Einbruchschutz
Prüfung eines einbruchhemmenden Fensters mit der Widerstandsklasse RC 2 im Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV). Foto: FVSB

Gebäudehülle 2017-02-28T00:00:00Z Sicherheitstechnik: Sicherer Start in den Frühling

Metallbauer, die sich der Sicherheitstechnik verschrieben haben, sollten ihre Kunden jetzt offensiv zum Thema Einbruchsicherheit beraten. Dazu gibt es Fördermittel und die Herstellerverzeichnisse bei der Kriminalpolizeilichen Beratung wurden neu aufgelegt.

Der Winter ist nun vorbei und der Frühling steht vor der Tür. Jetzt ist für viele die ideale Zeit für die Renovierungen der eigenen vier Wände. Wer Renovierungen vornimmt, sollte sich aber nicht nur um Dach, Fassade, Tapeten und Böden kümmern, das gesamte Haus sollte einem prüfenden Blick unterzogen werden. Am besten nutzt man daher die Gelegenheit, sich auch die installierte Sicherheitstechnik anzuschauen. Denn: Ältere Türen und Schlösser, sowie nicht ausreichend gesicherte Fenster und Fenstertüren bieten kaum Schutz vor einem Einbruch.

Achten Sie auf die Widerstandsklasse

Gerade wenn im Rahmen von Renovierungen neue Fenster und Türen angeschafft werden, sollte darauf geachtet werden, dass sie einbruchhemmend sind. Da die Zahlen der Wohnungseinbrüche jährlich steigen, gewinnt auch der richtige Einbruchschutz immer mehr an Bedeutung. Bauliche Schwachstellen sollten daher durch geprüfte einbruchhemmende Bauteile gesichert werden. Hier kommen spezielle Schließzylinder, Schutzbeschläge und Schließbleche zum Einsatz. Um den möglichen Schutz von Produkten bei einem Einbruchsversuch erkennen zu können, gibt es verschiedene Widerstandsklassen. Nach der DIN EN 1627 werden die Produkte in eine der Widerstandsklassen RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Bei Fenstern und Türen wird beispielsweise mindestens die Widerstandsklasse RC 2 empfohlen. Solche Fenster sind unter anderem mit einer speziellen Pilzkopfverriegelung, mit abschließbaren Fenstergriffen und Sicherheitsverglasung ausgestattet. „Die Investition in den Einbruchschutz lohnt sich, denn je länger Türen und Fenster dem Einbruchsversuch standhalten, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Täter aufgeben“, erläutert Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB).

Nutzen Sie die erhöhte Förderung

Aber nicht nur bei Neuanschaffungen kann man etwas für den Einbruchschutz tun. Es gibt auch zahlreiche Möglichkeiten nachzurüsten. Bereits vorhandene Türen sollten beispielsweise mit einbruchhemmenden Produkten wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen, Zusatzschlösser und Querriegelschlösser versehen werden. „Gerade in Sachen Einbruchschutz besteht ein hoher Nachholbedarf, daher ist es sinnvoll sich mit dem Thema zu beschäftigen und in moderne Sicherheitstechnik zu investieren“, so der FVSB-Geschäftsführer.
Für diejenigen, die in Sachen Einbruchschutz tätig werden möchten, stehen in diesem Jahr insgesamt fünfzig Millionen Euro als Zuschuss der KfW-Bankengruppe für den Einbruchschutz zur Verfügung. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Möchte man den Zuschuss für Einbruchschutz in Höhe von zehn Prozent erhalten, muss mindestens 2.000 Euro investiert werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von 200 Euro bis maximal 1.500 Euro zu erhalten. Zudem können in Kombination mit dem Antrag auf Einbruchschutz auch zusätzliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragt werden. Hierfür stehen in diesem Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Hier gilt dann ein erhöhter Zuschuss. Dieser beträgt dann je nach Höhe der Investitionskosten 200 Euro bis maximal 6.250 Euro.

Neue Herstellerverzeichnisse beachten

Kürzlich sind die im Januar 2017 neu aufgelegten Herstellerverzeichnisse über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte und die aktuellen Adressen- beziehungsweise Errichternachweise „Mechanische Sicherungseinrichtungen“, „Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ sowie „Videoüberwachungsanlagen“ im Internet unter polizei.bayern.de , Rubrik Schützen und Vorbeugen, Beratung, Technische Beratung abrufbar.
Die bereits seit dem Jahr 2015 für die KPK-Herstellerverzeichnisse eröffnete Werbemöglichkeit mit dem neuen Gütesiegel „K-EINBRUCH“ wird von vielen Herstellern bereits angenommen.
Allerdings erscheint es bei zahlreichen Herstellern schwierig, die für Werbung Zuständigen zu erreichen, weshalb die Polizei nach wie vor auf diese Werbemöglichkeit in firmeneigenen Katalogen, Broschüren beziehungsweise der Unternehmenswebsite hinweist.
Weitere Infos zu diesem „Gütesiegel“ erhalten Sie vom Bayerischen Landeskriminalamt, Sachgebiet Technische Prävention.
Zu einer vermuteten neuen Arbeitsweise, dem „Abdrehen von abschließbaren Fenstergriffen“ erfolgte eine bundesweite Abfrage mit dem Ergebnis, dass an den bisher schon empfohlenen beziehungsweise von den Normen DIN EN 1627 und DIN 18104-2 zugeordneten Griffen mit einer Belastbarkeit von hundert Newtonmeter weiterhin festgehalten werden kann.
Weitere Informationen zur technischen Prävention finden Sie unter: k-einbruch.de . Die Herstellerverzeichnisse sind dort ebenfalls verlinkt.

zuletzt editiert am 26. April 2021
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