(Dezember 2021) Am besten ist es, wenn beim Schweißen gar kein Rauch entsteht. Doch das lässt sich meist nicht vermeiden. Für den Fall hat der Fachmann Andreas Hasse von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall einige Tipps.
Warum sind Schweißrauche und -gase so gefährlich?
Durch schweißtechnische Arbeiten werden Gefahrstoffe freigesetzt, die aus partikelförmigen oder gasförmigen Gefahrstoffen bestehen. Die partikelförmigen Gefahrstoffe sind Stoffgemische wie Schweißrauche und Lötrauche, deren chemische Zusammensetzungen und Konzentrationen von den eingesetzten Werkstoffen und den angewendeten Verfahren abhängig sind. Je kleiner die partikelförmigen Stoffe sind, desto tiefer können sie in die Atemwege vordringen. Die einatembare Fraktion, auch E-Staub oder E-Fraktion genannt, beschreibt alle einatembaren Partikel einer Größe von null bis hundert Mikrometer. Der größte Anteil der freiwerdenden Partikel liegt bei schweißtechnischen Prozessen im alveolengängigen, also lungengängigen Bereich. Die Partikelgröße liegt bei 0,01 bis zehn Mikrometer. Die Partikel werden A-Fraktion oder A-Staub genannt.
Die freigesetzten Partikel können sowohl der alveolengängigen Staubfraktion (A-Staub) als auch der einatembaren Staubfraktion (E-Staub) angehören. Des Weiteren können die Rauche auch ultrafeine Partikel enthalten, deren Durchmesser unterhalb von hundert Nanometer liegen.
Welches sind die gefährlichsten Schadstoffe in diesem Bereich?
Die bei schweißtechnischen Arbeiten entstehenden Rauche und Gase bestehen aus Gefahrstoffen mit teilweise unterschiedlichen gesundheitsschädlichen Wirkungen. Entsprechend ihrer Wirkungen werden diese eingeteilt in:krebserzeugende Stoffe, zum Beispiel Chrom(VI)-Verbindungen, Nickeloxid, Berylliumoxid, Cobaldmetall, Cadmiumoxid, toxische oder toxisch-irritative Stoffe, zum Beispiel Fluoride, Manganoxide, Zinkoxid, Kupferoxid, Aldehyde (beim Löten mit kolophoniumhaltigen Flussmitteln), atemweg- und lungenbelastende Stoffe, zum Beispiel Eisenoxide, Aluminiumoxid.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Menge der Emission Einfluss auf die Schädigung der Gesundheit hat. Bei den einzelnen Schweißverfahren treten unterschiedliche Emissionsraten auf. In Abhängigkeit der Schweißverfahren werden die Emissionsraten in vier Emissionsgruppen eingeteilt. So liegt die Emissionsrate beim Laserstrahlschweißen ohne Zusatzwerkstoffe in der Gruppe 2 (mittel) bei ein bis zwei Milligramm pro Sekunde, beim Lichtbogenhandschweißen in der Gruppe 3 (hoch) bei zwei bis 22 Milligramm pro Sekunde. Die TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten gibt einen Überblick über die Emissionsraten.
„Am wirksamsten und wirtschaftlich sinnvoll ist es, Schweißrauch gar nicht erst entstehen zu lassen.“
Andreas Hasse, BGHM
Welche Regelungen sind zu beachten?
Zu den wichtigsten Regelungen seitens Staat und Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) gehören:
- Gefahrstoffverordnung,
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 528 Schweißtechnische Arbeiten,
- DGUV FB Aktuell (FB HM-077) Schweißrauche – Wirksam erfassen und abscheiden,
- DGUV Information 209-047 Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren,
- DGUV Information 209-058 Schweißtechnische Arbeiten mit chrom- und nickellegierten Zusatz- und Grundwerkstoffen,
- DGUV Information 209-077 Schweißrauche – geeignete Lüftungsmaßnahmen.
Weiterhin ist unter anderem eine Richtlinie aus einem VDI/DVS-Gemeinschaftsausschuss (VDI – Verein Deutscher Ingenieure und DVS - Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren) zu nennen:
Richtlinie VDI/DVS 6005 Gefahrstoffe und Lüftungstechnik beim Schweißen.
Was muss der Unternehmer, was kann er tun?
Unternehmer und Unternehmerinnen sind verpflichtet, nach Paragraf fünf Arbeitsschutzgesetz und Paragraf sechs Gefahrstoffverordnung vor Aufnahme der Schweißtätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen sind zu ermitteln, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit müssen festgelegt werden. Auch die mögliche Gefährdung anderer Beschäftigter, die den Schweißrauchen und -gasen ausgesetzt sein können, ist zu beachten. Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind in der TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu finden. Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.
Für eine Vielzahl der beim Schweißen entstehenden Gefahrstoffe hat der Gesetzgeber für Deutschland über die TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte und TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Grenzwerte festgelegt.
Am wirksamsten und wirtschaftlich sinnvoll ist es, Schweißrauch gar nicht erst entstehen zu lassen. Wird Schweißrauch dennoch freigesetzt, muss er an der Entstehungsstelle abgesaugt werden.
Welche Hilfen kann man wo erhalten?
Die betriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärztin sollten die ersten Ansprechpersonen im Unternehmen sein. Auch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die Berufsgenossenschaften unterstützen Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte. Die BGHM bietet ihren Mitgliedsbetrieben Beratungen, Präsenz- und Online-Seminare zum Thema Schweißen an. Sie organisiert gemeinsam mit weiteren Institutionen und Fachverbänden zudem das Schweißrauchkolloquium, bei dem Vertreterinnen und Vertreter aus Behörden, Industrie, Wirtschaft, Wissenschaft und verschiedenen Organisationen weitere Möglichkeiten der Schweißrauchminderung beim MIG/MAG-Schweißen diskutieren. Fachvereinigungen zu den Themen Schweißen und Metall bieten ebenfalls Hilfe an. Auf www.bghm.de, Webcode 2076, finden sich umfangreiche Informationen zu Seminarangeboten.
Haben Sie noch einen praktischen Tipp für den Metallbauunternehmer zum Abschluss?
Auf die Optimierung der verfahrens-, werkstoff- und arbeitsplatzspezifischen Faktoren wird bereits in der TRGS 528 hingewiesen. Zudem werden MIG/MAG-Stromquellen mit schadstoffarmen Maschinensteuerungen angeboten. Vielversprechend scheint auch die Optimierung der Draht-Gas-Kombination beim MIG/MAG-Schweißen, einer der oben genannten werkstoffspezifischen Faktoren. Eine weitere vielversprechende Möglichkeit für die Schweißrauchminderung ist die brennerintegrierte Absaugung.