Balkongelaender
Diese französischen Geländer standen im Mittelpunkt eines Streitfalles.

Schadensfälle 2017-05-12T00:00:00Z Geländer sehr unsicher befestigt

(Mai 2017) Ein französisches Balkongeländer war sehr „unprofessionell“ in den Holzbalken eines alten Fachwerkhauses befestigt worden. Diese Lösung konnte nicht statisch nachgewiesen werden und war durchaus gefährlich für die Nutzer.

Schadensbeschreibung

Bei einem Amtsgericht war ein Rechtsstreit über die Ausführung so genannter französischer Balkongeländer anhängig. Vom Errichter der Balkongeländer wurde mitgeteilt, dass es sich bei dieser Ausführung um eine Arbeit mittlerer Qualität und Güte handeln würde. Weiterhin wurde erklärt, die Ausführung des Geländes würde den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
An der Rückfront eines Fachwerkhauses wurden an Fenstertüren so genannte französische Balkongeländer als Absturzsicherung montiert. Diese Geländer wichen jedoch in ihrem Erscheinungsbild von üblichen Balkongeländern dieser Art erheblich ab. Sie erschienen in ihrer Ausführung einem Babygitter ähnlich zu sein.
Die Abmessungen der Balkongeländer betrugen etwa 1.450 Millimeter mal 1.090 Millimeter (Breite mal Höhe). Bezogen auf den unteren Rand des Fensters betrug die Höhe der Geländer etwa 1.050 Millimeter. Der Durchmesser der Füllungsstäbe war etwa 15 Millimeter, der Abstand der Füllungsstäbe zueinander etwa neunzig bis 95 Millimeter.
Nicht zu bemängeln war der Abstand der senkrechten Füllstäbe zueinander. Dieser lag unterhalb des von der Geländerrichtlinie vorgegebenen Wertes. Auch die Geländerhöhe mit knapp über einem Meter war nicht zu bemängeln. Gemäß geltender Landesbauordnung war eine Geländerhöhe von 0,90 Meter vorgeschrieben.
Bemerkenswert war jedoch die Befestigung des Geländes jedes Geländer wurde mit vier Rohrschellen an dem Fensterrahmen befestigt. Die Befestigungsschraube ging zwar zu einem gewissen Teil in den darunter liegenden Fachwerkbalken, war jedoch in der Regel am äußersten Rand des Fachwerkbalkens montiert.
Soweit durch Augenscheinnahme erkennbar, handelte es sich bei den Rohrschellen um verzinkte Stahlschellen, deren Hälften mit ebenfalls verzinkten Schrauben miteinander verbunden waren. An einem Geländer wies die untere Rohrschelle nur eine Verschlussschraube auf, die zweite fehlte. Die vorhandene obere Verschlussschraube zeigte bereits Korrosionsspuren. Auch die Gewindeteile der Rohrschellen korrodierten bereits.

Fehleranalyse und -bewertung

Gelaender-Balkongelaender
Richtig: Der Abstand der Füllungsstäbe lag mit etwa neunzig bis 95 Millimeter im „Rahmen des Erlaubten“. Falsch: Aber die Befestigung mit der Rohrschelle im Holz konnte statisch nicht nachgewiesen werden.

Der Vollständigkeit halber wurde um die Vorlage eines statischen Nachweises gebeten. Wie nicht anders zu erwarten, wurde dieser Nachweis nicht vorgelegt.
Die vorgefundene Geländerausführung war allenfalls als optisch wirksame Absturzsicherung anzusehen. Dem Grunde nach widersprach die Konstruktion allen bestehenden Vorgaben zur Montage von Absturzsicherungen. Bereits ein kräftiges Rütteln an der Geländerkonstruktion zeigte eine erhebliche Nachgiebigkeit.
Da die Gewindestäbe der Rohrschellen in verwittertem und gerissenem Holz montiert waren, ist kein großer Widerstand gegen Herausziehen der Schraubverbindung zu erwarten.
Die hier in Rede stehende Konstruktion wurde vor Inkrafttreten der Eurocodes beauftragt und montiert. Eine Bemessung der Befestigung hätte somit nach DIN 1052 erfolgen müssen. Nunmehr muss die Konstruktion nach Eurocode 5 in Verbindung mit dem nationalen Anhang zum Eurocode 5 und DIN 1052-10 bemessen werden.
Für Metallbauer ist Holz in diesem Zusammenhang kein üblicher Werkstoff, deswegen sollte eine statische Auslegung der Befestigung durch einen Holzfachmann erfolgen. Da dieses Holz, also der Montageuntergrund, dauerhaft der Witterung ausgesetzt ist, wäre das Holz gemäß DIN 1052 in der Nutzungsklasse drei einzustufen. Die Tragfähigkeit der Holzbalken ist aufgrund des Gebäudealters jedoch nicht einfach zu bestimmen, dies muss von einem Fachmann bewertet werden.

Schadensvermeidung und -beseitigung

Insgesamt konnte hier nur empfohlen werden, die Konstruktion umgehend zu ersetzen. Sie wurde als nicht betriebssicher bewertet. Für die Befestigung absturzsichernder Umwehrungen sind Edelstahlschrauben zu verwenden. Da diese hier nicht verwendet wurden, teilweise erforderliche Schrauben fehlten, wurde die Konstruktion unabhängig von dem fehlenden statischen Nachweis als nicht betriebssicher bewertet.

Das sollten Sie beachten:

  • Geländer und deren Befestigung müssen statisch nachgewiesen werden.
  • Für Befestigungen im Außenbereich sind Edelstahlschrauben einzusetzen.
  • Der Metallbauer sollte für Befestigungen in Holz für die statische Auslegung einen Holzfachmann zu Rate ziehen.

Die Beachtung folgender Normen, Richtlinien, Verordnungen und Regeln sind die Voraussetzung für die fachtechnisch einwandfreie Ausführung der Arbeit:

  • Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik: Kap. 1.9 Befestigungstechnik, Kap. 2.38 Geländer und Umwehrungen, Brüstungen, Handläufe,
  • DIN 1052 (Entwurf) Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken; Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau,
  • DIN 1052-10 Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken; Teil 10: Ergänzende Bestimmungen,
  • DIN 20000-1 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken; Teil 1: Holzwerkstoffe,
  • DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten; Teil 1-1: Allgemeines; Allgemeine Regeln für den Hochbau,
  • DIN EN 1995-1-1/NA Nationaler Anhang; National festgelegte Parameter; Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten; Teil 1-1: Allgemeines; Allgemeine Regeln für den Hochbau,
  • Bauregelliste A, Bauregelliste B, Liste C,
  • Geländer-Richtlinie des Bundesverbandes Metall,
  • ETB-Richtlinie: Bauteile, die gegen Absturz sichern.

Hier finden Sie ein Ablaufdiagramm (427,3 KB - PDF) für die Begutachtung von Metallbauerleistungen, das dem Sachverständigen als Hilfestellung für die systematische Schadensbewertung und ein Musterschreiben (109,46 KB - PDF) für den Umgang mit Mängelanzeigen für den ausführenden Metallbauer.

Schadensjahr: 2013

Dipl.-Ing. Hans-Paul Mink, ö.b.u.v. Sachverständiger (†2020)

zuletzt editiert am 20. Mai 2021
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