1507 Torsicherheit
Bei Industrietoren sollte eine regelmäßige Kontrolle durch den Fachbetrieb zum Standard gehören. Foto: Teckentrup

Gebäudehülle 2015-06-29T00:00:00Z Industrietore: Sichere Tore sicher einbauen

Damit Tore keine Schäden verursachen, gibt es eine Vielfalt an Sicherungssystemen wie Schließkantensicherung und Lichtschranken. Einige sind empfehlenswert, viele sind zwingend vorgeschrieben. Sicherheit beginnt aber vorher: Nur ein ordnungsgemäß montiertes Tor kann Sicherheit bieten - und nur bei guter Planung kommen die richtigen Systeme zum Einsatz.

Das Credo bei der Montage sollte immer sein: Kein Abweichen von den Einbauvorschriften! Mit „Marke Eigenbau“ sinkt mit Sicherheit die Sicherheit - und es hebt die Betriebserlaubnis auf, die an den korrekten Einbau gebunden ist. Ebenso selbstverständlich sind alle Normen zu beachten. Jeder Metallbauer sollte sich bewusst sein, dass sein Betrieb in der Haftung steht: Als „lnverkehrbringer“ der Anlage bestätigt er bei der Abnahme, dass alles in Ordnung ist.
Über Normen und Einbau-Vorschriften weiß zudem in der Regel auch die Bauüberwachung Bescheid - ihre Einhaltung lässt sich leicht überprüfen. Gute Auftraggeber kontrollieren die Anlage gewissenhaft und werden ein Abweichen der Vorschriften nicht akzeptieren. Fehlt diese Kontrolle, ist das noch lange nicht gleichzusetzen mit einer „Haftungsfreistellung“: Im Falle eines Falles wird sich der Geschädigte mit Regress-Ansprüchen (auch) an den Montagebetriebe wenden.

Häufige Fehlerquellen ausschließen

Sicherheit gehört schon bei der Ausschreibung (beziehungsweise bei der technischen Beratung) auf die Agenda. Fehlerquellen lauern zum Beispiel, wenn die ausschreibende Stelle nicht genau definiert, wo und unter welchen Bedingungen das Tor betrieben werden soll. Dann kann es passieren, dass erforderlichen Sicherheitsanforderungen in der Ausschreibung fehlen. Die Vorgaben für Tore in öffentlich zugänglichen Gebäuden, zum Beispiel zur Tiefgarage eines Hotels oder eines Einkaufzentrums, sind höher als für Tore im nicht-öffentlichen Einsatz – beispielsweise auf einem eingezäunten Industriegelände. Wer Fehler in der Ausschreibung entdeckt, sollte dem Auftraggeber schon im Vorfeld auf das vorgeschriebene Sicherheitsniveau hinweisen.
Auf Sicherungs-Systeme zu verzichten, ist auf jeden Fall fahrlässig: Nicht vorhandene, falsch installierte oder funktionsunfähige Sicherheitseinrichtungen kosten im schlimmsten Fall nicht nur Geld, sondern Menschenleben. Fehlt zum Beispiel eine gesetzlich vorgeschriebene Lichtschranke, wird der Torbetreiber den Montagebetrieb in Regress nehmen - auch bei Sachschäden.

Betriebssicherheit durch regelmäßige Wartung

Metallbauer sollten generell darauf bestehen, alle vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen durchzuführen - selbst wenn dies in Einzelfällen vom Betreiber als überflüssig oder (zu) teuer angesehen wird. Das Einfordern der Pflichten ist letztlich im Sinne der Betreiber, denn wer die Pflichten missachtet, macht sich strafbar. Für Tore mit elektrischem Antrieb ist beispielsweise eine jährliche Prüfung verbindlich. Wenn diese Vorgaben beachtet werden, ist schon viel für den sicheren und zuverlässigen Lauf der Tore getan und die Unfallgefahr auf ein Minimum gesenkt.
Der beste Schutz vor (Montage-)Fehlern ist Wissen - und das gibt es bei vielen Tor-Herstellern. Sie vermitteln relevantes Know-how in Schulungen, damit der Metallbauer seinen Auftraggeber richtig berät und Tore korrekt einbaut. Schon die Montage-Anleitungen helfen, Bauteile vorschriftsmäßig – also nach Herstellerangaben - zu montieren. Bewährt haben sich auch animierte Montage-Filme.
Manche Fehlerquellen fallen bei guten Bauelementen schon konstruktionsbedingt weg - wenn zum Beispiel Befestigungspunkte fix vorgegeben sind.

Nachrüsten von Sicherheitstechnik

Ob ein Tor nachträglich zusätzliche Sicherheit erhält, ist fallbezogen zu entscheiden. Klar liegt der Fall, wenn eine vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung fehlt - dann darf das Tor nicht betrieben werden. Soll die Sicherheit nachträglich erhöht werden, ist das durchaus möglich. Weil dabei eine neue Konformitäts-Erklärung notwendig werden kann, ist dieser Schritt in manchen Fällen allerdings aufwändig. Hier sollten Verarbeiter eng mit dem Betreiber zusammenarbeiten, damit beide Seiten wissen, wem welche Pflicht obliegt. Auch in diesen Fällen helfen die Hersteller bei der Ausgestaltung einer rechtssicheren Lösung.

zuletzt editiert am 26. April 2021
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