Feuerschutztür mit unzulässigen Änderungen
Durch das Kürzen des Türblattes einer Feuerschutztür aus Stahlblech verliert die Tür ihre Zulassung. (Quelle: Mink)

Fertigung und Montage 2023-11-02T10:40:00.509Z Fertigung: Richtig überwachen und prüfen

In allen Phasen der Auftragsbearbeitung können Fehler passieren, die zu Schäden führen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die mangelfreie Fertigung, weil die Nachbesserung auf der Baustelle meist sehr aufwendig ist. Wir geben anhand einiger Schadensfälle Tipps zur Fehlervermeidung mit Hilfe des Fachregelwerkes.

Je nach Fertigungstiefe und Spezialisierung können Sie nicht alle Bauelemente im eigenen Betrieb herstellen. Wenn Sie Systeme beziehungsweise zugekaufte Bauteile und Baugruppen verarbeiten, ist es wichtig, dass Sie die Verarbeitungsanweisungen der Hersteller beachten. Gerade bei Bauteilen mit Zulassung, zum Beispiel im Brandschutz ist das unerlässlich.

Hier ein Beispiel, was passiert, wenn das nicht beachtet wird.

Falsch gekürzt

fehlerhafte Schweißnaht
Fehlerhaft ausgeführte Brenn- und Schweißarbeiten an einem zugearbeiteten Schraubanschluss. (Quelle: Woywode)

Zulässige Änderungen an Feuerschutztüren waren zum Zeitpunkt des Schadensfalles (2018) im allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungsbescheid aufgeführt, bei Türen der Zulassungsnummernkreise Z-6.11 bis Z-6.18 galt dafür eine Mitteilung des Deutschen Institutes für Bautechnik DIBt, Berlin. Diese Mitteilung wurde letztmalig im Februar 1996 veröffentlicht und hat für die Zulassungsnummernkreise Z-6.11 bis Z-6.18 quasi „Ewigkeitscharakter“.

Immer wieder erhebt sich die Frage, ob Türblätter von Feuerschutzabschlüssen gekürzt werden können. Allgemein kann man diese Frage verneinen – es sei denn, der Türhersteller lässt etwas anderes zu.

Gänzlich verboten ist das Kürzen des Türblattes einer Feuerschutztür aus Stahlblech. Bei der Abnahme des Neubaus eines Bürohauses wurden jedoch Türen aus Stahlblech gefunden, bei denen der Abstand des unteren Türbandes zur bodenseitigen Türblattkante ungewöhnlich klein war. Die Tür aus Stahlblech wurde um etwa fünfzig Millimeter gekürzt. Da der Türkasten dann offen gewesen wäre, wurde am unteren Ende ein U-Winkel mit Schweißpunkten fixiert, um den Türkasten nach unten zu verschließen. Erkennbar war dies an einer Tür, da die Schweißpunkte noch zu sehen waren. Durch diese Maßnahme wurde die Tür wesentlich verändert, wodurch die Zulassung erloschen war.

Schlecht geschweißter Hallenneubau

In fast jedem Metallbaubetrieb wird geschweißt und das oft im geregelten Bereich. Sie sollten dabei unbedingt beachten, dass die Schweißerprüfungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Fertigung abgestimmt sind. Für den schnellen Überblick empfiehlt es sich, das Schweißpersonal aufzulisten. Hilfreich ist dabei das Kapitel 1.18.3.9 aus dem Fachregelwerk mit der Liste des Schweißpersonals. Welcher Schaden entstehen kann, wenn Sie das nicht beachten, zeigt folgender Fall.

Die Konstruktion einer Lagerhalle war so konzipiert worden, dass die einzelnen Profile und geschweißten Bauteile bei der Montage hauptsächlich durch Schrauben miteinander verbunden werden sollten. Von Außenstehenden wurde bei der Montage der Halle eine Vielzahl von laienhaft ausgeführten Schlosser- und Schweißerarbeiten durch das Montagepersonals beobachtet. Der Bauherr ordnete daraufhin eine gründliche Überprüfung an. So wurden zum Beispiel Stichproben von hochbeanspruchten Schweißverbindungen zwischen Profilen und Kopfplatten entnommen. Dabei wurden katastrophale Bindefehler aufgedeckt. Bei der Werkstattfertigung der Einzelteile der Dachbinder waren sie unbemerkt geblieben. Damit war die Tragfähigkeit der gesamten Dachkonstruktion in Frage gestellt.

Die schweißtechnische Fertigung der Bauteile der Halle hatte das deutsche Stahlbauunternehmen in ein osteuropäisches Nachbarland ausgelagert. Wie später festgestellt wurde, ließ die dort produzierte Qualität vieler Schweißnähte zu wünschen übrig. Das wurde weder von deutscher Seite bei Kontrollen beim Hersteller bemerkt, noch bei der Abnahme der geschweißten Teile. Eine Schweißaufsicht nach DIN EN ISO 14731 gab es vermutlich nicht oder sie kam ihrer Verantwortung nicht nach. Auch das deutsche Stahlbauunternehmen hatte seine Überwachungspflichten nicht ordnungsgemäß wahrgenommen.

Zu große Nahtüberhöhung

Fehlerhafte Schweißnaht
Diese Nahtüberhöhung lag mit zwei Millimetern über dem in diesem Fall erlaubten Grenzwert von 1,75 Millimeter. (Quelle: Zimmer)

Besonders wichtig und sensibel ist die Prüfung der Schweißnähte vor allem im geregelten Bereich. Wenn Schweißnähte von Stahlkonstruktionen nach EN 1090 betroffen sind, ist bezüglich Umfang und Prüfverfahren entsprechend den Angaben in den Ausführungsunterlagen beziehungsweise nach Kapitel 12.4 der EN 1090 zu prüfen. Diese Anforderungen sind auch in der Fachregel genau ausgeführt. Besonders hilfreich für die Einschätzung der zulässigen Unregelmäßigkeiten an Schweißnähten ist das Kapitel 1.19.10.

Im bauaufsichtlichen Bereich sind tragende Teile aus Stahl nach DIN EN 1090-2 herzustellen. Im vorliegenden Fall wurden Schweißnähte an Trägern mit der Begründung zu großer Nahtüberhöhung bemängelt. Die Tragfähigkeit der angeschweißten Schwerter wurde angezweifelt. Geklärt werden sollte, ob die Schweißnähte den einschlägigen Normen genügen. Ausgeführt war die Konstruktion in der Ausführungsklasse EXC2.

Die „Inspektion nach dem Schweißen“ ist in DIN EN 1090-2 im Kapitel 12.4.2 beschrieben. Alle Schweißnähte müssen über ihre gesamte Länge hinweg einer Sichtprüfung unterzogen werden. Sind Unregelmäßigkeiten sichtbar, müssen diese anhand von festgelegten Kriterien beurteilt werden (nach DIN EN ISO 5817). Siehe auch Kapitel 1.19.10 Zulässige Unregelmäßigkeiten an Schweißverbindungen.

Die „zu große Nahtüberhöhung“ für Kehlnähte findet sich in Zeile 1.10.

In Ausführungsklasse EXC2 mit der Bewertungsgruppe B errechnet sich die maximal zulässige Nahtüberhöhung mit der Formel:

h ≤ 1 mm + 0,15 b

Mit b = 5 mm ergibt sich h ≤ 1,75 mm.

Die Prüfung der beanstandeten Schweißnähte ergab durchweg Überhöhungen von mehr als zwei Millimeter, die damit über dem Grenzwert lagen. Die Schweißnaht war deshalb nicht normgerecht.

Fazit: Fertigen Sie regelgerecht

Die Schadensfälle zeigen, was passieren kann, wenn bei der Fertigung die einschlägigen Regeln nicht beachtet werden. So ist das Kürzen des Türblattes einer Feuerschutztür aus Stahlblech gänzlich verboten. Mangelhafte fachliche Qualifikation des Schweißpersonals kann die Ursache für folgenschwere Schäden sein. Die Schweißnahtunregelmäßigkeiten nach DIN EN ISO 5817 müssen genau eingehalten werden.

Zusatzinfos

Wo Sie mehr erfahren

Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. In der Sendung „M&T Metall-produktiv“ werden jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 12:00 Uhr unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.

Schadensfälle: Viele weitere Schadensfälle sind in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.

Fachregelwerk: Wichtige Informationen zu den Themen finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.

Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits mehr als dreißig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple Podcast, Spotify oder Google Podcast.

zuletzt editiert am 02. November 2023