(März 2021) Bei der Aktualisierung des Fachregelwerkes wurde das Kapitel 1.3.2 zur Maschinenrichtlinie komplett neu aufgenommen. Damit haben Metallbauer alle wichtigen Infos zur regelgerechten Auslegung ihrer kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore.
Neben vielen Überarbeitungen und Aktualisierungen durch neue Normen und Regelungen (unter anderem DIN EN ISO 14742-2 Zinküberzüge und Regelungen im Umgang mit Asbest) wurden bei der 38. Aktualisierungslieferung 2021.1 (März) auch neue Kapitel und Unterkapitel eingestellt. Dazu gehört neben den Kapiteln 2.9.2.2 Glas für Kaltfassaden, den Technischen Parameter zu kraftbetätigten Türen (Kapitel 2.3.3), der Arbeitshilfe zur Bedenkenanmeldung im Kapitel 1.18.3.19 auch das neue Kapitel 1.3.2 Maschinenrichtlinie.
Achten Sie auf die neue Gliederung
Fenster, Türen und Tore sind Beispiele für Metallbauprodukte, die immer häufiger mit motorischem Antrieb ausgestattet sind und so auch zu Maschinen werden. Sie fallen damit nicht nur unter die Bauproduktenverordnung, sondern auch unter die Maschinenrichtlinie. Kraftbetätigte Metallbauprodukte müssen nicht nur zuverlässig, sondern auch sicher sein. Sie müssen so gestaltet sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung und bei vorhersehbarer Fehlanwendung keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren für die Nutzer entstehen.
Inhalt der Maschinenrichtlinie sind Regelungen über die Sicherheits- und die Gesundheitsanforderungen von Maschinen. In Deutschland ist die Maschinenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt durch:
- das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) und
- die Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – 9. ProdSV).
Durch die Aufnahme des Kapitels 1.3.2 zur Maschinenrichtlinie war eine neue Gliederung und Umbenennung des Kapitels 1.3 Rechtliche Grundlagen erforderlich.
Im Kapitel 1.3.1 zur Bauordnung und Bauaufsicht erfahren Sie jetzt mehr über die Anforderungen an Bauprodukte und Bauleistungen. Dort wird auf die Musterbauordnung, Landesbauordnungen, auf die Verwaltungsvorschriften und Richtlinien der Länder, auf Technische Baubestimmungen und sehr ausführlich auf die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) eingegangen.
Das neue Kapitel 1.3.2 setzt sich jetzt mit der Umsetzung der Maschinenrichtlinie in nationales Recht, mit der Risikobeurteilung und mit der Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie auseinander.
Fazit: Bleiben Sie aktuell
Eine komplette Übersicht über die ausgetauschten und neu eingestellten Kapitel finden Sie auf unserer Homepage unter www.metallbaupraxis.de/Aktualisierungen und im Fachregelwerk in der Rubrik „Was ist neu?“