Die aktuelle Ausgabe der DIN 18008 wurde jetzt in den Teilen 1 und 2 überarbeitet. Der Entwurf wurde im April veröffentlicht, die zweimonatliche Einspruchsfrist läuft. Voraussichtlich im Herbst wird die Norm mit einigen wichtigen Änderungen kommen.
Auf einige wesentliche Änderungen soll frühzeitig aufmerksam gemacht werden. Damit verbunden soll auch darauf hingewiesen werden, dass die jeweilige Normfassung zum Abnahmezeitpunkt eines Werkes zu berücksichtigen ist und somit bei längerfristigen Projekten diese Punkte unbedingt bedacht werden müssen.
Klar gestellt wurde unter anderem, dass die Norm nun auch übliche Ganzglasanlagen regelt. In den Anwendungsbereich des Teils 2 der Norm fallen nun auch Vertikalverglasungen, die an mindestens zwei Seiten linienförmig gelagert werden. So sind jetzt zum Beispiel auch Windschutzanlagen geregelt.
Vertikalverglasungen, die „frei und ohne Hilfsmittel“ zugänglich sind, sind auf der zugänglichen Seite (in vielen Fällen sind das beide Seiten) bis mindestens 0,80 Meter über Verkehrsfläche aus Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen. Weiter wird ausgeführt: „Sicheres Bruchverhalten liegt vor, wenn die Bruchstücke zusammengehalten werden und nicht zerfallen oder wenn ein Zerfall in eine große Anzahl kleiner Bruchstücke erfolgt.“ Diese Anforderungen werden durch ESG- oder VSG-Verglasungen oder auch durch bestimmte Folien beklebte Verglasungen erfüllt, nicht jedoch durch die bislang in diesem Bereich oft noch eingesetzten Floatverglasungen.
In der Vergangenheit hat außerdem insbesondere die Berechnung von kleinen Isoliergläsern wegen der Art der Berechnung dazu geführt, dass hier unverhältnismäßig dicke Gläser oder ESG-Verglasungen eingesetzt werden mussten, um die entsprechenden Spannungen, insbesondere aus der Belastung aus Klimalasten, rechnerisch aufnehmen zu können. Die Berechnung dieser kleinen Verglasungen (bis zu zwei Quadratmeter) wird nunmehr entschärft, indem der entsprechende Teilsicherheitsbeiwert für Klimalasten abgemindert werden kann. Die Folge daraus: Die bislang, und nur aus diesem Grund, bestehende Nachweiserleichterung wird zukünftig nicht mehr in der DIN 18008 zu finden sein.
(Quelle: Markus Jäger/BVM)
