Dilatation-Aluminiumgelaender
Die Länge der Längsseite des Aluminiumgeländers beträgt 34 Meter. Ursprünglich war keine funktionierende Bewegungsfuge vorhanden. Fotos: Sternberger

Schadensfälle 2017-06-26T00:00:00Z Längenänderung nicht beachtet

(Juni 2017) Viele Schadensfälle belegen, dass die Längenänderung durch Temperaturveränderung, die gerade bei Metallbauteilen ein erhebliches Maß ausmachen kann, immer wieder außer Acht gelassen wird. Der aktuelle Fall zeigt, worauf zu achten ist.

Schadensbeschreibung


Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat den Sachverständigen beauftragt, einen Ortstermin an den neu errichteten Dachterrassengeländern ihres Anwesens durchzuführen. Bei dem Objekt handelt es sich um ein vierstöckiges Mehrparteienhaus. Das zu begutachtende Systemgeländer aus Aluminium dient als Absturzsicherung von den Freiflächen der Dachwohnungen. Bei der Begutachtung sollte die fachgerechte Geländermontage und die Beachtung der Längenausdehnung der Geländer bei Temperaturschwankungen untersucht werden.
Die Gesamtlänge der Geländer beträgt 130 Meter. Markant ist dabei die Hausrückseite mit einer ununterbrochenen Geländerlänge von 34 Meter. Die Aluminiumprofile des Geländers sind im Farbton „graubraun“ beschichtet. Der Pfostenabstand beträgt je nach Geländerabschnitt etwa ein Meter. Die durchlaufenden Längsbauteile sind der Handlauf und jeweils ein Ober- und Untergurt, an denen die Geländerbekleidungen durch Nieten befestigt sind. Die Profilstöße sind mittels Einschieblingen/Längsverbindern verbunden.

Fehleranalyse und -bewertung


Bei der Begutachtung fielen vor allem die Stöße der Längsprofile (Handlauf, Obergurt und Untergurt) auf. Diese Stöße auf einer Linie senkrecht übereinander und wurden nach den Standardlängen der Profile ausgelegt. Die Schnittstellen befanden sich teilweise in Feldmitte zwischen den Pfosten. Verbunden wurden die Profilenden mit entsprechenden Einschieblingen/Längsverbindern. Diese Verbindungsteile waren starr, also unbeweglich durch beidseitige Nietung an den Profilenden miteinander verbunden.
Diese Montageart ist ein schwerwiegender Ausführungsmangel und entspricht nicht den Anforderungen aus den Fachregeln und der vom Systemgeber vorgeschriebenen Montageanleitung. Die unbewegliche Ausführung der Profilstöße hebelt die materialbedingte thermische Längenausdehnung (Dilatation) aus und führt zu unkalkulierbaren Spannungen im Geländer bei temperaturbedingten Schrumpfungen oder Ausdehnungen des Werkstoffes Aluminium.
Auch die Lage der Profilstöße ist in der Montageanleitung klar geregelt. Die Stöße dürfen nicht in einer Linie senkrecht übereinander angeordnet sein. Sie müssen immer in der Nähe eines Pfostens eingeplant werden und dürfen dabei nicht mehr als 200 Millimeter vom Pfosten entfernt sein. Die Längsbauteile müssen jeweils an mindestens zwei Pfosten befestigt sein. Je nach Länge des Längsprofils muss genügend Spielraum für die thermische Längenänderung vorhanden sein. Die Profile müssen sich immer zwängungsfrei bewegen können.
Wichtig ist auch, dass die Bekleidungen des Geländers nach den Angaben des Systemgebers befestigt werden. Bei den Bohrungen für die Befestigung ist ebenfalls genügend Lochspiel einzuplanen. Beim Nieten muss mit Gelenkmundstücken (Nietlehren) für ein ausreichendes Nietspiel gearbeitet werden.

Schadensvermeidung und -beseitigung


Aluminiumgelaender-Dilatation-Fuge
Die zwei Nieten an den Enden der Aluminiumprofile verhindern das Gleiten der Bewegungsfuge.

Um einen Haftungsausschluss des Systemgebers zu vermeiden, muss unbedingt nach den Montagerichtlinien gearbeitet werden. Die Lage und die genaue Ausführung der Profilstöße muss präzise geplant sein. So wirkt sich die Temperatur zur Montagezeit auch auf die Größe des Luftspaltes aus. Es macht zweifellos einen Unterschied, ob im Hochsommer oder in den Wintermonaten das Geländer montiert wird.
An dem besagten Geländer musste ein hoher Aufwand durch Nacharbeit zur Beseitigung der Mängel betrieben werden. Ein großer Teil der Profilstöße wurde zurückgebaut und in die Nähe eines Pfostens verlegt. Dabei wurden die neuen Profilstöße der Längsbauteile gleitend und mit ausreichend Luftspiel angelegt. Der Sachverständige wurde sporadisch zur Überwachung der Nacharbeiten und zur Abnahme der Geländer hinzugezogen.

Das sollten Sie beachten:

  • Achtung Haftungsausschluss durch Systemgeber: Halten Sie sich unbedingt an die Vorgaben der Montageanleitung eines Systemgebers.
  • Der Sachverständigenalltag zeigt, dass dem Punkt „Thermische Längenausdehnung“ (Dilatation) oft nicht die richtige Beachtung geschenkt wird.
  • Bei langen Bauteilen müssen die Profilstöße auch unter dem Aspekt Dilatation präzise geplant werden. Die Temperaturbedingungen bei der Montage können dabei auch eine Rolle spielen.

Die Beachtung folgender Normen, Richtlinien, Verordnungen und Regeln sind die Voraussetzungen für die fachtechnisch einwandfreie Ausführung der Arbeit:

  • Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik: Kap. 1.4.9 Thermische Längenänderung; Kap. 2.38 Geländer und Umwehrungen,
  • Landesbauordnungen (LBO),
  • DIN 18360 Metallbauarbeiten,
  • EN 1090 Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken,
  • Vorgaben der Systemhersteller.

Hier finden Sie ein Berechnungstool (25,5 KB - Excel) und ein Berechnungsbeispiel (234,08 KB - PDF) zur thermischen Längenänderung.

Schadensjahr: 2015

German Sternberger, ö.b.u.v. Sachverständiger

zuletzt editiert am 02. Juni 2021