1601 Einbruchschutz
Die Nachrüstung von einbruchhemmenden Produkten wird jetzt zusätzlich gefördert. Die Produkte müssen geprüft und zertifiziert sein. Foto: IFT Rosenheim

Gebäudehülle 2016-01-05T00:00:00Z Investition: Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gefördert

Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe (KfW) gezielte Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch und ergänzt damit die seit Oktober 2014 bestehenden Förderprogramme „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.

Die Eckpunkte des neuen Förderprogramms:

  • Investitionen in Maßnahmen des Einbruchschutzes (Material- und Arbeitskosten) als Investitionszuschuss in Höhe von zehn Prozent oder als zinsgünstige Kreditvariante (ab 1. April 2016),
  • Mindestinvestition: 2.000 Euro; Investitionsobergrenze für die Zuschussvariante 15.000 Euro.

Auch Kombi-Antrag möglich


Die Förderschwerpunkte sind:

  • einbruchhemmende Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren und Fenster,
  • Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren (Hinweis: der Einbau/Austausch einbruchhemmender Fenster, Balkon- und Terrassentüren wird im Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430)“ gefördert),
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden,
  • Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen,
  • weitere Maßnahmen wie Türspione, Bild-(Gegensprechanlagen), zum Beispiel mit Videotechnik.

Förderberechtigt ist jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert (Eigentümer und Mieter).
Die Kombination von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz und barrierereduzierenden Maßnahmen erfolgt durch einen „Kombi-Antrag“.

Ausführung durch Fachunternehmen


Wichtig: Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Alle Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen den genannten Anforderungen gemäß DIN oder VDE entsprechen und sind durch spezialisierte Fachunternehmen auszuführen.

Weitere Informationen zum fachgerechten Einbau DIN-geprüfter und zertifizierter Sicherheitstechnik erhalten Sie in den Polizeilichen Beratungsstellen; Herstellerverzeichnisse und Errichterlisten unter www.k-einbruch.de. Die bisherigen Förderprogramme „Energetisch Sanieren“ beziehungsweise „Altersgerechter Umbau“ in Kombination mit Maßnahmen des Einbruchschutzes stehen weiterhin zur Verfügung.
Weiterführende Informationen des „Deutschen Forums für Kriminalprävention“ unter www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles.html#sthash.8wkitOmv.dpuf .

zuletzt editiert am 26. April 2021
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