Das Metallbauteil haben Sie entsprechend den Vorstellungen des Kunden, geplant, konstruiert und gefertigt. Doch noch ist Ihr Auftrag nicht abgeschlossen. Eine regelgerechte Montage gehört dazu. Was dabei noch alles passieren kann (und wie Sie das mit Hilfe des Fachregelwerkes vermeiden können) haben wir beispielhaft anhand einiger Schadensfälle zusammengestellt.
Bevor Ihr Produkt Ihren Betrieb verlässt, ist eine Versandkontrolle erforderlich. Dazu gehören die Prüfung der Vollständigkeit von allen auszuliefernden Elementen, Montagebausätzen und Zubehörteilen. Das Ergebnis der Prüfung ist in der WPK (werkseigenen Produktionskontrolle) im Ordner 2 zu dokumentieren. Dazu finden Sie in der Metallbaupraxis im Kapitel 1.16.5.6.2.6 die Anlage 2/6: Versandkontrolle. Wichtig ist, dass zur Vollständigkeit dieser Versandkontrolle auch die Angaben zur Wartung und gegebenenfalls zum Austausch von Teilen gehören. Wie wichtig die entsprechenden Wartungsanweisungen sind, zeigt folgender Schadensfall.
Übergeben Sie Wartungshinweise
Um Schmutzansammlungen am traufseitigen Druckprofil zu vermeiden, aber den Glasrandverbund vor Feuchtigkeit zu schützen wurde an einem Wintergarten Stufenglas eingesetzt, dessen obere, längere Scheibe etwa drei Zentimeter in die Dachrinne ragte (Tropfkante). Die Dachrinne setzte sich mit Schnee zu. Temperaturwechsel führten zu einer Eisbildung. Es entstand ein kompakter Eisblock, der die Glasstufe komplett an allen Feldern absprengte und anschließend die Dachrinne zum Absturz brachte.
Zur Vermeidung eines solchen Schadens muss der Kunde in Hinweisen zum Werkvertrag oder Hinweisen zur Pflege und Wartung bei der Abnahme nachweisbar darauf hingewiesen werden, dass er die Dachrinne von Verschmutzungen, Verstopfungen durch Fremdkörper, Schnee und Eis freihalten muss. Empfehlenswert ist in diesem Fall ein Rinnenheizung.
Achten Sie auf den Funkenflug

Die oberste Priorität hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Monteurinnen und Monteure. Gerade auf Baustellen lauern viele Gefahren, die oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. Deshalb widmet sich ein komplettes Kapitel (1.15.2) des Fachregelwerkes diesem Thema. Sie erhalten unter anderem wichtige Hinweise zum Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, zum Schweißen und Schneiden, zum Transportieren von Bauteilen, zu Absturzsicherungen, Gerüsten und Leitern und Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Besondere Risiken ergeben sich insbesondere bei Arbeiten mit großer Hitze, wie beim Schweißen, Schneiden oder Trennen von Metallteilen. Wie schnell dieses Risiko unterschätzt wird, zeigt dieser Schadensfall.
Eine Metallbaufirma hatte in einer Autowerkstatt in einer Höhe von etwa fünf Metern über Boden an einem IPE 450-Profil (S235 JR) Ablängarbeiten durch Trennschneiden durchgeführt. Dabei wurde ein Einhandwinkelschleifer (1.000 Watt Nennaufnahmeleistung) eingesetzt, der für Trennscheiben mit einem Durchmesser von 125 Millimeter vorgesehen ist. In einem Abstand von 4,50 bis 13,50 Meter befanden sich Fahrzeuge, die teilweise durch den Funkenflug bei den durchgeführten Trennschneidarbeiten beschädigt worden sein sollen.
Der Sachverständige ermittelte in einer eigenen Versuchsreihe die mögliche Flugweite der Funken. Je nach Leistungsaufnahme der Maschine und Scheibendurchmesser wurden bei den Versuchen Funkenflug zwischen 4,80 und 9,70 Meter gemessen. Berücksichtigt man nun noch die Arbeitshöhe von etwa fünf Metern über dem Boden, so erhöht sich die Reichweite der fliegenden Funken um mindestens weitere zwei Meter. Dazu kommt noch der Wind. Die Beschädigungen an den Autos waren also auf die Trennarbeiten zurückzuführen.
Befestigen Sie richtig

Viele Ihrer Bauteile und Produkte müssen am Bauwerk befestigt werden. Gerade für statisch relevante Konstruktionen muss die Befestigung vorher geplant und gerechnet werden. Ob es am Ende hält, hängt jedoch auch von der fachgerechten Montage auf der Baustelle ab. Wichtige Montagehinweise zu der jeweiligen Befestigungsart bekommen Sie im Kapitel 1.9.
Die Fehler, die bei der Befestigung immer wieder gemacht werden sind zahlreich und mannigfaltig - dazuein Beispiel.
An einem Parkhaus wurde eine neue Stahlkonstruktion als Absturzsicherung angebracht. Für eine entsprechende Lebensdauer wurde die ganze Konstruktion feuerverzinkt und zur Befestigung hochwertige Verbundspreizanker aus Edelstahl der Korrosionswiderstandsklasse III nach deutscher Edelstahlzulassung eingesetzt. Eine genauere Untersuchung der Stahlkonstruktion und des verwendeten Verbundankersystems ergab eine Reihe von Mängeln. Bei der Montage der Ankerplatten wurde zum Teil nicht darauf geachtet, dass die Platten vollflächig am Verankerungsgrund anzuliegen haben.
Die Bemessungsvorschrift, in diesem Fall die „Europäische Bemessungsrichtlinie“ ETAG 001, Anhang C, sagt, dass die Ankerplatte aus Metall sein und vollflächig am Verankerungsgrund anliegen muss. Dies entweder direkt, ohne Zwischenschicht oder mit einer Zwischenschicht aus Mörtel (Druckfestigkeit größer/gleich dreißig Newton pro Quadratmillimeter) und einer maximalen Dicke von kleiner/gleich d/2 des Durchmessers der Verankerung. Hinzu kommt, dass die Ankerplatte über ihre gesamte Dicke am Dübel anliegen muss. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann bei der Verankerung die Betrachtung auf Biegung in den Dübeln vernachlässigt werden. Das war nicht der Fall.
Bessern Sie regelgerecht aus

Viele kleinere und größere Hinweise zum richtigen Handling von Bauteilen beim Transport und bei der Montage bekommen Sie in den Kapiteln zur regelgerechten Ausführung der Metallbauprodukte im Teil zwei der Fachregel und auch im Teil eins werden in vielen Kapiteln wichtige Hinweise gegeben. Zum Beispiel zur richtigen Lagerung verzinkter Bauteile und zur Nachbesserung verzinkter Oberflächen im Kapitel 1.8.2.1.3.2.
Schweißnähte mit Bindefehlern in den Randzonen, fehlende Eckumschweißungen oder Einschlüsse in der Schweißnahtoberfläche sind nur einige Beispiele, die beim Verzinken von Metallkonstruktionen zu Problemen führen. Unsauber und unvollständig ausgeführte Schweißnähte werden dann nach dem Feuerverzinken zu Fehlstellen im Korrosionsschutz.
Diese Bereiche sollten zur Ausbesserung entsprechend vorbereitet werden. Dazu zählen die Entfernung von Verunreinigungen, die Oberflächenvorbereitung der betroffenen Stelle, die Auswahl und das Aufbringen eines geeigneten Ausbesserungsstoffes sowie eine entsprechende Überlappung mit dem noch unversehrten Zinküberzug. Die fachgerechte Ausbesserung der Fehlstellen regelt die DIN EN ISO 1461. Im Abschnitt 6.3 heißt es konkret: „Die Summe der Bereiche ohne Überzug, die ausgebessert werden müssen, darf 0,5 Prozent der Gesamtoberfläche eines Einzelteils nicht überschreiten. Ein einzelner Bereich ohne Überzug darf in seiner Größe zehn Quadratzentimeter nicht übersteigen. Falls größere Bereiche ohne Überzug vorliegen, muss das betreffende Bauteil neu verzinkt werden, falls keine anderen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Feuerverzinkungsunternehmen getroffen werden.“
Fazit: Übergeben Sie mängelfrei
Sind dann Ihre Metallbauarbeiten mit der Montage abgeschlossen und sind dem Bauherren dann auch noch im mangelfreien Zustand übergeben und diese Abnahme dokumentiert worden, können Sie relativ sicher sein, dass der Kunde zufrieden ist und auch noch die Endrechnung bezahlen wird.
Zusatzinfos
Wo Sie mehr erfahren
Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. In der Sendung „M&T Metall-produktiv“ werden jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 12:00 Uhr unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.
Schadensfälle: Viele weitere Schadensfälle sind in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk: Wichtige Informationen zu den Themen finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits mehr als vierzig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple Podcast, Spotify oder Google Podcast.