(Juli 2017) Bei der Prüfung von Feuerschutztüren in einem Hochhaus wurde durch den Sachverständigen eine gefährliche Falle entdeckt. Im Ernstfall wäre eine Flucht unmöglich gewesen. Wie die Fehler zu vermeiden waren, erfahren Sie im Beitrag.
Schadensbeschreibung

Im Zusammenhang mit Flucht- und Rettungswegen werden planerisch immer wieder Fehler gemacht. Erstaunlicherweise werden diese Planungsfehler aber auch von den Verarbeitern umgesetzt.
Bei der Prüfung von Feuerschutztüren in einem Hochhaus fielen die Zugangstüren zu den Mietbereichen auf. Diese führten vom Aufzugsvorraum in den Mietbereich, waren allerdings als Türen im Verlauf des Rettungsweges gekennzeichnet. Um im Gefahrenfall den Aufzugsvorraum verlassen zu können, gab es keine andere Ausgangsmöglichkeit. Die Sicherheitstreppenhäuser des Hochhauses lagen an den Ecken des Gebäudes, der Zugang dorthin führte durch die jeweiligen Mietbereiche.
Die Türen waren als zweiflügelige Holz-Rahmentüren ausgeführt. Auf der Seite des Aufzugsvorraums war ein feststehender Knopf als Teil eines Wechselbeschlages zu sehen. In der Tür war ein elektrischer Türöffner eingebaut. Dieser war jedoch als Arbeitsstromöffner ausgeführt.
Fehleranalyse und -bewertung
Bei Stromausfall wäre die Tür verschlossen gewesen. Ein Ruhestromöffner in Form eines Fluchttüröffners in Verbindung mit einem zwangsöffnenden Nottaster war ebenfalls nicht vorhanden. Im Gefahrenfall wäre der Fluchtweg verschlossen gewesen.
Schadensvermeidung und -beseitigung
Da im Standflügel der Türöffner eingebaut und auch die entsprechende Verkabelung mit Kabelübergang werkseitig bereits vorgesehen war, konnte die Tür nachgerüstet werden.
Als Lösung wurde hier in Absprache mit dem Türhersteller das EVP-Schloss mit im Schließblech integrierten Fluchttüröffner eingesetzt. Ergänzend wurden die für elektrische Türverriegelungen erforderlichen zwangsöffnenden Nottaster in Form eines Türterminals im Aufzugsvorraum installiert. Da die Tür bereits ab Werk mit einem elektrischen Türöffner und der entsprechenden Verkabelung vorgesehen war, konnte die Umrüstung ohne wesentliche Veränderung an der Tür durchgeführt werden. Weiterhin wurde der Wechselbeschlag durch einen Drücker-/Drücker-Beschlag ersetzt. Durch die vorhandenen Kartenleser der Zugangskontrolle kann die Tür nun im Tagesbetrieb geöffnet werden.
Nach der entsprechenden Nachrüstung kann die Tür im Gefahrenfall durch Betätigung der Nottaster freigegeben werden. Durch diese Maßnahme wurde die große Gefahr für Leib und Leben der Nutzer in diesem Gebäude behoben.
Das sollten Sie beachten:
Die Beachtung folgender Normen, Richtlinien, Verordnungen und Regeln sind die Voraussetzung für die fachtechnisch einwandfreie Ausführung der Arbeit:
- Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik: Kap. 1.13 Brandschutz und 2.13 Feuer- und Rauchschutzabschlüsse,
- Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (EltVTR). Fassung Dezember 1997,
- Richtlinie über Bau und Einrichtung von Hochhäusern (Hochhaus-Richtlinien – HHR). Staatsanzeiger des Landes Hessen 52/1993 S. 3191,
- Brandschutztüren, -tore, -fenster. Fenster von Hans-Paul Mink, 2. Aktualisierte Auflage.
Passend zum Thema haben wir eine kostenlose Checkliste für Feuerschutzabschlüsse für Sie bereit gestellt.
Zur Checkliste (docx) (189 KB - mime.type.application/msword)
Dipl.-Ing. Hans-Paul Mink, ö.b.u.v. Sachverständiger (†2020)