An einem Terrassendach wurde vom Nutzer die mangelhafte Befestigung beanstandet. Vom Sachverständigen wurden in seinem Gerichtsgutachten sowohl die falschen (nicht für den Fall zugelassenen) Befestigungsmittel als auch eine zu geringe Anzahl festgestellt.
Streitgegenstand war in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht eine Terrassenüberdachung an der Rückseite (Gartenseite) eines Wohnhauses. Beantwortet werden sollte die Frage, ob das Terrassendach sach- und fachgerecht und nach den Vorgaben der Statik des Herstellers des Bausatzes errichtet worden war und falls nicht, welche Kosten für die fachgerechte Montage der Terrassenüberdachung bei gleichzeitiger Beseitigung des ungeeigneten Montagematerials entstünden.
Achten Sie auf den Montagezustand
Bei dem begutachteten Objekt handelte es sich um eine etwa 5,2 Meter breite und 3,8 Meter tiefe Tragkonstruktion aus Aluminium-Profilen für eine Terrassenüberdachung. Die Tragkonstruktion ruhte an der dem Garten zugewandten Seite auf zwei etwa 2,5 Meter hohen Stützen und war auf der gegenüberliegenden Seite durch ein Wandanschlussprofil am Baukörper mit Schrauben befestigt.
Die Dachsparren der Aluminium-Tragkonstruktion waren auf der Gebäudeseite im Wandanschlussprofil gelagert. Zwischen den Sparren war das Wandanschlussprofil mit aufgeklebten Blendprofilen abgedeckt. Ein Blendprofil fehlte. Daher war eine Befestigungsschraube sichtbar. Bei der Befestigungsschraube handelte es sich um eine verzinkte Stahl-Senkkopf-Schraube mit Kunststoffdübel mit zehn Millimeter Durchmesser und einer Länge von 230 Millimeter.
Auf einem während des Ortstermins übergebenen Foto war die Aluminium-Tragkonstruktion während der Montagearbeiten mit dem noch nicht verblendeten Wandanschlussprofil und insgesamt sieben Befestigungsschrauben zu sehen. Die Anzahl Befestigungsschrauben wurde von beiden Parteien beim Ortstermin bestätigt.
Übergeben Sie die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Allgemeine Anforderungen an bauliche Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten aus der jeweiligen Landesbauordnung werden durch Technische Baubestimmungen konkretisiert. Die Technischen Baubestimmungen werden durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) veröffentlicht und von den Ländern als VV TB eingeführt. Sie sind damit Teil des Landesbaurechts und müssen eingehalten werden.
In den Technischen Baubestimmungen enthalten sind unter anderem DIN EN 1090-1 (Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile), DIN EN 1090-2 (Ausführung von Stahltragwerken) und DIN EN 1090-3 (Aluminiumtragwerke). Die Bemessung von Tragkonstruktionen erfolgt nach den entsprechenden Eurocodes: DIN EN 1990, DIN EN 1991, DIN EN 1993 und DIN EN 1999.
Hersteller von Stahl- und Aluminiumtragwerken müssen ihre werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nach DIN EN 1090-1 durch eine notifizierte Stelle zertifizieren lassen, um die geforderte Leistungserklärung abgeben zu können und die Produkte mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Sofern ein Montagebetrieb ein fertig konfektioniertes Produkt von einem zertifizierten Hersteller bezieht und dieses Produkt auf der Baustelle nach den Montageanweisungen des Herstellers montiert beziehungsweise aufstellt, muss der Montagebetrieb nicht nach DIN EN 1090-1 zertifiziert sein. Der Montagebetrieb leitet dann die entsprechende Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung des Produktes vom Hersteller an den Kunden weiter. Hersteller im Sinne der Norm ist dann der Lieferant des Bausatzes.
Im vorliegenden Fall lag vom Hersteller eine statische Berechnung für die montierte Aluminium-Tragkonstruktion vor. Eine Leistungserklärung mit CE-Kennzeichnung musste nachgereicht werden.
Verwenden Sie zugelassene Befestigungen
Der Montagebetrieb hat bei der Montage der Terrassenüberdachung nicht berücksichtigt, dass die Befestigung nicht unmittelbar in das tragende Mauerwerk erfolgte, sondern zunächst durch das davorgesetzte etwa 120 Millimeter dicke Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) geführt werden musste.
In der statischen Berechnung waren die auf das Wandprofil einwirkenden Kräfte angegeben und die Befestigung des Wandprofils am Baukörper war berechnet. Bei der Berechnung des Dübelanschlusses wurde davon ausgegangen, dass das Wandprofil direkt auf beziehungsweise an einen Vollziegel befestigt wird. Es wurde ein Befestigungssystem eines Befestigungsmittelherstellers vorgeschlagen in den Maßen M8, Abstand 0,364 Meter, Anzahl 14 Stück. Es handelte sich dabei um M8 Gewindestangen, die mit einem Zwei-Komponenten-Hybridmörtel in die Vollziegel eingeklebt werden.
Da das WDVS nicht druckfest ist, muss das Befestigungssystem nicht nur Scherkräfte, sondern durch den zu überbrückenden Abstand (120 Millimeter) auch Biegekräfte aufnehmen. Dadurch wird das Befestigungssystem höher belastet. In der statischen Berechnung musste also ein entsprechendes Befestigungssystem neu berechnet werden.
Für die Befestigung des Wandprofils wurden sieben Kunststoff-Rahmendübel mit jeweils einer zehn Millimeter mal 230 Millimeter verzinkten Senkkopfschraube verwendet. Dieses Befestigungssystem hat eine Europäische Technische Zulassung für Mehrfachbefestigung von nicht tragenden Systemen. Es ist nicht für eine Abstandsmontage in WDVS zugelassen und erfüllt auch nicht die statisch notwendigen Werte.
Für den Außenbereich haben weiterhin nur Schrauben aus nichtrostendem Stahl eine Zulassung. Verzinkte Stahlschrauben sind im Außenbereich grundsätzlich ungeeignet. In der statischen Berechnung wurden die angenommenen Lasten auf 14 Verankerungen verteilt. Es wurden aber nur sieben (falsche) Schrauben gesetzt. Geeignete und zugelassene Befestigungssysteme gibt es von den einschlägigen Befestigungsmittelherstellern. Die exakte Dimension musste vom Hersteller in einer ergänzenden statischen Berechnung nachgewiesen werden.
Fazit: Arbeiten Sie regelgerecht
Eine Terrassenüberdachung (Bausatz) war vom Montagebetrieb nicht entsprechend der Statik des Herstellers montiert worden. Es wurden falsche (für die Anwendung nicht zugelassene Dübel) in einer zu geringen Anzahl montiert. Auch war nicht berücksichtigt worden, dass die Befestigung an einem Wärmedämm-Verbundsystem erfolgte. Deshalb musste die Befestigung auch noch neu berechnet werden. Die geschätzten Kosten für die Demontage der falschen Befestigungen und die Montage zugelassener Befestigungsmittel beliefen sich auf 1.840 Euro.
Wo Sie mehr erfahren
Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. In der Sendung „M&T Metall-produktiv“ werden jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 12:00 Uhr unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.
Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema Statik und Befestigungen ist in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik im Kapitel 1.9 Befestigungstechnik. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits mehr als dreißig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple Podcast, Spotify oder Google Podcast.
Baujahr: 2022
Schadensjahr: 2022
Sparen Sie sich Ärger und Nacharbeitskosten
Die notwendigen Arbeiten und Kosten für eine fachgerechte Montage der Terrassenüberdachung schätzte der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Metallbauerhandwerk wie folgt:
- Durchführung der Arbeiten von zwei Facharbeitern,
- Rückbau und seitliche Lagerung der Bestandskonstruktion,
- Ausbohren von sieben Kunststoffdübeln,
- vorhandene Löcher in Wandprofil aufbohren und sieben zusätzliche Löcher erstellen,
- 14 neue Befestigungssysteme anzeichnen und setzen,
- Aluminium-Tragkonstruktion wieder aufstellen.
Zwanzig Facharbeiterstunden á 61,00 Euro pro Stunde = 1.220,00 Euro netto.
14 Befestigungssysteme á etwa 30,00 Euro pro Stück = 420,00 Euro (je nach Berechnung des zugelassenen Befestigungssystems in der ergänzenden statischen Berechnung).
Kleinmaterial, neue Blenden etc. 200,00 Euro netto.
Summe: 1.840,00 Euro.