Ein blick durch ein vergittertes Garagentor auf eine asphaltierte Einfahrt, die nach oben zu einer Außenfläche führt.
An diesem Falthebetor in der Zufahrt zu einer Tiefgarage wurden eine Reihe von Sicherheitsmängeln festgestellt. (Quelle: Frank Kammenhuber)

Schadensfälle 2026-08-24T00:00:00Z Gefährliche Quetschstellen

Schadensfall: An einem Falthebetor in der Zufahrt zu einer Tiefgarage wurde eine Reihe von Sicherheitsmängeln vermutet. Der Sachverständige sollte in seinem Gerichtsgutachten feststellen, welche das waren, und ermitteln, ob das Tor zu ertüchtigen sei.

Beim Ortstermin versuchte der Sachverständige, eine Kraftmessung am Tor durchzuführen. Allerdings stellte sich dabei der Segmentbehang schief, und das Tor konnte nicht mehr betätigt werden. Die schnellstens beauftragte Wartungsfirma machte zumindest ein Öffnen und Schließen des Tores wieder möglich.

Das Tor war als Falthebetor mit Fluchttür ausgeführt. Der vierteilige Segmentbehang (2.975 Millimeter Breite mal 2.500 Millimeter Höhe) war eine Aluminiumrahmenkon-
struktion, deren Felder mit offenen Gitterstabmatten (fünfzig Millimeter mal fünfzig Millimeter) ausgefacht waren. Die Anlage war außen vor dem Unterzug der Tiefgaragendecke in der Tiefgaragenzufahrt montiert. Zum Tor lagen weder die Konformitätserklärung nach DIN EN 13241-1 noch die Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung und das Prüfbuch vor.

Die Ansteuerung des Tors erfolgte folgendermaßen:

  • Impulssteuerung über Funksender,
  • Schlüsselschalter außen,
  • Zugseil (von innen zum Öffnen),
  • Taster an der Steuereinheit („Auf“ und „Zu“ als Totmannschaltung),
  • Nonstop an der Steuereinheit.

Denken Sie an die Risikoanalyse

Als einzige Sicherheitseinrichtung war eine Schaltleiste an einer Hauptschließkante vorhanden. Eine Lichtschranke in 2,5 Meter Höhe funktionierte nicht.

Das Tor war mit einem Antrieb und einer Seilumlenkung über eine Umlenkrolle ausgestattet. Bei der Kraftmessung war das Seil an der Umlenkrolle jedoch herausgesprungen und machte die Anlage funktionsunfähig.

Die Bekleidung der seitlichen Schienenführung war in einer Höhe von 1,7 Meter geöffnet, damit die Torsegmente in einer Faltbewegung nach oben fahren können. Die Fuge zwischen dem sich auffaltenden Torsegment und der abgeschnittenen Schienenbekleidung betrug zwanzig Millimeter. Der darüber liegende Raum im Faltbereich der Torsegmente war in 2,4 Meter Höhe ungeschützt offen. Die Torsegmente liefen außen ebenfalls in 2,4 Meter Höhe mit einem Abstand von etwa 25 Millimetern vor dem Unterzug der Toreinfahrt.

Sichern Sie die Gefahrstellen richtig

Entscheidend für die Torsicherheit ist die DIN EN 12453 Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Anforderungen und Prüfverfahren. Sie gibt vor, dass Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen bis zu einer Höhe von 2,5 Meter zu vermeiden sind. Die Hauptschließkante muss für alle Tore mit Selbsthaltung (Impulsbetrieb) mit einer fehlersicheren Schaltleiste (elektrische oder optische Schaltleiste) oder einer fehlersicheren Kraftüberwachung ausgestattet sein.

Die Sicherung der Gefahrenstelle im Bereich des Sturzes sowie an der Wickelwelle ist bei Gittertoren mit Betrieb in Selbsthaltung vor allem mit Blick auf das besondere Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen notwendig. Diese Sicherung gegen Einzug (zum Beispiel durch Lichtschranken) ist unabhängig von der Torhöhe auszuführen.

Die möglichen Sicherheitseinrichtungen – also auch die Lichtschranken – sind in der DIN EN 12978 Türen und Tore; Schutzeinrichtungen für kraftbetätigte Türen und Tore; Anforderungen und Prüfverfahren definiert.

Achten Sie auf die Abstände

Der Sachverständige bemängelte in seinem Gutachten unter anderem folgende Punkte:

Die zwanzig Millimeter breite Fuge zwischen dem sich auffaltenden Torsegment und der abgeschnittenen Schienenbekleidung in 1,77 Meter Höhe war als Scherkante ungeschützt. Eine Gefährdung wird ausgeschlossen, wenn der Abstand acht Millimeter oder weniger beziehungsweise 25 Millimeter oder mehr beträgt.

Der Raum im Faltbereich der Torsegmente vor dem Unterzug der Tiefgaragendecke war in 2,4 Meter Höhe ungeschützt offen und muss durch eine Lichtschranke geschützt werden.

Nach DIN EN 12453 muss eine Trenneinrichtung vorhanden sein, die alle hereinführenden Leiter der Energieversorgung trennt. Diese muss bei gewerblich und öffentlich genutzten Toren gegen unbefugtes und unbeabsichtigtes Wiedereinschalten gesichert werden können.

Der Nachweis aller Anforderungen an die Torkonstruktion, den Antrieb und deren Ansteuerung muss in einem Konformitätsnachweis zusammengefasst werden. Dieser lag ebenso wie die Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung und das Prüfbuch nicht vor.

Fazit: Rüsten Sie richtig nach

Die Einbausituation der Toranlage ließ den Sachverständigen vermuten, dass aus lüftungstechnischen Gründen der eigentlich geschlossene Torbehang durch eine an sich für Verglasungen vorgesehene Rahmenkonstruktion mit Gittermatten ausgetauscht, und darüber hinaus noch eine notwendige Fluchttür eingebaut worden war. Die Toranlage war daher ohne Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitseinrichtungen und der Zulassung umkonfiguriert worden und war nun mangelhaft.

Ohne die Möglichkeit der Prüfung von alternativen Konzepten zur Tiefgaragenbelüftung und Fluchtwegen machte der Sachverständige folgende Vorschläge zur Ertüchtigung der Toranlage:

  • Sicherung der Hauptschließkante durch eine ergänzende Lichtschranke im Bodenbereich in 300 Millimeter Höhe,
  • Einzugsicherung durch eine funktionsfähige zweite Lichtschranke in etwa zwei Meter Höhe,
  • ergänzende seitliche Schutzbleche oder ergänzende berührungslose Sicherung im Bereich der abgeschnittenen Schienenbekleidung in 1,77 Meter Höhe,
  • Herstellung der Widereinschaltbarkeit durch die Nutzer (ein Vermeiden des Schrägziehens des Behangs ist zum Beispiel durch einen zweiten Motor möglich),
  • Vorlage der Konformitätsbescheinigung sowie der Bedienungsanleitung.

Anstelle der Lichtschranken ist auch die Installation eines Lichtgitters möglich.

Für die Ertüchtigung der Anlage setzte der Sachverständige eine Nettosumme von etwa 1.800 Euro an.

Eine leicht abfallende Garagenauffahrt aus Beton, die durch ein halb geöffnetes, stabiles Gittertor von außen einsehbar ist.
Bei der Kraftmessung war das Seil an der Umlenkrolle herausgesprungen und machte die Anlage funktionsunfähig. Der Behang stellte sich schief. (Quelle: Frank Kammenhuber)
Nahaufnahme einer Rollladen-Führungsschiene aus Aluminium an einer Hausfassade mit einem Fenstergitter im Vordergrund.
Die Bekleidung der seitlichen Schienenführung war in einer Höhe von 1,7 Meter geöffnet, damit die Torsegmente in einer Faltbewegung nach oben fahren können. (Quelle: Frank Kammenhuber)
zuletzt editiert am 20. August 2026
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