Am zwei Balkongeländern eines Mehrfamilienhauses war vom Metallbauer so ziemlich alles falsch gemacht worden, was man nur falsch machen kann. Letztlich blieb nur ein kompletter Ersatz durch ein regelgerechtes Geländer.

Die ausführende Firma hatte zum Zeitpunkt der Fertigung des Geländers keine Zulassung nach DIN EN 1090 für die Herstellung tragender Bauteile. Es lagen keine CE-Kennzeichnung und keine Leistungserklärung vor. Auch eine Statik war nicht vorhanden. Man kann in diesem Fall kaum von einer Fachfirma sprechen. Die Ausführung ist teilweise so dilettantisch, dass die Mängel auf den ersten Blick auffallen. Obwohl die Fehler so offensichtlich sind, zeigt dieser Fall einmal wieder beispielhaft, was aus Nachlässigkeit, Unkenntnis oder absichtlich alles falsch gemacht werden kann. Und das bei einem sicherheitsrelevanten Bauteil wie einem Geländer. Beim Absturz aus dem zweiten Obergeschoss (und das scheint bei diesen Mängeln gar nicht so unmöglich) können sich Personen erheblich verletzen.
Verwenden Sie zugelassene Befestigungsmittel

Die Liste der Mängel liest sich wie das „Who is who“ der Fehler, die man an einem Geländer nur machen kann. Besonders aussagekräftig sind hier die Bilder.
Folgende Punkte wurden bemängelt:
Für die Befestigungen der Geländerpfosten von unten an der Balkonplatte wurden unterschiedliche Anker verwendet. Auch hatten die eingesetzten Befestigungen keine bauaufsichtliche Zulassung.
Die Abstände der Geländerteile untereinander und zu benachbarten Flächen sind zu groß. Die seitlichen Abstände zur Wand und der Geländerteile zueinander dürfen höchstens 120 Millimeter groß sein. Der horizontale Abstand von der Geländerfüllung zur zu sichernden Fläche (Balkonfußboden) darf maximal sechzig Millimeter betragen.
Setzen Sie nur zugelassene Bauteile ein

Die Rinne ist durch die Geländermontage deformiert.
Der Handlauf rostet, und die Schweißnähte sind nicht normgerecht (nach DIN EN ISO 5817).
Die seitliche Befestigung der Geländerbauteile ist nicht regelgerecht. Es wurden falsche und nicht zugelassene Dübel eingesetzt, und die Randabstände sind zu gering.
Für die Geländerausfachungen wurden falsche Glashalter ohne bauaufsichtliche Zulassungen eingesetzt. Die Verschraubungen der Klemmen beginnen zu korrodieren. Auch müssen die verwendeten Gläser der Zulassung der Klemmen entsprechen.
Fazit: Unbedingt regelgerecht ersetzen
Zu den zahlreichen Mängeln an den Geländern kam noch hinzu, dass die ausführende Firma zum Zeitpunkt der Fertigung des Geländers keine Zulassung nach DIN EN 1090 für die Herstellung tragender Bauteile hatte. Auch lagen keine CE-Kennzeichnung, keine Leistungserklärung und keine Statik vor.
So musste der Sachverständige feststellen, dass eine Vergütung der Geländer nicht gerechtfertigt ist und dass die Geländer wieder entfernt werden müssen und durch eine normgerechte Umwehrung zu ersetzten sind.
Zusatzinfos
Wo Sie mehr erfahren!
Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. Dort werden regelmäßig unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.
Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema Geländer ist in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik in den Kapiteln 1.4 Statik und Konstruktion, 1.9 Befestigungstechnik und 1.19 Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: rudolf-mueller@vuservice.de oder von Montag bis Freitag von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T-Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits fünfzig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple Podcast, Spotify oder Google Podcast.
Baujahr: 2016
Schadensjahr: 2016