wurde die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455)“ zum 1. April 2016 erweitert.
Bislang gibt es Zuschüsse bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Daneben können Eigentümer und Mieter nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Diese Kredite können bequem bei der Hausbank beantragt werden. Auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurde erweitert. Förderfähig ist etwa der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.
Bereits seit Herbst 2014 kann über die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe (KfW) „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151, 430) in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energieeffizienter Sanierung stehen. Das nun erweiterte Förderprogramm wird seit November 2015 gezielt für Maßnahmen des Einbruchschutzes angeboten. Damit kann bundesweit als Einzelmaßnahme in Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden.
Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel nach Paragraf 35a EStG, der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik steuermindernd berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn diese nicht bereits über ein KfW-Programm gefördert wurden.
Förderhöchstbetrag aufgestockt
Zum 1. April 2016 hat die KfW auch das Programm „Energieeffizient Bauen“ erneuert und den Förderhöchstbetrag für Bauherren aufgestockt. Zudem wurde ein neuer KfW-Effizienzhausstandard eingeführt. Dieses Programm ist Teil des durch das Bundeswirtschaftsministerium geförderten CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Mit dem „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)“ wurden die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm bis 2018 auf jährlich zwei Milliarden Euro aufgestockt.
Zum 1. April 2016 verdoppelt die KfW den Förderhöchstbetrag für Bauherren auf 100.000 Euro. Zusätzlich wird neben der zehnjährigen Zinsverbilligung eine neue Variante mit zwanzigjähriger Zinsbindung angeboten. Neben den weiter bestehenden Standards KfW-Effizienzhaus 55 und 40 wird der neue Standard „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ eingeführt. Dieser gilt für Gebäude, die Energie erzeugen und speichern und so den verbleibenden, geringen Energiebedarf überwiegend selbst decken.
Die neuen Tilgungszuschüsse im Einzelnen:
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 15 Prozent der Darlehenssumme, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit,
- KfW-Effizienzhaus 40: zehn Prozent der Darlehenssumme, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit,
- KfW-Effizienzhaus 55: fünf Prozent der Darlehenssumme, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit.
