Der Schlussentwurf der EN 14351-2 als künftige Produktnorm für Innentüren ist positiv durch die Schlussabstimmung gelangt. Die Hersteller können sich nun auf die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte vorbereiten.
Norminhalt
Inhaltlich werden drei Anwendungsfälle von Innentüren unterschieden:
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Innentüren ohne besondere Anforderungen („einfache Zimmertüren“),
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Innentüren mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Schallschutz, Wärmedurchgang, Luftdichtheit, Nutzungssicherheit) wie Türen zum Treppenhaus oder Wohnungsabschlusstüren),
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Innentüren in Fluchtwegen.
Gegenüber der Produktnorm für Außentüren (EN 14351-1) gelten folgende Anforderungen:
- Brandverhalten der Bauteile,
- Nutzungssicherheit automatische Drehflügeltüren,
- Dauerhaftigkeit bezüglich Luftdichtheit und Nutzungssicherheit.
Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

Hersteller von Türen ohne bauphysikalische Anforderungen können deren Leistung selbst ermitteln (System 4). Bei Türen mit bauphysikalischen Anforderungen sind im Regelfall notifizierte Prüflabore einzuschalten (System 3); bei Türen in Fluchtwegen mit Notausgangsfunktion sind notifizierte Produktzertifizierungsstellen für die „Fähigkeit zur Freigabe“ einzuschalten (System 1).
Auswirkung auf die Praxis
Im Sinne der CE-Kennzeichnung gibt es für die Hersteller von Innentüren zwei Fälle:
A: Der Hersteller liefert das gesamte funktionsfähige Türelement, unabhängig, ob er die Komponenten gemeinsam oder getrennt verpackt oder in verschiedenen Lieferungen abgibt. Somit kennt er das Gesamtelement und dessen Leistungsmerkmale und kann diese sicher deklarieren (in der Leistungserklärung und im CE-Zeichen).
B: Der Hersteller liefert nur eine Komponente (Türblatt, Zarge) und damit kein funktionsfähiges Türelement:
B.1: Der Hersteller fertigt nur Türblatt oder Zarge, bringt aber das Gesamtelement auf den Markt. Er kennt daher das Gesamtelement und seine Leistungsmerkmale und kann diese sicher deklarieren.
B.2: Der Hersteller fertigt und liefert nur Türblatt oder Zarge, ohne das Gesamtelement zu kennen. Damit kann er Türblatt oder Zarge ohne CE-Kennzeichnung abgeben, da die Kennzeichnungspflicht nur für komplette Türelemente gilt.
Ausblick
Aufgrund der vorgeschriebenen Prüfung der Norm durch die Europäische Kommission wird zwischen dem Erscheinen der Norm (eventuell Ende 2018) und dem Beginn der Koexistenzphase als frühestmöglichem Zeitpunkt einer CE-Kennzeichnung von Innentüren noch Zeit vergehen. Das ift Rosenheim wird hierzu (zum Beispiel zu den Rosenheimer Tür- und Tortagen am 16. und 17. Mai) weiter informieren.
(Quelle: Andreas Schmidt, ift Rosenheim)