Ein Edelstahlrohr mit einem sichtbaren Riss an einer Ecke, montiert an einer Wand.
Die Übergänge wurden teilweise geheftet und teilweise abgeschweißt. (Quelle: Belz)

Schadensfälle 2025-10-01T19:02:39.760Z Geländer: Ziemlich minderwertig

Eine Metallbaufirma hatte den Auftrag, für eine vorhandene Treppe von der Terrasse in den Garten (an der Nordsee) ein Geländer aus nichtrostendem Stahl herzustellen und zu montieren. Warum dies gründlich schief ging und ob das Geländer noch zu retten war, hat der Sachverständige ermittelt.

Am gefertigten und montierten Geländer bemängelte der Kunde diverse Punkte. Neben der Befestigung und der lotrechten Ausrichtung und Montage waren das vor allem Farbveränderungen im Bereich der Endstücke und der Übergänge der Handläufe durch falsche Schleifmittel oder falschen Schweißzusatz. Auch waren die Nähte der Wandanker nicht durchgeschweißt, und die Endstücke der Podestbrüstung wiesen unterschiedliche Abstände zur Hauswand auf. An der gesamten Konstruktion waren die Anlauffarben mit Beize behandelt, aber diese nicht vollständig beseitigt worden. Die Schweißnähte der Pfostenständer waren nicht durchgeschliffen.

Legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor

Ein glänzendes Edelstahlgeländer im Freien, das sich entlang einer Terrasse erstreckt.
Die Rostansätze resultieren aus der Verwendung von nicht geeigneten Schleifzusatzwerkstoffen. Zudem sind die Schleifspuren grobkörniger als beim Grundmaterial. (Quelle: Belz)

Beim Ortstermin konnte der Sachverständige folgendes feststellen: Die Übergänge der Handläufe wurden teilweise geheftet und teilweise abgeschweißt. Es waren deutliche Rostansätze zu beobachten. Es war zu erkennen, dass die Schleifspuren grobkörniger waren als das Grundmaterial, das mit Korn 240 geschliffen worden war. Der Schweißzusatzwerkstoff konnte nicht überprüft werden, da die vom Sachverständigen angeforderten Unterlagen nicht vorgelegt wurden.

Einige Stoßverbindungen waren nur geheftet worden und andere abgeschweißt.

Die Enden der Quergurte und des Handlaufs hatten unterschiedliche Abstände zur Hauswand. Der Edelstahlhandlauf hatte einen Abstand von elf Millimetern und die sechs Quergurte einen Abstand zwischen fünf und zehn Millimetern.

Ein Edelstahlgeländer mit sichtbaren Korrosionsspuren und roten Pfeilen, die auf die betroffenen Stellen hinweisen.
Einige Stoßverbindungen wurden nur geheftet, andere durchgeschweißt. (Quelle: Belz)

An den gebeizten Stellen waren immer noch diverse Anlauffarben vorhanden. Bei den sichtbaren WIG-Schweißstellen am Fußpunkt, auf dem Podest und auf den Treppenwangen wurde eine grobe Tropfenbildung der WIG-Schweißnaht festgestellt, die nicht geschliffen worden war. Die Stoßstellen an den beiden stirnseitigen Edelstahl-Geländerpfosten wurden nur geheftet und plan geschliffen.

Erfüllen Sie die regelungstechnischen Anforderungen

Eine Metallstange, die an einer blauen Wand befestigt ist, wird mit einem gelben Zollstock vermessen.
Der Edelstahlhandlauf hatte einen Abstand zur Hauswand von elf Millimetern, die sechs Quergurte einen Abstand zwischen fünf und zehn Millimetern. Hier bestand Quetschgefahr. (Quelle: Belz)

Nach DIN EN 1090-2 müssen für das Grundmaterial und die Schweißzusätze mindestens Werkzeugnisse 2.2 vorliegen. Diese Unterlagen lagen nicht vor. Deshalb konnte der Sachverständige den Schweißzusatzwerkstoff nicht überprüfen. Der Sachverständige stellte aber fest, dass die Rostspuren nicht vom falschen Schweißzusatzwerkstoff herrührten, sondern vom falschen Schleifmittel.

Die Übergänge der Schweißnähte müssen mit geeigneten zugelassenen Schleifscheiben und in der richtigen Schleifreihenfolge bearbeitet werden. Hierbei ist auch die Schleifrichtung des Rohrs zu beachten. Beim Schleifen ist zu berücksichtigen, dass die Werkzeuge eisenfrei sind und ausschließlich für die Bearbeitung von nichtrostenden Stählen verwendet werden. Nach dem Schleifen dürfen weder Anlauffarben noch grobe Schleifriefen zurückbleiben.

Aus optischen Gründen sollte der Abstand der Endstücke der Podestbrüstung zur Hauswand einheitlich sein. Der Abstand sollte mindestens zwanzig Millimeter, jedoch höchstens fünfzig Millimeter groß sein. Unter zwanzig Millimeter besteht Klemmgefahr.

Die Anlauffarben müssen nach dem Schweißen mittels Beizen oder durch eine geeignete mechanische Bearbeitung vollständig entfernt werden, um eine interkristalline Korrosion auszuschließen. Beim gebräuchlichen punktuellen Beizen auf der Baustelle werden selten alle Anlauffarben beim ersten Mal fachgerecht entfernt, sodass dieser Vorgang wiederholt werden muss. Wichtig ist hier auch das gründliche Reinigen nach dem Beizen!

Das Schleifen der Schweißnähte, außer im Handlaufbereich, ist nicht geregelt. Dies hätte im Vorfeld besprochen werden müssen beziehungsweise in der Fertigungszeichnung dokumentiert werden müssen. Wird eine komplette Schweißnaht geschliffen, so kann der Kunde auch erwarten, dass alle Schweißnähte geschliffen werden. Dies war hier nicht der Fall.

Fazit: Legen Sie eine Zeichnung zur Freigabe vor

Ein Metallrohr mit einer sichtbaren Schweißnaht, die durch einen roten Pfeil hervorgehoben wird.
Überall waren Anlauffarben und Beizrückstände festzustellen. (Quelle: Belz)

Die ausführende Metallbaufirma hätte im Vorfeld eine technische Zeichnung mit allen Ansichten und Angaben nach DIN 18360 (Abschnitt 3.1.7.) vorlegen müssen. Erst nach einer Freigabe der Zeichnung sind die Produktion und der Einbau des Geländers möglich.

„Für Bauteile hat der Auftragnehmer vor Fertigungsbeginn Zeichnungen und/oder Beschreibungen zu erstellen und zu liefern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Der Auftraggeber hat die vom Auftragnehmer gelieferten Zeichnungen und/oder Beschreibungen in einer Ausfertigung mit seinem Prüfvermerk auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung zurückzugeben.“

Nach Abschluss aller Arbeiten hätte die ausführende Firma dem Kunden eine Pflegeanleitung für die Bauteile aus nichtrostendem Stahl übergeben müssen.

Der Sachverständige hielt aufgrund der diversen Mängel eine Sanierung des Geländers vor Ort mit einem vertretbaren Aufwand für nicht möglich. Das Treppengeländer musste vollständig ausgebaut und ersetzt beziehungsweise komplett überarbeitet werden. Der Aufwand für die Beseitigung der Mängel steht in keinem Verhältnis zu den Herstellungskosten.

Auch sei hier der Hinweis erlaubt, dass bei Bauteilen aus nichtrostendem Stahl der Kunde einen hohen optischen Anspruch an das hochwertige Aussehen der Gesamtkonstruktion hat.

zuletzt editiert am 01. Oktober 2025