Auffahrtsrampe zu einem Parkhaus
Diese Auffahrtsrampe zu einem Parkhaus wies eine ganze Reihe von Baumängeln auf. (Quelle: Kania)

Schadensfälle 30. August 2023 Schadensfall: Keine Toleranz

Eine Auffahrtsrampe zu einem Parkhaus wurde vom Auftraggeber in einigen wichtigen Punkten bemängelt. Die Fehler waren so gravierend, dass der Sachverständige die Sperrung der Rampe für den Personenverkehr empfahl. Lesen Sie hier, warum.

Die Rampe bestand aus einer Stahlkonstruktion und der Belag war aus Gitterrosten ausgeführt. Außerdem waren ein Anprallschutz und ein Geländer vorhanden. Beim Ortstermin stellte der Sachverständige eine ganze Reihe von Mängeln fest. Beanstandet wurden unter anderem die Toleranzen bei den Gitterrosten, die als Belag verwendet worden waren. Auch die Umrandung der Rampe und die Befestigung der Geländer wurden bemängelt.

Beachten Sie die Toleranzen

Gitterrost
Die Toleranzen der Gitterroste waren sowohl in den Maß-, Winkel- als auch in den Ebenheitsabweichungen deutlich überschritten. (Quelle: Kania)

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für Bautoleranzen im Hochbau die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau; Bauwerke. Sowohl die Toleranzen bei den Grenzabweichungen, als auch bei den Winkelabweichungen und bei den Ebenheitsabweichungen wurden bei der vorliegenden Konstruktion zum Teil deutlich überschritten. Für die Grenzabweichungen sind laut Tabelle im Kapitel 1.19.4.1.1 des Fachregelwerkes Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik (nach Tabelle 1 aus der DIN 18202) für das vorgegebene Nennmaß Grenzabweichungen von plus/minus zehn Millimeter zulässig. Die gemessenen Werte waren deutlich größer. Bei den Stichmaßen der Winkelabweichungen sind laut Kapitel 1.19.4.1.2 (nach Tabelle 2 der DIN 18202) maximal sechs Millimeter zugelassen. Auch dabei wurden die Toleranzen mit bis zu zwanzig Millimetern deutlich überschritten, ebenso wie beim Höhenversatz der verlegten Gitterroste, der teilweise über zehn Millimetern lag.

Darüber hinaus gibt es eine RAL und einen Leitfaden der Gütegemeinschaft für Gitterroste, die höhere Anforderungen bezüglich des Höhenversatzes und des Verlegespiels vorgeben. Dort werden jeweils maximal vier Millimeter für Versatz und Spiel vorgegeben. Das muss jedoch über die Norm hinaus extra vereinbart werden. Alle Gitterroste müssen gegen Abheben gesichert werden. Das war ebenfalls nicht bei allen Gitterrosten gegeben.

Führen Sie Geländer als Absturzsicherung aus

Tabelle mit Toleranzen
Die Winkelabweichungen betrugen bis zu zwanzig Millimeter, sechs Millimeter waren laut Kapitel 1.19.4.1.2 (DIN 18202) zulässig. (Quelle: FRW)

Bemängelt wurde vom Sachverständigen auch ein Abknicken der gesamten Rampe, dem auch der Handlauf und das Anprallrohr folgten. Das ist ein optischer Mangel und führt beim Gebrauch zumindest zu geringfügigen Beeinträchtigungen. Es ist technisch möglich den Handlauf, das Anprallrohr sowie die Unterkonstruktion ohne „Knick“, also als stetigen Übergang zu fertigen.

Auffahrt mit Knick
Der Knick in der Auffahrtskonstruktion hätte technisch vermeiden werden können. Das Geländer erfüllte nicht die absturzsichernde Funktion. (Quelle: Kania)

Nach der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen (die im vorliegenden Fall für den Ort des Objektes maßgebend war) und der mitgeltenden Liste der technischen Baubestimmungen mit der DIN 18065 sind Geländer so zu konstruieren, dass ein Überklettern und Hindurchfallen von Personen, insbesondere von Kindern zu erschweren ist. Das war bei der vorliegenden Konstruktion sowohl in der Höhe als auch in der Ausführung der Ausfachungen nicht gegeben, da auf der Rampe mit der Anwesenheit von Personen (und Kindern) zu rechnen war.

Der Sachverständige musste deshalb die Sperrung der Flächen für den Personenverkehr bis zur Beseitigung der Mängel empfehlen. Letztlich waren auch die Befestigungen des Geländers und des Anprallschutzes nicht regelgerecht, da sie mit verzinkten Befestigungsmitteln ausgeführt waren. Dabei sind unbedingt Dübel mit einer bauaufsichtlichen Zulassung für den Außenbereich zu verwenden (also Dübel aus nichtrostendem Stahl).

Fazit: Bauen Sie regelgerecht

verzinkte Befestigungsmittel
Diese verzinkten Befestigungsmittel sind im Außenbereich unzulässig. (Quelle: Kania)

An einer Auffahrtsrampe zu einem Parkhaus stellte der Sachverständige eine ganze Reihe von Mängeln fest. Beanstandet wurden unter anderem die Toleranzen bei den Gitterrosten, die Höhe und die Ausführung der Umrandung der Rampe und die Befestigung der Geländer. Letztlich musste der Sachverständige die Sperrung der Rampe für den Personenverkehr bis zur Behebung der Mängel empfehlen.

Wo Sie mehr erfahren!

Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. In der Sendung „M&T Metall-produktiv“ werden jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 12:00 Uhr unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.

Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema Maße und Toleranzen und Befestigungen ist in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.

Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik in den Kapiteln 1.4.4 Maßtoleranzen, 1.9 Befestigungstechnik und 1.19.4.1 Maßtoleranzen (Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen). Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.

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Baujahr: 2013

Schadensjahr: 2013

zuletzt editiert am 29.09.2023