Metallbaubetriebe in den Innungen sind künftig besser vor unberechtigten Forderungen der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SoKa-Bau) geschützt. Zu der nun verabschiedeten Vereinbarung haben wir BVM-Präsident Erwin Kostyra befragt.
Inwieweit schafft die Verbändevereinbarung Klarheit für Innungsmitglieder?
Der Gesetzgeber hatte anlässlich der Verabschiedung des Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetzes im Dezember 2016 auf eine einvernehmliche Regelung zur Abgrenzung der Tarifverträge der am Bau beteiligten Unternehmerverbände gedrängt. Insbesondere sollte die Abgrenzung klarstellen, wer von den Sozialkassen des Baugewerbes betroffen sei und wer nicht.
In einer Allianz mit sechs Ausbauverbänden und moderiert vom Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) verständigte sich das Metallhandwerk nun – vertreten durch den Bundesverband Metall und unterstützt von Vertretern aus den Landesverbänden – nach intensiven Verhandlungen mit den Tarifpartnern der Bau- und Ausbauverbände auf eine Vereinbarung. Damit sollen künftig Auseinandersetzungen zu branchenbezogenen Abgrenzungsfragen weitgehend vermieden und offene Fragen einvernehmlich gelöst werden.
Warum freuen Sie sich über das Ergebnis?
Die jetzt erreichte Einigung zwischen den Ausbau- und den Bauverbänden ist ein gutes Ergebnis für das organisierte Metallhandwerk. Unsere Mitglieder in den Innungen sind weiterhin vor dem Zugriff der SoKa-Bau geschützt. Gleichzeitig bietet das Konsultationsverfahren die Grundlage für weniger Gerichtsverfahren. Zukunftsfähig wird die Vereinbarung durch die Berücksichtigung des Trends zur zunehmenden Spezialisierung unserer Mitglieder. Auch wer sich auf Teilbereiche des Metallhandwerks konzentriert, wird überwiegend zukünftig nicht von der SoKa-Bau erfasst.
„Unsere Mitglieder in den Innungen sind weiterhin vor dem Zugriff der SoKa-Bau geschützt.“
Welche Elemente enthält die Verbändevereinbarung?
Die Vereinbarung enthält:
- ein Verfahren zur Koordinierung der Geltungsbereiche der jeweiligen Tarifverträge, die Einbeziehung der Tarifvertragsparteien bei Konflikten von tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen mit Sozialkassen,
- ein Konsultationsverfahren der SoKa-Bau zur Regelung unklarer Abgrenzungsfragen sowie die Bereitschaft der Sozialkassen des Maler- und Lackiererhandwerks (Die Malerkasse), des Dachdeckerhandwerks (SoKa-Dach), des Gerüstbauerhandwerks (SoKa-Gerüstbau) und des Steinmetzhandwerks (ZVK-Steinmetz) im Bedarfsfall entsprechende Verfahrensvereinbarungen zu treffen und
- neue Abgrenzungskriterien für das Elektro-, Metall-, SHK- sowie Tischler-und Schreinerhandwerk, die zeitnah tarifvertraglich umgesetzt werden sollen.
Was bedeutet die Vereinbarung für das Metallhandwerk?
Für die in den Innungen des Metallhandwerks organisierten Unternehmen ist das Verhandlungsergebnis ein positives Signal. Sie sind auch zukünftig nicht verpflichtet, Beiträge zur SoKa-Bau zu zahlen. Auch und gerade die Unternehmen, die sich spezialisieren, etwa auf die Montage, werden bei Nachweis der Mitgliedschaft in der Innung, Eintragung im Metallbauerhandwerk sowie überwiegender Tätigkeit im Metallbauerhandwerk und Vorliegen eines entsprechenden Tarifvertrags von der Mitgliedschaft bei der SoKa-Bau befreit.
Was ist noch neu?
Neu ist auch, dass Betriebe, die zum Stichtag 30. Juni 2014 Mitglied einer Metallinnung waren, unwiderruflich von der Beitragspflicht zur SoKa-Bau befreit sind. Dort, wo in der Vergangenheit die Sozialkassen die Unternehmen vor den Gerichten verklagten, steht jetzt ein außergerichtliches Konsultationsverfahren, das in strittigen Fällen eine Einigung herstellen soll.
Wie kam diese Vereinbarung zustande?
Dieses Ergebnis war nur zu erreichen, weil es uns gelungen ist, über das Metallhandwerk hinaus und mit unserem Sozialpartner der IG Metall eine Allianz zu schmieden. Es ist auch ein starkes Signal in Richtung der Politik, dass das Handwerk seine Belange eigenständig und erfolgreich regeln kann, ein Beitrag zur Tarifautonomie.