In einem Gerichtsverfahren wurde der Sachverständige beauftragt, ein Gutachten über die Befestigungen der Haltemasten eines Sonnensegels abzugeben. Er konnte herausfinden, warum sich die Halteplatten der Konsolen vom Befestigungsuntergrund gelöst hatten.
Das aufgezogene etwa 16 Quadratmeter große, rechteckige Sonnensegel überspannte eine im Obergeschoss liegende Terrasse, die an das Haupthaus angrenzt. Dabei war eine Segelecke an der Giebelwand des Haupthauses befestigt. Die restlichen drei Segelecken waren an unterschiedlich hohen Masten angeschlagen, die jeweils an den Erdgeschossmauern unter der Terrasse montiert wurden. Jeder Mast war mit zwei Konsolen an den Erdgeschosswänden befestigt. Der Befestigungsuntergrund war mit sechzig Millimeter dickem Styropor wärmegedämmt. Die Konstruktion war statisch berechnet und mit einem entsprechend geeigneten Abstandsmontagesystem befestigt.
Geben Sie entsprechende Nutzungshinweise

Über die den Werkvertrag begleitende Produktunterlagen war die Betreibung des Sonnensegels mit verschiedenen Auflagen versehen. Es war zum Beispiel klar geregelt, dass bei aufkommendem Regen das Segel eingeholt werden soll. Auch bei aufkommendem starkem Wind ist das Segel abzubauen. Dies ist mit der Gewährleistung und der Standsicherheit der Sonnenschutzanlage begründet.
Im Ortstermin wurde nun festgestellt, dass die Halteplatten der Konsolen einen geringen Abstand von etwa einem Millimeter zum Putz der Wand aufwiesen. Spuren wiesen zudem darauf hin, dass es zwischenzeitig Querverschiebungen zwischen Konsolen und den Wänden gegeben haben musste.
Bei der anschließenden Begutachtung des Sonnensegels wurde unverkennbar das Vorhandensein eines älteren zurückgebliebenen ausgeprägten Wassersacks festgestellt. Weiter dokumentierte der Sachverständige mehrere mit Spannschlössern gespannte Drahtseile zwischen den Masten. Diese waren nachträglich durch den Benutzer montiert worden und dienten zweifelsfrei der Aufnahme von zusätzlichen senkrechten Segeln als Windfang.
Achten Sie auf die richtige Montage

Der Antragsteller unterstellte im Gerichtsstreit einen Mangel an der Befestigung und forderte die Herstellung der Standsicherheit. Als Beweis diente der vorhandene Abstand zwischen Ankerplatte und Putz, sowie die sichtbaren Spuren von Querverschiebungen der Konsolen.
Die dokumentierten Abstände der Ankerplatten zur Wand lassen für Laien den falschen Schluss zu, dass sich diese von der Wand lösen. Der Spalt zwischen Ankerplatte und Wand ist aber tatsächlich ein Hinweis auf eine fachgerechte Verwendung des Abstandmontagesystems und ist in der „allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ beziehungsweise der Montageanleitung des Systems als Überstand mit mindestens einem Millimeter beschrieben. Der Überstand gewährleistet die Schonung der Putzoberfläche beziehungsweise des nichttragenden Untergrundes. Erreicht wird dies durch entsprechendes Eindrehen des „Anti-Kälte-Konus“ in die nichttragende Schicht. Die Ankerplatten der Konsolen werden somit nach dem Befestigen gegen den Konus gedrückt und nicht gegen die Putzschicht.
Der Sachverständige attestierte in seinem Gutachten, dass bei bestimmungsgemäßer beziehungsweise gewöhnlicher Benutzung der Sonnenschutzanlage eine ausreichende Untergrundstabilität für die Masten beziehungsweise Halteplatten hergestellt worden ist.
Fazit: Übergeben Sie alle auftragsbegleitenden Unterlagen
Die dokumentierten Querverschiebungen der Konsolen resultieren eindeutig aus zeitweisen Überlastungen des Systems, die nicht dem Antragsgegner angelastet werden können. Zweifelsfrei ist die Sonnenschutzanlage für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ausreichend dimensioniert, fachgerecht hergestellt und befestigt worden. Weiter wurden mit der Auftragsabwicklung alle wichtigen Hinweise zum Produkt und dem Betreiben der Anlage übergeben.
Die sichtbaren Querverschiebungen hat sich der Antragsteller selbst zuzuschreiben. Die wirkenden Zugkräfte eines ausgeprägten Wassersacks an einem im Regen verbliebenen Sonnensegels sind enorm. Zudem überlagert sich die außergewöhnliche Belastung mit den nachträglich dauerhaft gespannten Drahtseilen zur Aufnahme der senkrechten Segel als Windfang. Als Konsequenz müssen diese zurückgebaut werden.
Dieser Fall zeigt eindrucksvoll die Wichtigkeit von auftragsbegleitenden Produktunterlagen und Hinweisen zur Betreibung.
Wo Sie mehr erfahren
Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. In der Sendung „M&T Metall-produktiv“ werden jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 12:00 Uhr unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.
Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema Statik und Befestigungen ist in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik in den Kapiteln 1.4.3 Statische Berechnung, 1.9.6.2.2 Montagetechniken und 2.22.3.4.6 Sonderbauformen. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits mehr als dreißig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple Podcast, Spotify oder Google Podcast.
Baujahr: 2016
Schadensjahr: 2018
Das sollten Sie beachten
- Übergeben Sie dem Auftraggeber alle relevante Produktunterlagen mit Hinweisen zum Pflegen und Betreiben der Anlage.
- Dokumentieren Sie nachweisbar die Übergabe der Unterlagen. Im Streitfall wird das wichtig.
- Schließen Sie ohne eine Freigabe nachträgliche Veränderungen an Ihren Konstruktionen aus.