1406 Einbruchschutz
Die Nachrüstung von zum Beispiel einbruchhemmenden Wohnungstüren wird in Nordrhein-Westfalen jetzt gefördert. Foto: ttz/Novoferm

Gebäudehülle 2014-06-02T00:00:00Z Förderung: Nachrüstung von Einbruchhemmung in NRW unterstützt

Wie der Industrieverband Türen, Tore, Zargen (ttz) mitteilt, hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) mit Runderlass vom 23. Januar 2014 die „Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen“ um den „Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude“ ergänzt.

Damit wird zum Beispiel der Einbau oder das Nachrüsten von Türen mit Türspionen oder Querriegelschloss, Verriegelung von Fenstern oder Fenster- und Kellertüren, Verbesserung der Belichtung am und im Gebäude zum Beispiel durch Bewegungsmelder, gefördert.
Gefördert werden mit einem zinsgünstigen Darlehen maximal fünfzig Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 15.000 Euro pro Wohnung, bei einem Mindestbetrag von 1.500 Euro. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Kosten für die Erneuerung, beziehungsweise Nachrüstung sicherheitsrelevanter Bauteile, nicht aber Kosten für die gleichzeitige Renovierung der Räume. Die Fördermaßnahme zum Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch ist nicht an Bedingungen geknüpft und kann somit von Jedermann beantragt werden.

Das MBWSV hat im Internet unter www.nrwbank.de/WfaAuskunft/WfaAuskunft eine Übersicht der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden mit deren Erreichbarkeiten eingestellt. Die förderfähige Summe von 15.000 Euro kann idealerweise in Kombination mit weiteren förderfähigen Maßnahmen erhöht werden, zum Beispiel in Verbindung mit energetischen Maßnahmen oder mit weiteren Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:
www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz/sicherheitstechnik/tueren-tore/ ,
www.vz-nrw.de/foerderprogramme ,
www.ttz-online.de .

zuletzt editiert am 26. April 2021
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