Fachregelwerk Historie
Hier sehen Sie, welche Kapitel in der Version aktualisiert, komplett neu eingestellt oder ausgetauscht wurden. Screenshot: FRW

Nutzungshinweise und Tipps CH 7. January 2019 Fachregelwerk: Auch mit Historie

(Januar 2019) Sehr viele Sachverständige des Metallbauerhandwerks gehören zu den ständigen Nutzern des Fachregelwerks. Oft müssen sie für ihre Gutachten auf einen älteren Regelungsstand zurückgreifen. Wie das geht, lesen Sie hier.

Das Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik gibt es jetzt seit mehr als 16 Jahren. In dieser Zeit hat es sich als wichtigstes Wissenskompendium des Metallbauerhandwerks etabliert und wird auch von Gerichten als „Stand der Technik“ zitiert. Alle sechs Monate wird das Fachregelwerk aktualisiert, damit die Nutzer immer auf dem momentan gültigen regelungstechnischen Stand sind. Im Herbst 2018 ist die nunmehr 33. Aktualisierung erschienen. Doch es gibt immer wieder Fälle beziehungsweise Nutzer, die für ihre Arbeit auch den technischen Stand aus vergangenen Jahren benötigen. Ein typisches Beispiel sind die Sachverständigen des Metallbauerhandwerks, die für ihre Gutachten auf die im Jahr der Fertigstellung beziehungsweise Übergabe des strittigen Objektes gültigen Regelungen zurückgreifen müssen. Ähnlich geht es zum Beispiel Metallbauern, die sich mit Regressansprüchen ihrer Kunden herumschlagen müssen.

Nutzen Sie ältere Versionen

TIPP - Halten Sie die älteren Versionen vorrätig

Um jederzeit auf den aktuellen gültigen technischen Stand der letzten 16 Jahre zugreifen zu können, müssen Sie nur die entsprechenden CD beziehungsweise DVD aufgehoben haben oder noch besser auf Ihrem PC installiert haben. Unser Tipp: Löschen Sie die alten Versionen auf Ihrem PC nicht.

In allen diesen Fällen ist es am einfachsten für die Nutzer der elektronischen Version. Voraussetzung ist nur, dass Sie die DVD der vorangegangenen Aktualisierungen aufgehoben haben oder noch besser alle älteren Versionen auf Ihrem PC installiert haben. Dann müssen Sie nur die jeweilige Version auf Ihrem PC starten. Als zusätzlichen Service haben wir im Fachregelwerk die Rubrik „Was ist neu?“. Dort sehen Sie auf einen Blick, in welchen Kapiteln es in der aktuellen Version Änderungen gab, beziehungsweise welche Kapitel neu sind oder komplett ausgetauscht wurden. Dort gibt es auch einen Unterpunkt „Historie“ der diese Informationen für alle vergangenen Aktualisierungen enthält.
Bei den Nutzern der Papierversion, ist es komplizierter. Sie sollten alle bei den Aktualisierungen aussortierten Seiten aufheben, um zurückzuverfolgen, welches der jeweils gültige Stand war. Dabei hilft ihnen allerdings der Abdruck der Versionsnummer auf jeder der über 3.000 Seiten des Fachregelwerkes.

Fazit: Nutzen Sie unseren Service
Nutzer, die die älteren Versionen nicht mehr haben, können sich in dringenden Fällen bei unserer Redaktion melden. Wir können in Einzelfällen gegen Berechnung des entstehenden Aufwands auch mit der Bereitstellung älterer Versionen helfen.

zuletzt editiert am 26.04.2021