An einigen Fensterbrüstungsstangen wurden auf der Duplexbeschichtung vom Kunden eine Reihe von Unregelmäßigkeiten beanstandet. Aber nur einige der angezeigten Mängel wurden vom Sachverständigen auch tatsächlich als solche identifiziert.
Bei einem Bauvorhaben waren auf der Außenseite vor einigen Fenstern Brüstungsstangen zu montieren. Diese waren aus einen Meter langen Stahl-Rechteckrohren fünfzig Millimeter mal zehn Millimeter mit seitlich angeschweißten Ankerlaschen für die Befestigung in der Laibung hergestellt. Die Oberflächen waren im Duplexsystem feuerverzinkt und anschließend pulverbeschichtet. Neben dem verbesserten Korrosionsschutz der Duplexbeschichtung hatte die Pulverlackschicht für den Kunden auch eine dekorative Funktion.
Die Zinkschicht wurde nach dem Feuerverzinken nicht feingeschliffen, und es wurden keine anhaftende Zinkasche und Zinkläufer entfernt.
Nach der Montage einiger Brüstungsstangen wurde das Aussehen der Oberflächen beanstandet. Vor Ort wurden vom Sachverständigen drei Stangen begutachtet, in der Werkstatt des Metallbauers die restlichen vorgefertigten Stangen. In Stichproben wurden die Schichtdicken gemessen. Die Messungen ergaben Werte zwischen 65 und 110 Mikrometer. Gitterschnitttests ergaben auch bei Stellen mit anhaftender Zinkasche beziehungsweise Zinkläufern eine gute Lackhaftung.
Die Oberflächen der drei montierten Brüstungsstangen wiesen flächige Unebenheiten in Form von Lackanhäufungen auf. Diese erschienen in der Gesamtansicht, unter üblichen Betrachtungsbedingungen, unauffällig. Auf den Unterseiten (unüblicher Betrachtungswinkel) sind die Schweißnähte der Rohre erkennbar. Die in der Werkstatt gelagerten Brüstungsstangen wiesen zusätzlich scharfkantige Zinkläufer, anhaftende Zinkasche und nicht entfernte Zinkspitzen auf. Diese waren auch bei Betrachtungsabständen über einem Meter und teilweise diffusem Licht auffällig erkennbar.
Achten Sie auf die Betrachtungsbedingungen

Der Sachverständige stellte fest, dass die auffälligen scharfkantigen Unebenheiten aus der Oberflächenstruktur der darunterliegenden Zinkoberfläche resultieren. Bei den flächigen Unebenheiten handelte es sich um Lackanhäufungen.
Folgende Prüfkriterien wurden für die Bewertung herangezogen:
1. Stufe: Prüfung, ob die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit hat und dass die Oberfläche nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurde.
2. Stufe: Fehlt eine Vereinbarung über die Beschaffenheit, muss sich das Werk für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen.
3. Stufe: Kann nach Stufe 2 keine Entscheidung vorgenommen werden, so ist auf die gewöhnliche Verwendung und übliche Beschaffenheit bei „Werken gleicher Art“ als Maßstab abzustellen. Hier können hilfsweise Regelwerke von Fachverbänden zur visuellen Beurteilung herangezogen werden.
Leistungsbeschreibung
Dokumentieren Sie die geschuldeten Leistungen
- Legen Sie Wert auf eine ausführliche und gute Beratung. Um Streit zu vermeiden, ist es ratsam, die Ausführungsqualität im Vorfeld ausreichend zu beschreiben und zu dokumentieren.
- Achten Sie auf die üblichen Betrachtungsabstände und -bedingungen.
- Achten Sie auf die Lage der Schweißnähte (möglichst auf der blickabgewandten Seite).
In diesem Fall wurde eine Bewertung nach der Matrix gemäß Professor Oswald vorgenommen. Unter den Kriterien des „optischen Erscheinungsbildes und dem Grad der optischen Beeinträchtigung bei visuellen Auffälligkeiten“ und unter den Kriterien der „Bedeutung des Merkmals für die Gebrauchstauglichkeit sowie dem Grad der Beeinträchtigung der Funktion bei technischen Auffälligkeiten“ konnten die Oberflächen mit sehr gut bewertet werden.
Demnach waren alle Oberflächenbeschichtungen im Sinne der Gebrauchstauglichkeit als fehlerfrei zu bewerten (bestandener Gittertest).
Die Oberflächen der bereits montierten Brüstungsstangen waren auch aus optischer Sicht fehlerfrei. Die flächigen Lackansammlungen waren visuell unauffällig. Die von unten sichtbare Rohrschweißnaht war aus üblichem Betrachtungswinkel nicht erkennbar.
Die scharfkantigen Zinkläufer, anhaftende Zinkasche und nicht entfernte Zinkspitzen auf den Oberflächen der in der Werkstatt gelagerten Brüstungsstangen waren eine deutlich erkennbare optische Beeinträchtigung. Die visuellen Auffälligkeiten entsprachen nicht der „üblichen Beschaffenheit“ bei Werken gleicher Art und der zu erwartenden Qualitätsvorstellung des Bestellers. Diese Oberflächen waren deshalb zu beanstanden und nachzubessern.
Entfernen Sie Zinkspitzen

Besondere Anforderungen an die Oberflächenqualität von Beschichtungen sollten im Vorfeld detailliert vereinbart werden (eventuell auch mit Musterbauteil). Um Oberflächengüten mit gesteigerten Anforderungen zu erreichen, sind zwischen der Feuerverzinkung und der Pulverbeschichtung zusätzliche Maßnahmen wie Feinputzen durchzuführen. Feinputzen gilt als besondere Leistung und ist gesondert zu vergüten. Daraus ergibt sich für den Metallbaubetrieb eine gewisse Beratungs- und Hinweispflicht.
Eine Nachbesserung war ausführungstechnisch in guter Qualität möglich und war daher verhältnismäßig.
Zusatzinfos
Wo Sie mehr erfahren!
Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. Dort werden regelmäßig unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.
Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema Oberflächen ist in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik in den Kapiteln 1.8.2.1.3.2 Feuerverzinken, 1.19.5 Optische Unregelmäßigkeiten und 2.38 Geländer und Umwehrungen, Brüstungen, Handläufe. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail rudolf-mueller@vuservice.de oder von Montag bis Freitag von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits fast fünfzig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple Podcast, Spotify oder Google Podcast.
Baujahr: 2021
Schadensjahr: 2021