(März 2022) Ein Metallbauer hatte eine Balkonanlage gebaut. Der Architekt des Bauherrn und der Metallbauer konnten sich hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit der Walzprofile nicht einigen. Der Sachverständige hatte nun die Aufgabe festzustellen, ob es sich um Unvollkommenheiten oder Fehler handelte.
Der Rahmen der Balkonanlage war aus U 240 hergestellt und anschließend pulverbeschichtet worden. Streitpunkt war die Oberfläche der warmgewalzten U-Profile. Erwartet hatte der Architekt eine glatte, beschichtete Oberfläche. Ist-Zustand war eine leicht strukturierte Oberfläche mit Walzriefen am Steg. Zur Oberflächenbeschaffenheit der Balkonanlage war im Vorfeld nichts vereinbart worden.
Der Metallbauer holte sich Hilfe bei einem Sachverständigen für das Metallbauerhandwerk, der die U-Profile begutachten und insbesondere die Frage beantworten sollte, welche Mindestanforderungen an die Oberflächengüte von warmgewalzten Profilen gestellt werden.
Achten Sie auf die Grenzwerte
Die Oberflächenbeschaffenheit von warmgewalzten Stahlerzeugnissen ist europäisch genormt. Die relevante Norm ist die DIN EN 10163-3 (2005-03) Lieferbedingungen für die Oberflächenbeschaffenheit von warmgewalzten Stahlerzeugnissen (Blech, Breitflachstahl und Profile) Teil 3: Profile.

Diese unterscheidet in den Begriffsdefinitionen zwischen Unvollkommenheiten und Fehlern. Um eine Unvollkommenheit handelt es sich, wenn Tiefe und Größe der Ungänzen einen festgelegten Grenzwert nicht überschreiten. Wird der Grenzwert überschritten, handelt es sich um einen Fehler.
Die Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit sind in zwei Klassen (Klasse C für allgemeine Verwendung, Klasse D für besondere Verwendung) und jeweils drei Untergruppen für das Ausbessern unterteilt.Weil im Vorfeld nichts vereinbart wurde, galt Klasse C. Die größten zulässigen Tiefen von Ungänzen in Klasse C sind in Tabelle 1 der DIN EN 10163-3 aufgeführt. In dieser Tabelle sind Nenndickenbereiche der Profile größten zulässigen Tiefen der Ungänzen zugeordnet.
Bei einem warmgewalzten Profil U 240 mit einer Flanschdicke von 13 Millimeter beträgt die größte zulässige Tiefe der Ungänzen also 1,2 Millimeter. Diese Tiefe wurde im vorliegenden Fall an keiner Stelle erreicht.
Fazit:
Kennen Sie die Norm
Der Sachverständige für das Metallbauerhandwerk kam in seiner Stellungnahme also zu dem Schluss, dass mit DIN EN 10163-3 (2005-03) eine normative Grundlage zur Beurteilung der Fragestellung vorlag und es sich bei den vorgefundenen Ungänzen nach der Norm um Unvollkommenheiten, nicht jedoch um Fehler handelte.
Baujahr: 2021
Schadensjahr: 2021
Karsten Zimmer, Bundesverband Metall (BVM)
Handwerker-Radio:

Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerker-Radio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. In der Sendung „M&T Metall-produktiv“ werden jeden Dienstag und Freitag in der Zeit von 14 bis 15 Uhr unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.
Schadensfälle:

Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten sind in den Bänden 1 bis 4 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk:

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik im Kapitel 1.19 Hinzunehmnden Unregelmäßigkeiten. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Leserservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
Sachverständigenbewerber-Seminar:
Sie möchten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk werden? Informationen erhalten Sie unter Telefon (0201) 89619-15 oder via E-Mail: karsten.zimmer@metallhandwerk.de. Das nächste Sachverständigenbewerber-Seminar findet online vom 7. bis 10. März 2022 statt.