Zwei neue Pergolen in Modulbauweise in einem öffentlichen Garten waren undicht und nicht nach den Planunterlagen ausgeführt worden. Der Sachverständige empfahl eine Neuanfertigung der Dachdeckung.
Die beiden Pergolen sind je zwanzig Meter lang und sollen zu einem Großteil später als berankte Laubengänge in den Sommermonaten Schatten spenden. Sie sind in Modulbauweise hergestellt, so dass es sowohl offene, berankbare und fest überdachte Sitzplatzbereiche beziehungsweise sonstige Verweilbereiche gibt. Bei der Abnahme wurden in Anwesenheit des Sachverständigen undichte Dacheindeckungen moniert. Auch wurde festgestellt, dass die vertraglich vorgegebene Entwässerung nach den Planunterlagen grundlos und eigenmächtig vom Auftragnehmer geändert worden war.
Ändern Sie nicht die Planungsunterlagen

Die einzelnen Module mit Dacheindeckung haben eine Fläche von etwa 3,6 Meter mal drei Meter und sind drei Meter hoch. Das Moduldach ist dabei in drei gleich große Felder eingeteilt, in die wasserdichte Entwässerungswannen eingeplant waren. Jede Wanne sollte dabei ein Gefälle von 1,5 Grad in Richtung der Entwässerungsspeier aufweisen. Pro Wanne waren je zwei Wasserspeier vorgesehen.
Die Konstruktion war aber durch den ausführenden Betrieb grundlegend verändert worden. Als Dachfläche lag eine komplette, mehr oder minder zusammengesetzte Stahlblechplatte vor, die teilweise geschweißt und ansonsten mit Dichtungsmaterial verbunden worden war. Ein nennenswertes Gefälle konnte nicht festgestellt werden. Nach Regenfällen sammelte sich das Restwasser auf den Dachflächen. Die eigentliche Entwässerung sollte dagegen nur noch über einen Wasserspeier stattfinden. Stattdessen waren die laienhaft ausgeführten Dichtungsfugen undicht und das stehende Wasser tropfte ständig auf die darunter befindlichen Sitzgarnituren.
Der Sachverständige bestätigte in seinem Gutachten die Auffassung des Auftraggebers, dass die Dachflächen maßgeblich gegenüber den freigegebenen Planunterlagen geändert worden waren. Zusätzlich wurde die Anzahl der Wasserspeier von geplanten sechs auf eins verringert. Die jetzt zusätzlich notwendigen Dichtungsfugen waren nachgewiesenermaßen undicht und offensichtlich dilettantisch ausgeführt.
Die ausführende Firma war nur sporadisch zu Nachbesserungen an anderen angemahnten Stellen der Pergolen bereit. Im Streitpunkt der Module mit fester Überdachung gab es keinen Konsens, sodass der Auftraggeber letztlich vor Gericht gehen musste.
Fazit: Stimmen Sie sich mit dem Auftraggeber ab

Zur Schadensvermeidung bleibt nur die Empfehlung, sich an die vertraglichen Vereinbarungen zu halten. Sollte es Gründe für Änderungen geben, sind diese so früh wie möglich mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei berechtigten Einwänden gibt es das Hilfsmittel der Bedenkenanmeldung. Im vorliegenden Schadensfall gab es allerdings keinerlei nachvollziehbare Gründe für die vorgenommenen Veränderungen.
Aufgrund der fehlerhaften Ausführung sind die Dächer der Module nicht mehr zu verwenden. Die Überdachungen können problemlos nach der vorliegenden Planung neu hergestellt und montiert werden. Die notwendige Sanierung wurde allerdings an eine andere Firma vergeben. Die Mehrkosten waren Bestandteil im Rechtsstreit.

Wo Sie mehr erfahren
Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. In der Sendung „M&T Metall-produktiv“ werden jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 12:00 Uhr unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.
Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema Überdachungen ist in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik in den Kapiteln 1.4.7 Entwässerung und 2.20 Überdachungen. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T-Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits mehr als dreißig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple-Podcast, Spotify oder Google-Podcast.
Baujahr: 2016
Schadensjahr: 2017
Das sollten Sie beachten
Freigegebene Planunterlagen sind Vertragsbestandteil und dürfen nicht ohne weiteres einseitig wesentlich abgeändert werden.
Die Entwässerung und die Dichtheit von Überdachungen sind wichtige Leistungsmerkmale, die unbedingt beachtet werden müssen. Auf Dichtungsfugen muss daher ein großes Augenmerk gelegt werden und diese müssen fachlich einwandfrei ausgeführt werden.
Weisen Sie bei der Übergabe von Dachkonstruktionen unbedingt auf die Notwendigkeit der Reinigung hin und bei Dichtungsfugen auf deren regelmäßige Wartung.