Nun wird es also spannend – die letzte Phase der Einführung der europäischen Produktnorm zu Feuerschutzabschlüssen steht unmittelbar bevor. Im Rahmen des internationalen Brandschutzforums des IFT Rosenheim am 9. und 10. Juni 2015 in Nürnberg wurde mitgeteilt, dass die Produktnorm DIN EN 16034 Türen, Tore und Fenster; Produktnorm, Leistungseigenschaften; Feuer-und/oder Rauchschutz Eigenschaften, Fassung Dezember 2014 am 10. Juli 2015 im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht wird.
Ab dem 1. November 2015 beginnt die dreijährige Koexistenzphase. Somit können im Zeitraum vom 1. November 2015 bis 31. Oktober 2018 noch Feuerschutzabschlüsse mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung in Verkehr gebracht werden. Alternativ können aber auch CE-gekennzeichnete Feuerschutzabschlüsse in den Verkehr gebracht werden.
Hierbei ist zu beachten, dass im Fall einer Bestellung von T 30-Feuerschutzabschlüssen keine EI2 30 C5 Sa-Feuerschutzabschlüsse geliefert werden können und umgekehrt. T 30-Feuerschutzabschlüsse sind feuerhemmende Türen mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung als Verwendbarkeitsnachweis, EI2 30 C5 Sa-Feuerschutzabschlüsse sind feuerhemmende Türen, die mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.
Zwei Kennzeichnungsschilder erforderlich
Zu Feuerschutzabschlüssen mit CE-Zeichen müssen neben einer korrekten CE-Kennzeichnung eine Leistungserklärung, aber auch Pflegehinweise und eine Einbau- und Wartungsanweisung mitgeliefert werden.
Hinsichtlich der CE-Kennzeichnung gibt es (derzeit) bei den Verarbeitern noch Verwirrung. Die Norm ist hier jedoch eindeutig. Neben einem Kennzeichnungsschild mit dem CE-Zeichen und der Nummer der Produktzertifizierungsstelle ist ein weiteres Kennzeichnungsschild erforderlich, auf dem folgende Angaben enthalten sein müssen: Hersteller, Produkttyp und/oder -bezeichnung, Serien- oder Referenznummer des Produktes, Feuerwiderstand- und/oder Rauchschutzklassifizierung und/oder Klassifizierung der Selbstschließung (siehe DIN EN 16034, Abschnitt 7). In Deutschland wird auch für diese Türen bauaufsichtlich die Klasse C5 (also geprüft mit 200.000 Zyklen) gefordert.
Im Rahmen des Prüf- und Klassifizierungsverfahrens werden die verschiedenen Produktvariationen der Feuerschutzabschlüsse zusammengetragen und in Form des Klassifizierungsberichtes festgehalten. In diesem Klassifizierungsbericht ist somit der Aufbau des jeweiligen Abschlusses, die verwendeten Beschlagteile sowie der Einbau definiert. Nach außen – also an Dritte – wird jedoch nur die Leistungserklärung weitergegeben, mit der die Leistungseigenschaften des jeweiligen Produktes deklariert werden.
Alle Dokumente dem Betreiber übergeben
Die Dokumente Leistungserklärung, Einbau- und Wartungsanleitung mit Pflegehinweisen sind auch hier, wie bereits in der Vergangenheit, dem Betreiber zu übergeben und von diesem zu archivieren.
Nach der Norm ergibt sich (möglicherweise) eine Änderung des Kennzeichenschildes. Waren früher Kennzeichenschilder aus Stahlblech oder in das Blech eingeprägte Angaben üblich und gefordert, sind heute – bei Feuerschutzabschlüssen mit CE-Zeichen – auch Aufkleber möglich. Hier werden jedoch hoffentlich Aufkleber verwendet, die sich zerstören, sobald man sie vom Produkt entfernt.
Die Änderungen klingen gewaltig – korrekt gekennzeichnete Feuerschutzabschlüsse mit CE-Zeichen können jedoch auch dann eindeutig als Feuerschutzabschlüsse erkannt werden, wenn sie norm- und bestimmungsgemäß ausgeführt wurden.
Der ö.b.u.v. Sachverständige Hans-Paul Mink wird zu dem Thema am 6. November 2015 einen Vortrag beim Metallbaukongress halten. Weitere Informationen finden Sie unter
metallbaukongress.de
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- Hans-Paul Mink -
