Ein überdachter Terrassenbereich mit verschiedenen Gartengeräten und einer Tür, die in das Gebäude führt.
Vorderansicht der Hochterrasse. (Quelle: German Sternberger)

Schadensfälle 2025-08-29T16:19:59.037Z Schadensfall: Nicht ausreichend gleitend

An einer Hochterrasse wurden unter anderem die Fest- und Gleitlager des Terrassenbelags entgegen den Vorschriften der Montageanleitung hergestellt. Der Gutachter beschreibt die Folgen.

Die Hochterrasse wurde im Jahr 2016 hergestellt. Im Laufe der Jahre zeigte der Terrassenbelag mehrere Aufwölbungen. Dies war der Anlass, die Konstruktion durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen.

Die zwei Meter hohe Hochterrasse besteht aus einer tragenden Unterkonstruktion in Stahlbauweise. Die Terrasse steht auf drei gegründeten HEB-120-Stützen, auf die jeweils ein IPE-160-Querträger verschraubt wurde. Die Profilenden auf der Seite des Hauses sind an der Wand verankert. Auf den drei Querträgern sind insgesamt acht HEB-100-Längsträger verschraubt, die somit die Basisebene für die Unterkonstruktion des Terrassenbelags bilden.

Auf die Längsträger wurden vor dem Feuerverzinken Laschen geschweißt, die als ein Teil der Fest- und Gleitlager des Terrassenbelags vorgesehen waren. Die WPC-Unterkonstruktionsriegel des Terrassensystems sitzen auf den Längsträgern. Als Umrandung der Stahlbau-Unterkonstruktion wurde umfassend ein U-140-Profil mit den Trägern verbunden. Mit dem montierten Belag ergibt sich an den Terrassentüren ein schwellenfreier Übergang zum Haus. Als Belag wurde ein typengeprüftes Terrassenprofil-System montiert. Die Terrassenfläche ist sechs Meter breit und vier Meter tief.

Achten Sie unbedingt auf die Gleitmöglichkeiten

Ein roter L-Block in einer Tabelle mit schwarzen L-Blöcken und Pfeilen.
Richtig: Längsträger 1 bis 8 mit Festlager (F) und Gleitlagern (G). Die Symbole zeigen die richtige Ausrichtung der Fest- und Gleitlager. (Quelle: German Sternberger)

Der Sachverständige stellte im Ortstermin fest, dass an den Stellen der Unterkonstruktion, an denen mit Festlagern zu rechnen war, keine Festlager vorhanden waren. An allen anderen Stellen, an denen Gleitlager montiert sein müssten, waren die Lager nicht so ausgeführt, dass der Terrassenbelag sich ordnungsgemäß und ungehindert ausdehnen konnte. Die Gleitlager waren entweder fest verschraubt oder hatten zu wenig Raum zum Gleiten. Zudem war der siebte Längsträger (gezählt vom Haus aus) falsch herum, also seitenverkehrt, eingebaut und verhinderte somit generell die Ausdehnungsmöglichkeit des Terrassenbelags.

Wie sind die Fest- und Gleitlager zulassungskonform zu montieren?

Positionieren Sie das Festlager richtig

Ein Bild eines Puzzles mit Pfeilen und Buchstaben, das die Lösung eines Rätsels zeigt.
Falsch: Der Längsträger 7 ist falsch montiert und verhindert dadurch die Ausdehnungsmöglichkeit weg vom Festlager. (Quelle: German Sternberger)

Die Ausführung und Positionierung der Fest- und Gleitlager an den Verbindungen zwischen Stahlunterkonstruktion und den WPC-Unterkon-
struktionsriegeln des Terrassenbelags ist generell in der Montagevorschrift eines Systems geregelt.

In diesem Fall waren aus den acht Längsträgern einer der beiden mittleren Längsträger als Montage mit Festlagern zu bestimmen. Alle anderen sieben Längsträger sind somit ausschließlich zur Ausführung mit Gleitlagern bestimmt.

Eine Ausführung mit Festlagern bedeutet, dass sich der Unterkonstruktionsriegel nach der Montage nicht mehr bewegen darf! Das heißt, dass die Schraubverbindungen zwischen den Festlagern und dem Unterkonstruktionsriegel fest angezogen werden müssen!

Im Ortstermin konnten keine Festlager festgestellt werden. Das war eindeutig ein Fehler.

Sehen Sie Gleitmöglichkeiten vor

Eine detaillierte Ansicht einer Metallkonstruktion unter einem Balkon, die die tragenden Elemente zeigt.
Falsch: Der rote Pfeil zeigt den seitenverkehrten Längsträger. Dieser verhindert die Ausdehnung des Terrassenbelags in Richtung Garten. (Quelle: German Sternberger)

Eine Ausführung mit Gleitlagern bedeutet im Gegensatz, dass sich die Unterkonstruktionsriegel nach der Montage durch eine Ausdehnung immer vom Festlager wegbewegen können. Dazu müssen die an den Längsträgern angeschweißten Gleitlager immer zum Festlager zeigend befestigt sein. Dies verdeutlicht symbolisch die erste Tabelle.

Zudem müssen die Schraubverbindungen der Gleitlager zwingend mit einem Bewegungsspielraum, wie in diesem Fall, von mindestens 18 Millimetern montiert werden!

Im Ortstermin konnten indessen keine Schraubverbindungen an den Gleitlagern mit ausreichendem Bewegungsspielraum von mindestens 18 Millimetern dokumentiert werden. Das war ebenfalls ein Fehler. Zudem war der siebte Längsträger falsch herum, also seitenverkehrt, eingebaut und verhinderte somit generell die Ausdehnung des Terrassenbelags! Dies zeigt die nachfolgende Tabelle.

Dies war eindeutig ein konstruktiver Ausführungsfehler.

Generell ist festzustellen, dass die Fest- und Gleitlager an der Hochterrasse nicht regelgerecht montiert wurden.

Fazit: Montieren Sie nach Vorschrift

Ein Metallträger, der Teil einer Deckenstruktur ist, mit sichtbaren Schrauben und Verstrebungen.
Längsträger mit Gleitlagern. (Quelle: German Sternberger)

Das Fazit des Sachverständigen lässt hier keinen Zweifel offen. Die Fest- und Gleitlager sind nicht fachgerecht ausgeführt worden und verursachten dadurch die Aufwölbungen am Terrassenbelag.

An einer Hochterrasse mit zwei Metern Absturzhöhe muss als Terrassenboden ein bauaufsichtlich geprüftes Produkt mit einem für den Verwendungszweck zugelassenen System nach der vorgeschriebenen Montageanleitung eingebaut werden. Bei Nichteinhaltung der Montagevorschrift besteht keine Gewährleistung und keine Zulassung für das System. Weiterhin ist der Hersteller des Terrassenbodens verpflichtet, dem Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten eine „Übereinstimmungserklärung“ auszustellen und zu übergeben, mit der bescheinigt wird, dass die eingebaute Terrasse den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entspricht. Diese „Übereinstimmungserklärung“ konnte und durfte in diesem Fall nicht ausgestellt werden! Der Auftraggeber wird nun vor Gericht Ansprüche einklagen.

Falsch: Der rote Pfeil zeigt den seitenverkehrt montierten Längsträger. Dieser verhindert die Ausdehnung des Terrassenbelags. (Quelle: German Sternberger)

Zusatzinfos

Wo Sie mehr erfahren!

Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. Dort werden regelmäßig unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.

Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema ist in den Bänden 1 bis 6 „Schäden im Metallbau“ aus der RM Rudolf Müller Medien enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.

Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik in den Kapiteln 1.4.5 Ausführung von Stahlbauten, 2.38.7.1 Lastannahmen und Berechnungsgrundlagen. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail rudolf-mueller@vuservice.de oder von Montag bis Freitag von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.

Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits mehr als fünfzig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple Podcast, Spotify oder Google Podcast.

Baujahr: 2016

Schadensjahr: 2025

zuletzt editiert am 29. August 2025