Der Internationale Fachverband Gestaltender Schmiede (IFGS) war mit seinem Antrag, das Schmieden als Immaterielles Kulturerbe einzutragen, erfolgreich. Laut Mitteilung des dafür zuständigen Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat ist das handwerkliche Schmieden nun in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen.
Damit hat der IFGS sein erstes Ziel erreicht. Nun wird versucht, eine landesweite Eintragung zu erreichen. Im Gegensatz zu den meisten Ländern in Europa muss in Deutschland ein Antrag zunächst in einem der 16 Bundesländer eingereicht werden, erst danach kann eine landesweite Eintragung in Angriff genommen werden. Da Bayern im deutschen Schmiedehandwerk zahlenmäßig führend ist, hatte sich der IFGS entschlossen, die Eintragung zunächst dort anzustreben. Damit folgt der IFGS dem Vorbild der Schmiede in Österreich und der Schweiz, die schon seit einigen Jahren in der Liste des Immateriellen Unesco-Kulturerbes aufgeführt werden. Auch bei diesen Anträgen war der IFGS hilfsweise beteiligt. IFGS-Präsident Thomas-Maria Schmidt freut sich: „Auch wenn aus dieser Eintragung keine direkte Förderung erfolgt, sind wir stolz darauf, dass unser Handwerk nun die Anerkennung findet, das es verdient. Die dreijährige Arbeit am formal recht aufwändigen Antrag hat sich letztlich gelohnt!“

Das zuständige Expertengremium am Bayerischen Finanzministerium erklärt: „Das Schmieden gehört zu den sehr alten Handwerkstechniken, die sich je nach verwendetem Metall und geplanten Anforderungen immer weiter spezialisiert haben. Das Spektrum reicht von den Eisen- und Waffenschmieden bis zu den Nagel- und Goldschmieden. Heute findet die Kunst des handwerklichen Schmiedens von Eisen und Stahllegierungen vor allem in kleinen Betrieben statt, in denen ebenso Neuanfertigungen produziert sowie Restaurierungsarbeiten durchgeführt werden. Sie sind aufgrund ihrer Spezialisierung und Vielseitigkeit für unterschiedlichste Arbeiten an Gebäuden sowie bei der Restaurierung historischer Gitter und Beschläge von Bedeutung.“
Seit 2003 stellt die Unesco immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als Immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bis heute sind 180 Staaten dem Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Die nächste Bewerbungsrunde für eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis startet am 1. April 2025.

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