Schweißer auf Leiter
Mit der Höhe der Schweißstelle steigt auch die Reichweite der umherfliegenden Funken. (Quelle: Fronius)

Fertigung und Montage 31. May 2023 Gefährdungen: Vorsicht heiß und glühend

Beim Schweißen und bei anderen Metallbauarbeiten entstehen durch den Einsatz von Gasen und kinetischer sowie elektrischer Energie hohe Temperaturen. Damit sind einige Gefahren für die ausführende Person, die in unmittelbarer Nähe Tätigen und für das Umfeld verbunden. Lesen Sie, worauf Sie achten müssen.

Um die bestehenden Gefährdungen und Einflussfaktoren bei Metallbauarbeiten weitgehend zu berücksichtigen, sind die Arbeiten und die Arbeitsplätze gründlich zu planen. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sind vor allem beim Schweißen und Trennschleifen sehr hoch. Bei der Ausführung der Arbeiten muss vieles beachtet werden, um die Gesundheit des Metallbauers und der Helfer zu schützen. Den spezifischen Gefahren und Belastungen ist zuerst durch technische und organisatorische Maßnahmen und dann durch persönliche Schutzausrüstungen zu begegnen.

Der Schweißer beziehungsweise die Schweißaufsicht tragen deshalb nicht nur für die Qualität der Schweißnaht die Verantwortung sondern auch für die Planung des Arbeitsplatzes, für die Berücksichtigung der Gefährdungen und für die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Oberste Zielstellung ist immer der Schutz des Menschen vor den verschiedenen Gefährdungsarten. Da das Schweißen selbst meist mit vor- oder nachgelagerten Prozessen wie dem Richten oder Schleifen gekoppelt ist, kommt es zu weiteren Gefährdungen sowie Belastungen für den Metallbauer. Auch dies muss bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes berücksichtigt werden.

Achten Sie auf die Arbeitsschutzkleidung

Um der Gefahr des Entflammens der Arbeitskleidung zum Beispiel durch Sauerstoffzufuhr beim Schweißen vorzubeugen, wird Arbeitsschutzkleidung für Schweißer entsprechend EN 470-1 imprägniert, um sie dann als „schwer entflammbar“ einzustufen. Darüber hinaus sind folgende Regeln für das Tragen von Arbeitsschutzbekleidung zu beachten:

  • keine verunreinigte Arbeitsschutzkleidung oder Kunstfasertextilien tragen,
  • keine Einwegfeuerzeuge oder Sprayflaschen am Körper tragen,
  • keine Anreicherung mit Sauerstoff oder brennbaren Flüssigkeiten zulassen,
  • für ausreichende Bedeckung des Körpers mit der Arbeitsschutzkleidung sorgen.

Berücksichtigen Sie die Gefährdungen

Die Belastungen, die zum Beispiel beim Schweißen entstehen, sind sehr vielfältig. Hier ein Überblick über einige Gefährdungsmöglichkeiten:

  • mechanische Gefährdungen,
  • Belastung des Bewegungsapparates,
  • Belastung durch Lärm,
  • elektrische Gefährdungen,
  • Gefährdung durch optische Strahlung,
  • Gefährdung durch Schadstoffe,
  • Gefahren durch Explosion und Brand,
  • Gefährdung durch Hitze.

Bei den meisten Schweißverfahren, vor allem aber beim Gasschweißen entsteht große Hitze. Dadurch kann es zur Gefährdung des Schweißers und seiner Umgebung kommen. Der Schweißer kann Verbrennungen durch heiße Metall- oder Schlackespritzer, durch den Brenner selbst oder durch heiße Werkstückoberflächen erleiden. Maßnahmen dagegen sind zum Beispiel die richtige Schweißerschutzkleidung und Trennwände.

Unfälle beim Schweißen lassen sich nach einer Statistik der Berufsgenossenschaften in drei Gruppen einteilen:

  • Augenverletzungen durch eindringende Fremdkörper sind etwa 51 Prozent der Unfälle,
  • Verbrennungen (Verblitzen der Augen oder Verbrennungen der Haut oder sonstiger Flächen) sind etwa vierzig Prozent aller Schweißunfälle,
  • Stichverletzungen durch den Schweißdraht sind etwa fünf Prozent.

Die letzten vier Prozent sind sonstige Unfälle.

Beurteilen Sie das Gefahrenpotenzial

Grafik für Funkenflug
Die Ausdehnung der durch Funkenflug gefährdeten Bereiche (nach GUV-R 500) zeigt die steigende Gefahr bei höheren Arbeitsplätzen und ungünstigen Winkeln. (Quelle: M&T)

Funkenflug in der Metallbauwerkstatt oder auf der Baustelle ist kaum zu verhindern. Man muss allerdings so mit ihm umgehen, dass Verletzungen und Brände verhindert werden. Um die Mitarbeiter aber auch die Arbeitsplätze und ihre Umgebung vor Unfällen, Gefahren und Bränden durch Funkenflug zu bewahren, ist es notwendig eine gründliche und realistische Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die Gefährdungsbeurteilung wird formal im Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ gefordert. Sie ist die Basis für ein sicheres Vorgehen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt die Gefahren und führt zu einer Risikobewertung. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren, eine Form dafür ist aber nicht vorgeschrieben. Der Gesetzgeber hat dazu im Arbeitsschutzgesetz im Paragraf fünf verschiedenen Anforderungen formuliert. Anschließend erfolgt die Dokumentation der Schlussfolgerungen (Paragraf sechs):

  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,
  • Maßnahmen zum Arbeitsschutz,
  • Wirksamkeit der getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen einschließlich der Unfälle,
  • Ausbildungs- und Qualifizierungsbeschreibung für jeden Arbeitsplatz,
  • Zuordnung einer Betriebsanweisung für jeden Arbeitsplatz oder jede Tätigkeit, mit genauer Beschreibung, mit welchen Schutzmaßnahmen gearbeitet werden soll,
  • regelmäßige Kontrolle der Maßnahmen.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Vermeiden Sie Brände und Explosionen

Metallbauer mit Winkelschleifer
Die Flugbahn der Funken beim Trennschleifen hängt stark von der Haltung des Winkelschleifers zum zu trennenden Profil ab. Bei ungünstigem Winkel können selbst bei Windstille Reichweiten von bis zu zehn Meter erreicht werden. (Quelle: Miebach)

Beim Schweißen und thermischen Trennen aber auch beim Trennschneiden besteht vor allem auf Baustellen das Risiko, dass es zu Bränden durch Funkenflug oder im Umgang mit technischen Gasen zu Bränden und Explosionen kommt. Meist treten die hohen Temperaturen, die beim Fügen und Trennen von Metallteilen entstehen, nur örtlich begrenzt auf. Eine große Gefahr sind aber die unterschätzten Nebenwirkungen, wie Funkenflug oder Erwärmung benachbarter Räume oder Flächen. Auch die verwendeten Brenngase und Sauerstoff können versehentlich Brände beziehungsweise Explosionen auslösen, wenn die technischen Regeln für den Umgang missachtet werden. Die Reichweiten der Funken und Schlacken werden oftmals unterschätzt. Sie sind in horizontaler und vertikaler Richtung unterschiedlich. Zusätzlich ist die vorhandene Wetterlage (zum Beispiel Wind, Trockenheit) zu beachten.

In der Tabelle sind die Anhaltswerte zur Bestimmung der durch Funkenflug gefährdeten Bereiche nach GUV-R 500 verzeichnet. Der Schweißer beziehungsweise die Schweißaufsicht oder der Unternehmer müssen sich immer vor Arbeitsbeginn mit dem Auftraggeber vor Ort abstimmen, ob und welche Brand- oder Explosionsgefahren vorhanden sind.

Dabei sind folgende Maßnahmen im gefährdeten Bereich (in dieser Reihenfolge) vorzusehen:

  • freimachen: brennbare oder explosionsgefährdete Stoffe entfernen,
  • abdecken: verbleibende Materialien so abdecken, dass sie nicht in Brand gesetzt werden können,
  • abdichten: Öffnungen zu benachbarten Bereichen mit nicht brennbaren Stoffen abdichten,
  • nachkontrollieren: durch ein Brandwache über mehrere Stunden (in der Regel reichen sechs Stunden aus) kontrollieren.

Erst wenn durch Abdecken oder Entfernen brennbarer Stoffe und Gegenstände eine Brandentstehung nicht verhindert werden kann, ist als Ergänzung der Sicherheitsmaßnahmen eine schriftliche Schweißerlaubnis (SES) festzulegen.

Der Erlaubnisschein ist im Original mit zwei Durchschriften vollständig vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber auszufüllen. Die Brandgefahren sind vom Auftraggeber einzuschätzen. Er kann sich fachlich durch die bestellte Sicherheitsfachkraft und/oder den Auftragnehmer beraten lassen. Sind beim Auftraggeber die Voraussetzungen zur Einschätzung der Brandgefahren nicht gegeben, so ist die Erteilung der Erlaubnis allein durch den Auftragnehmer als Fachbetrieb ausreichend.

Fazit: Achten Sie auf die Entfernung

Sowohl in Schweißwerkstätten vor allem aber auch bei Schweißarbeiten auf der Baustelle, ist besonders auf die Gefahren durch die beim Schweißen vorhandenen heißen Zündquellen zu achten, die unter Umständen auch weiter entfernt von der Schweißstelle durch Spritzer zur Brandgefahr werden können.

Wo Sie mehr erfahren

Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema Arbeits- und Brandschutz beim Schweißen ist in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.

Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik im Kapitel 1.15.2.3 Schweißen und Schneiden. Im Kapitel 1.18.3.18.4 finden Sie ein Vorlage für einen Schweißerlaubnisschein. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder Mo.-Fr. von 7:30 bis 17:00 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.

Titel des Buches "Schweißen im Metallbau"
Quelle: Coleman-Verlag

Lesen Sie mehr über den Arbeitsschutz beim Schweißen

Im Charles Coleman Verlag ist das Buch „Schweißen im Metallbau“ erschienen. Dort finden Sie vielfältige Informationen zum richtigen Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz beim Schweißen.

Das Buch fasst die praktischen Grundlagen und das anwendungsbezogene Wissen zum Schweißen von Stahl und Edelstahl zusammen. Der Aufbau des Buches orientiert sich am praktischen Ablauf des Schweißprozesses und gibt viele nützliche Tipps, Hinweise, Hilfen und Querverweise. Es hat 352 Seiten und kann unter www.baufachmedien.de bezogen werden.

Arbeitsverfahren durch Funkenflug gefährdete Bereiche durch Funkenflug gefährdete Bereiche durch Funkenflug gefährdete Bereiche

horizontale Reichweite*) in m

vertikale Reichweite in m

vertikale Reichweite in m

Löten mit Flamme

bis zu 2

bis zu 2

bis zu 10

Schweißen (manuelles Gas- und Lichtbogenschweißen)

bis zu 7,5

bis zu 4

bis zu 20

thermisches Trennen

bis zu 10

bis zu 4

bis zu 20

*) Reichweite bei üblicher Arbeitshöhe von etwa zwei bis drei Metern

zuletzt editiert am 31.05.2023