Ein geöffnetes Gartentor aus Metall im Winter, umgeben von Schnee und einem gepflasterten Weg.
Bei dem kraftbetätigten Schiebtor wurde die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsreinrichtungen in Zweifel gezogen. (Quelle: Ralf Patzer)

Schadensfälle 2025-03-31T19:51:55.204Z Schiebetor mit geringer Nachbesserung regelgerecht

Bei einem kraftbetätigten Schiebetor bezweifelte der Kunde, dass die Sicherheitseinrichtungen funktionierten und ausreichend seien. Der Gutachter sollte für das Gericht unter anderem die Frage klären, ob der Einklemmschutz inklusive der verbauten Lichtschranke korrekt ausgeführt sei.

Das kraftbetätigte Schiebetor aus Aluminium mit geschlossener Füllung lief auf vier Rollen auf einer verzinkten Bodenschiene. Oben wurde das Torblatt zwischen zwei justierbaren Rollenpaaren (mit Abdeckung) geführt.

An den Torpfosten war in etwa einhundert Millimeter Höhe eine Lichtschranke montiert.Die lichte Durchfahrtsbreite des Tores betrug 2.846 Millimeter, das Torblatt war 1.843 Millimeter hoch. Zwischen dem beweglichem Torblatt und dem festen Torpfosten betrug der lichte Abstand 53 Millimeter. Der Sachverständige testete die auf „Impulsbetrieb“ eingestellte Steuerung mit dem Handsender. Sie funktionierte einwandfrei. Wurde beim Schließvorgang des Tores die Lichtschranke durch ein Hindernis unterbrochen, stoppte der Antrieb und reversierte. Der Torantrieb war mit einer integrierten kraftbegrenzenden Schutzeinrichtung ausgestattet. Bei mehreren Testfahrten stoppte und reversierte das Tor beim Schließvorgang, wenn es auf ein Hindernis stieß. Die Kraftmessung des Sachverständigen nach DIN EN 12353 an der Hauptschließkante ergab einen Durchschnittswert in der dynamischen Spitzenkraft von Fdyn = 385 Newton. Die dynamische Zeit bis die Kraftabschaltung des Antriebes die Kraft reduzierte, betrug bei allen Messungen tdyn größer 0,75 Sekunden.Im statischen Bereich lagen die Kräfte im gerundeten Mittel bei Fstat = 310 Newton. Bei allen Messungen reversierte der Antrieb. Sowohl auf dem Motor und als auch auf dem Schiebetor war die erforderliche CE-Kennzeichnung vorhanden.

Fehleranalyse und -bewertung

Eine Nahaufnahme zeigt die Messung des Abstands zwischen einem Tor und einem Betonpfosten mit einem Zollstock.
Falsch: Der Abstand zwischen dem beweglichen Torblatt und dem festen Torpfosten war mit 53 Millimeter zu groß. Hier musste mit einem Abdeckblech nachgearbeitet werden. (Quelle: Ralf Patzer)

Die CE-Kennzeichnung von Toren erfolgt nach der Produktnorm DIN EN 13241. Die Nutzungssicherheit wird in der DIN EN 12453 geregelt. Kraftbetätigte Toranlagen unterliegen weiterhin der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Grundlagen der geforderten Risikobeurteilung sind in der DIN EN 12604, DIN EN 12453 und der ASR A1.7 enthalten.Für das öffentlich zugängliche Tor in diesem Streitfall, das von unterwiesenen Personen mit Sicht zum Tor durch Impulse gesteuert wird, fordert die DIN EN 12453:

  • entweder eine Kraftbegrenzung des Antriebes oder eine Schutzkontaktleiste an den gefährdeten Stellen,
  • oder eine Einrichtung zur Erkennung der Anwesenheit, die so beschaffen und eingebaut ist, dass unter keinen Umständen eine Person vom bewegten Torflügel berührt werden kann.

Um ein Eingreifen in den Fahrweg des öffnenden Tores zu verhindern, sind zwischen dem beweglichen Torblatt und festen Teilen bestimmte Sicherheitsabstände einzuhalten. So darf dieser Abstand acht Millimeter nicht übersteigen. Der Einklemmschutz wurde bei der kraftbetätigten Schiebetoranlage hauptsächlich durch die in der Motorsteuerung integrierten Kraftbegrenzung gewährleistet. Sie funktionierte grundsätzlich bei allen durchgeführten Versuchen. Jedoch wurden die vorgegebenen Zeiten und maximalen Kräfte nicht eingehalten.Im dynamischen Bereich lagen die ermittelten Kräfte im Durchschnitt bei Fdyn = 385 Newton und somit im zugelassenen Bereich. Jedoch lag die Zeit, bis die Steuerung die Kraft reduzierte, bei allen Messungen tdyn über 0,75 Sekunden. Im statischen Bereich lagen die gemessenen Kräfte im Mittel bei Fstat = 310 Newton, das heißt deutlich über den maximal zulässigen 150 Newton. Der Antrieb reversierte die Torfahrt nach Erkennen des Hindernisses innerhalb der vorgegebenen fünf Sekunden, wodurch die Endkraft größer/gleich 25 Newton betrug und somit regelkonform war. Somit waren lediglich die Werte der dynamischen Zeit und der statischen Kraft zu hoch. Da es sich um einen zertifizierten Antrieb handelte, war davon auszugehen, dass die Steuerung nicht richtig programmiert und die Lernfahrt unzureichend durchgeführt worden war. Die Einzugsstelle an der Nebenschließkante war mit 53 Millimeter zu breit.Dieser Abstand durfte maximal acht Millimeter betragen. Hier musste mit einem geeigneten Profil, dass den Abstand entsprechend minimierte, nachgearbeitet werden.Die montierte Lichtschranke arbeitete einwandfrei, war aber für diesen Einsatz nicht gefordert.

Schadensvermeidung und -beseitigung

Abgesehen von den Unregelmäßigkeiten bei der dynamischen Zeit und der statischen Kraft, die durch die Neuprogrammierung der Steuerung beseitigt werden konnten, war nur der Abstand an der Nebenschließkante zu groß. Hier musste mit einem Abdeckblech der Abstand verringert werden. Für die Beseitigung der Unregelmäßigkeiten setzte der Sachverständige Kosten von etwa 700 Euro an.

PRAXISTIPP

  • Achten Sie bei kraftbetätigten Toren auf die CE-Kennzeichnung.
  • Erstellen Sie eine Risikobeurteilung und achten Sie auf die normativ vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen.

GELTENDE REGELN

Die Beachtung folgender Normen, Richtlinien, Verordnungen und Regeln sind die Voraussetzung für die fachtechnisch einwandfreie Ausführung der Arbeit:

  • Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik: Kap. 2,23,0 Torauswahl und CE-Kennzeichnung, Kap. 2.27.1 Schiebetore,
  • DIN 18360 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Metallbauarbeiten,
  • DIN EN 12453 Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Anforderungen und Prüfverfahren,
  • DIN EN 12604 Tore; Mechanische Aspekte, Anforderungen und Prüfverfahren,
  • DIN EN 12978 Türen und Tore; Schutzeinrichtungen für kraftbetätigte Türen und Tore, Anforderungen und Prüfverfahren,
  • DIN EN 13241 Tore; Produktnorm, Leistungseigenschaften,
  • ASR A 1.7 Türen und Tore,
  • DGUV 208-022 Türen und Tore,
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
  • Tore-Richtlinie. Technische Richtlinie des Metallhandwerks, Bundesverband Metall, Essen.
zuletzt editiert am 25. April 2025
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