Eine Metallbaufirma hatte für einen Betrieb angrenzend an die Produktionshalle eine Containeranlage montiert. Wegen diverser Mängel an den Türen, Fenstern und auf der Oberfläche landete der Fall vor Gericht.
Die Containeranlage sollte als Büro, für Aufenthalts- und Sanitärräume und als Lager genutzt werden. Folgende Mängel wurden beanstandet:
Die Scharniere der Eingangstüren schlugen an der Türfassung an. Die Scharniere waren dadurch beschädigt und die Türen gingen nicht ganz auf. Der Durchgang durch die Türen wurde damit eingeschränkt und die notwendige Breite für Fluchtwege nicht mehr eingehalten.
Die Containeranlage wurde auf der Außenfläche durch Funkenflug und Rostbildung beschädigt. Besonders auffällig waren die deutlichen Rostschäden an den Türen, Fensterrahmen, Fensterbänken und im Lack. An allen Kunststofffenstern waren noch Reste der Schutzfolie vorhanden.
Achten Sie auf ausreichend breite Rettungswege

Beim Vororttermin bestätigten sich diese Feststellungen: Die Scharniere der Eingangstüren schlugen an der Türfassung an und waren dadurch beschädigt. Der lichte Durchgang der beiden Türen betrug nur 850 Millimeter. Die gesamte Stahl-Containeranlage zeigte starken Flugrost. Alle Fenster und Türen waren noch mit der originalen Schutzfolie beklebt. Die Schutzfolie wurde vor dem Einbau auch im Bereich der Leibungsanschläge und der Fensterbank nicht entfernt. Die Folie ließ sich beim vorgefundenen Zustand nicht ohne größeren Aufwand entfernen.
Die Anforderungen für Türen in Rettungswegen in Arbeitsstätten sind in der ASR 2.3 Fluchtwege und Notausgänge festgelegt. Bei Türen in Hauptfluchtwegen ist bei bis zu fünf Personen eine lichte Mindestbreite von achtzig Zentimetern und bei bis zu zwanzig Personen von neunzig Zentimetern vorgesehen.
Die lichte Durchgangsbreite wird gemessen zwischen neunzig Grad geöffnetem Türflügel und gegenüberliegender Türzarge. Der Drücker wird nicht berücksichtigt.
Die Montagerichtlinie des Fensterherstellers sieht vor, dass die Schutzfolie sofort nach dem Einbau abgezogen werden muss. Gegen diese Montagerichtlinie hatte die Metallbaufirma eindeutig verstoßen.
Bessern Sie die Flugroststellen nach
Zur notwendigen lichten Breite der Türöffnungen konnte dem Sachverständigen keine der beiden Parteien eine Auskunft geben. Die geforderte lichte Durchgangsbreite ist dem Flucht- und Rettungsplan sowie der Beschreibung aus der Baugenehmigung zu entnehmen. Diese lagen nicht vor.
Bei beiden Außentüren war der vorhandene Öffnungswinkel größer als neunzig Grad (zwischen 98,6 und 99,7 Grad). Deshalb sollte ein Obertürschließer eingebaut werden. Mit Einstellung der Endposition schlagen die Scharniere nicht mehr gegen die Einfassung. Alle alten Scharniere müssen aufgrund der Beschädigungen und des eingebrannten Flugrostes ausgetauscht werden.
Beseitigen Sie den Flugrost

Um den Flugrost zu entfernen, versuchte sich der Sachverständige in Absprache mit beiden Parteien an mehreren Stellen mit einem Spezialreiniger. Da der Flugrost von Schweiß- und Schneidarbeiten stammte, war er stark eingebrannt. Die Reinigungsversuche verliefen ergebnislos. Von den Roststellen war die gesamte Containeranlage betroffen. Zur Schadensbehebung war sie vor Ort ab- beziehungsweise anzuschleifen, alle Roststellen blankzuschleifen, neu zu grundieren und mit dem zweifachen Endanstrich zu versehen. Alle Türbeschläge sowie alle Einfassungen und Dichtungsprofile waren gegen neue Beschläge auszutauschen. Die Türrahmen waren komplett zu reinigen, sodass der Flugrost sichtbar entfernt wird.
Alle Einfassungen an den Fenstern und Türen sowie die Fensterahmen waren auszubauen. Nach Entfernen der Folie und der Reinigung der Fensterrahmen konnten die Fenster entsprechend der Montagerichtlinien wieder fachgerecht eingebaut werden.
Fazit: Bessern Sie nach
Die Ausführung der Containeranlage entsprach nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Für die Überarbeitung der Containeranlage wurden vom Sachverständigen folgende Kosten angesetzt:
- neue Türbeschläge und Obentürschließer (Aus- und Einbau): etwa 1.500,00 Euro (netto),
- Containeranlage abschleifen, grundieren und mit Endanstrich versehen: etwa. 45.000,00 Euro (netto),
- alle Fenster und Türen sowie alle Einfassungen ausbauen und nach dem Entfernen der Folie wieder komplett einbauen: etwa 15.500,00 Euro (netto).
Daraus resultieren Gesamtkosten in Höhe von etwa 62.000,00 Euro (netto).
Zusatzinfos
Wo Sie mehr erfahren!
Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. Dort werden regelmäßig unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.
Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema ist in den Bänden 1 bis 6 „Schäden im Metallbau“ aus der RM Rudolf Müller Medien enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik in den Kapiteln 1.8 Oberflächentechnik und 2.3.1.2.1 Türen in Fluchtwegen. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail rudolf-mueller@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits mehr als fünfzig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple Podcast, Spotify oder Google Podcast.
Baujahr: 2022
Schadensjahr: 2023
Regelwerke: DIN 18360 Metallbauarbeiten, DIN EN 1090-1, DIN EN 1090-2, BVM-Merkblatt 4, DIN EN 1090-2, Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik, Montagerichtlinien.