(September 2018) Wegen der hohen Nachfrage hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die verfügbaren Fördermittel für den Einbruchschutz für dieses Jahr von fünfzig auf 65 Millionen Euro aufgestockt.
Nachdem auch in diesem Jahr wieder eine sehr hohe Nachfrage nach den Zuschüssen zum Einbruchschutz besteht, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) kürzlich die verfügbaren Fördermittel für den Einbruchschutz für dieses Jahr aufgestockt. So stehen Bürgerinnen und Bürgern, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten insgesamt 65 Millionen Euro statt wie bisher fünfzig Millionen Euro als Zuschuss zur Verfügung.
Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter über die KfW-Bankengruppe beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. „Wir als Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie freuen uns über diese Aufstockung, denn so werden noch mehr Bürgerinnen und Bürger bei der Investition in den Einbruchschutz unterstützt“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) e.V.
Nutzen Sie die Fördersumme
Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss in Höhe von zehn bis zwanzig Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bei Investitionen von 500 bis 1.000 Euro erhält man so pro Antrag Zuschüsse in Höhe von hundert bis 200 Euro. Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro, fördert die KfW die ersten 1.000 Euro mit zwanzig Prozent und die restlichen Investitionskosten mit zehn Prozent. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können muss der Antrag jedoch vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.
Antrag online stellen
Der Antrag für die Fördermittel wird nach Registrierung im Online-Portal der KfW unter www.kfw.de/zuschussportal ausgefüllt. Vorher sollte jedoch ein Fachmann kontaktiert werden, um zu ermitteln, welche Sicherheitsmaßnahmen geeignet sind. Viele Sicherheitsfachgeschäfte haben bereits Erfahrung mit den verschiedenen Förderprogrammen und können bei der Antragstellung unterstützen. Ist der Antrag eingereicht, können einige Wochen vergehen, bis dieser geprüft wurde. Der Zuschuss wird dann nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.
