ZMT_2004_Fachregelwerk
Fast alle Checklisten zur Auftragsbearbeitung im Fachregelwerk mussten ausgetauscht werden. Das betrifft auch die nachnutzbaren Word-Dateien.

Nutzungshinweise und Tipps 30. March 2020 Fachregelwerk: Schutz der Leistung

(April 2020) Bei der jüngsten Aktualisierung des Fachregelwerkes wurden die umfangreichen Änderungen aus der neuen DIN 18360 Metallbauarbeiten eingearbeitet. Dazu gehören vor allem die Überarbeitung der „Besonderen Leistungen“, der „Nebenleistungen“ und der „Schutz der Leistung“.

Der Abschnitt 4 „Nebenleistungen, Besondere Leistungen“ der DIN 18360 wurde insbesondere in 4.2 „Besondere Leistungen“ wesentlich erweitert. Erstmals wird bezügliche des Schutzes von Bau- und Anlagenteilen in Neben- und Besondere Leistungen differenziert. Der Abschnitt 4.2 „Besondere Leistungen“ besteht nun aus 13 Unterpunkten (bisher sechs). Das bedeutet, dass sich für Metallbauer der Umfang der extra zu honorierenden Leistungen (Besondere Leistungen) deutlich erhöht hat. Eine wichtige positive Neuheit in der Norm.

Nebenleistungen (nicht extra zu vergüten) sind zum Beispiel:

  • 4.1.6 Schutz von Bau- und Anlagenteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Metallbauarbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln, ausgenommen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4.2.12.


Besondere Leistungen (extra zu vergüten) sind nun zum Beispiel:

  • 4.2.12 Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, zum Beispiel Abkleben von Fenstern, Türen, Boden, Belägen, Treppen, Hölzern, Dachflächen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Notdächer, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien größer/gleich 0,2 Millimeter Dicke.


Achten Sie auf „Besondere Leistungen“
Neu beziehungsweise aktualisiert bei „Besonderen Leistungen“ sind zum Beispiel:

  • 4.2.3 Gerüste für eigene Leistungen oberhalb 3,50 Meter.
  • 4.2.4 Gerüste mit abgestufter/geneigter Standfläche, sofern ein Ausgleich von mehr als 40 Zentimeter erforderlich ist.
  • 4.2.5 Gerüste für eigene Leistungen, sofern die Greifraumtiefe größer als sechzig Zentimeter beträgt.
  • 4.2.6 Herstellen und Anbringen beziehungsweise Einbauen von Musterstücken, sofern die nicht in die Leistung eingehen.
  • 4.2.9 Schutz vor ungeeigneten Bedingungen aus Witterung oder Raumklima, zum Beispiel durch Beheizen oder provisorisches Schließen von Gebäudeöffnungen.
  • 4.2.10 Ausgleich von größeren Unebenheiten und Maßabweichungen des Untergrundes als nach DIN 18202 zulässig.
  • 4.2.11 Erstellen und Liefern von statischen Berechnungen.
  • 4.2.12 Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen … durch Abkleben von Fenstern, Türen etc., staubdichtem Abkleben von empfindlichen Einrichtungen, Staubschutzwänden etc.
  • 4.2.13 Fertigstellen von Bauteilen in mehreren Arbeitsgängen, soweit die eigenen Leistungen nicht kontinuierlich erbracht werden können.

Fazit: Achten Sie auf die Änderungen
Alle Änderungen, die sich aus der neuen DIN 18360 ergeben, wurden an den entsprechenden Stellen im Fachregelwerk eingearbeitet. Deshalb musste eine große Anzahl von Unterkapiteln ausgetauscht werden.
Einen Überblick über alle neuen und ausgetauschten Kapitel bekommen Sie unter „Was ist neu?“ im Infobereich des Fachregelwerkes.


Normen
Gehen Sie online
Die neue ATV DIN 18360 für Metallbauarbeiten gehört jetzt zum Normenpool des Fachregelwerkes. Die Nutzung der Volltextnormen ist nur über die Online-Version von metallbaupraxis möglich.


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zuletzt editiert am 26.04.2021