Jetzt sind die neu aufgelegten Herstellerverzeichnisse über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte und die aktuellen Adressen- beziehungsweise Errichternachweise im Internet abrufbar.
Dazu gehören die Adressen- beziehungsweise Errichternachweise „Mechanische Sicherungseinrichtungen“, „Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ sowie „Videoüberwachungsanlagen“. Sie sind im Internet unter www.polizei.bayern.de, Rubrik Schützen und Vorbeugen, Beratung, Technische Beratung abrufbar.
Die bereits seit dem Jahr 2015 für die KPK-Herstellerverzeichnisse eröffnete Werbemöglichkeit mit dem Gütesiegel „K-EINBRUCH“ wird von vielen Herstellern bereits angenommen.
Allerdings erscheint es bei zahlreichen Herstellern schwierig, die für Werbung Zuständigen zu erreichen, weshalb die Kriminalpolizeiliche Prävention nach wie vor auf diese Werbemöglichkeit in firmeneigenen Katalogen, Broschüren beziehungsweise der Unternehmenswebsite hinweisen.
Weitere Infos zu diesem „Gütesiegel“ erhalten Sie vom Bayerischen Landeskriminalamt, Sachgebiet Technische Prävention.
Weitere Informationen zur technischen Prävention finden Sie unter folgender Internetadresse:
www.k-einbruch.de
. Die Herstellerverzeichnisse sind dort ebenfalls verlinkt.
Einbruchschutz ein Thema im Koalitionsvertrag
Der Einbruchschutz bei Hausbau und Renovierung war auch ein Thema für die Koalitionsverhandlungen und den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. Danach soll das erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Prävention durch Einbruchsicherung“ verstetigt werden. Die Förderung von Einbruchschutz-Maßnahmen soll auf Neubauten ausgeweitet werden.
Im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD ist vorgesehen, das erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Prävention durch Einbruchsicherung“ zu verstetigen. Von der Förderung sollen auch weiterhin Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter, besonders auch von Mehrfamilienhäusern, profitieren. Zudem soll die Förderung von Maßnahmen des Einbruchschutzes auf den Neubau ausgeweitet werden. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir!“ begrüßt diesen Vorstoß, denn kaum lassen sich die ersten Sonnenstrahlen des Frühlings erahnen, steigt die Renovier- und Bau-Laune.
Bislang wird oft beim Renovieren auf Einbruchschutz aus Kostengründen verzichtet. Die Investition in mechanische oder elektronische Sicherheitstechnik lohnt sich aber: Nachweislich werden über 44 Prozent der Einbrüche durch vorhandene Schutzmaßnahmen verhindert.
Fördermittel und Zuschüsse nutzen
„Mit der voraussichtlichen Weiterführung der Zuschüsse zum Einbruchschutz setzt eine mögliche, neue Bundesregierung einen wichtigen Schritt nach vorne, wenn es um die Sicherheit von Häusern und Wohnungen der Bürger geht“, sagt Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative „Nicht bei mir!“. „Bürger können und sollten den Einbruchschutz ernst und über Fördermittel selbst in die Hand nehmen“, so Rieche weiter.
Der Einbruchsschutz wird im Auftrag der Bundesregierung von der KfW-Bank gefördert. Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz durchführen lässt, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.600 Euro. Seit dem 15. September 2017 gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Alle Beträge unter 1.000 Euro werden mit zwanzig Prozent der Kosten bezuschusst, alle darüberhinausgehenden Beträge mit zehn Prozent. Private Eigentümer und Mieter können entsprechende Anträge einfach online im KfW-Portal einreichen.
Handwerkerkosten generell steuerlich absetzbar
Vermieter können sowohl Material- als auch Handwerkerkosten, die bei der Installation von Einbruchsicherungstechnik anfallen, steuerlich absetzen. Mieter können ebenfalls die Lohnkosten für den Einbau von Sicherheitsschlössern oder neuen Fenstern steuerlich geltend machen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Finanzbehörde.
Ob in der Bauplanung oder für die Nachrüstung – effektiver Einbruchschutz bedarf Fachwissen und Erfahrung. Der Einbau von Sicherheitstechnik sollte immer vom Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos. Die Initiative für aktiven Einbruchschutz informiert deshalb Bauherren auf der Internetseite
www.nicht-bei-mir.de
herstellerneutral über Gefahren, sinnvolle Lösungen und aktive Gegenmaßnahmen. Hier können auch direkte Ansprechpartner in der unmittelbaren Umgebung unter
www.nicht-bei-mir.de/experte-finden/
gefunden werden. Mit Links zu polizeilichen Beratungsstellen, Versicherungen und anderen Institutionen dient die Internetseite als Kontaktplattform in Sachen Einbruchschutz.
