ZMT_2010_Schaden
So kann eine Zinkverdickung im Bereich der Schweißnaht aussehen. Ohne Feinverputzen ist diese Unregelmäßigkeit auch nach der Farbbeschichtung eindeutig erkennbar.

Schadensfälle 30. September 2020 Strittiges Feinverputzen

(Oktober 2020) Nach der Feuerverzinkung und anschließenden Pulverbeschichtung waren an Stahlbauteilen unschöne Aufdickungen der Schweißnähte zu erkennen. Da es sich um repräsentative Oberflächen handelte, kam es zu Unstimmigkeiten zwischen Metallbauer und Verzinker. Lesen Sie, wie der Sachverständige entschieden hat.

Der Metallbauer hatte im vorliegenden Fall eine Verzinkerei mit der Feuerverzinkung und der Pulverbeschichtung von Geländerteilen beauftragt. Weil vom Kunden des Metallbauers hohe Anforderungen an die Oberfläche gestellt waren, wurde ein Feinverputzen der Geländerteile nach dem Verzinken vereinbart.

Nach dem Beschichten waren die während der Verzinkung aufgewachsenen Schweißnähte deutlich sichtbar. Der Metallbauer wollte die Geländerteile so nicht annehmen. Die Verzinkerei war der Meinung, die Arbeiten vertragsgemäß ausgeführt zu haben. Zu klären war also durch den Sachverständigen für das Metallbauerhandwerk, in welchem Umfang das vereinbarte Feinverputzen zu erfolgen hatte.

Die Verzinkerei war von dem Metallbauer auch deswegen ausgewählt worden, weil sowohl das Feuerverzinken als auch das Pulverbeschichten im selben Haus durchgeführt werden.

Vereinbaren Sie die richtigen normativen Grundlagen

Normative Grundlage für die Feuerverzinkung ist DIN EN ISO 1461:2009-10 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken); Anforderungen und Prüfungen. Für die Pulverbeschichtung ist DIN 55633:2009-04 Beschichtungsstoffe; Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Pulver-Beschichtungssysteme; Bewertung der Pulver-Beschichtungssysteme und Ausführung der Beschichtung heranzuziehen. Beide Normen waren vertraglich vereinbart.
Der Metallbauer hatte auch die zusätzlichen Angaben nach DIN EN ISO 1461, Anhang A2 „Zusätzliche Angaben, die der Kunde zur Verfügung stellen muss“ gemacht. Das waren insbesondere:

c) eine Angabe von wesentlichen Flächen …

  • die gesamte Geländerkonstruktion war als wesentliche Fläche angegeben.

d) Bereiche, auf denen Oberflächenunregelmäßigkeiten, zum Beispiel Verdickungen oder Klebestellen, das verzinkte Teil für den vorgesehenen Gebrauch unbrauchbar machen können.

  • keine Oberflächenunregelmäßigkeiten auf sichtbaren Flächen

j) falls der Zinküberzug nachbehandelt oder zusätzlich beschichtet werden soll.

  • beauftragt war die zusätzliche Pulverbeschichtung.


Zudem hatte der Metallbauer auf die hohen Anforderungen seines Kunden an das optische Erscheinungsbild der Oberfläche der Geländerkonstruktion hingewiesen. Die Geländerteile sollten in repräsentativer Umgebung eingebaut werden. Deshalb wurden so hohe Ansprüche gestellt. Aus diesem Grund wurde zusätzlich zu den Anforderungen aus der DIN EN ISO 1461, Anhang A2 zwischen Metallbauer und Verzinkerei ein Feinverputzen vereinbart.

Die so getroffenen Vereinbarungen zwischen Metallbauer und Verzinkerei waren unstrittig. Die Verzinkerei hatte das entsprechend angeboten, der Metallbauer das Angebot angenommen und die von ihm mit großer Sorgfalt hergestellten Geländerteile zum Verzinken und anschließendem Pulverbeschichten gegeben. Das Feinverputzen wurde von der Verzinkerei schließlich auch mit dem Lieferschein und der Rechnung bestätigt.

Geliefert wurden die verzinkten und pulverbeschichteten Geländerteile jedoch mit Verdickungen im Bereich der Schweißnähte an den Geländerteilen.

Beachten Sie die Regelungen zu Duplex-Systemen


Regelungen zu Duplex-Systemen sind zum Beispiel Bestandteil der Arbeitsblätter Feuerverzinken des Industrieverbandes Feuerverzinken. Anforderungen finden sich in G. Duplex-Systeme. G.1 behandelt „Allgemeine Anforderungen Duplex-Systeme“. Dort werden in Absatz 4 Anforderungen an den Zinküberzug auch Aussagen zu erhöhten optischen Anforderungen an das Bauteil getroffen: „… Bei gesonderten zum Beispiel erhöhten optischen Anforderungen an das Bauteil kann es mitunter erforderlich sein, die stückverzinkten Bauteile vor der nachfolgenden Beschichtung zusätzlich durch sogenanntes ‚Feinverputzen‘ (zum Beispiel Schleifen der Oberfläche) nachzuarbeiten. Diese zusätzlichen Arbeiten sind nicht über die DIN EN ISO 1461 abgedeckt und müssen im Bedarfsfall zusätzlich bereits bei der Auftragsvergabe zwischen den Parteien vereinbart werden.“

Wortgleich findet sich das ebenfalls in der Broschüre „Duplex-Systeme – Feuerverzinken plus Beschichten“ des Instituts Feuerverzinken im Abschnitt Ausschreibung und Ausführung von Duplex-Systemen. Die beauftragte Verzinkerei verwies in Zusammenhang mit den angebotenen Leistungen auf ebendiese Veröffentlichungen des Instituts Feuerverzinken.

Die zwischen den Parteien vereinbarte DIN 55633 enthält in Absatz 6 „Oberflächenvorbereitung und -vorbehandlung“ auch ein Unterkapitel zu Oberflächen aus verzinktem Stahl (6.2). In 6.2.1, 2. Absatz heißt es: „Verdickungen, Korrosionserscheinungen und andere Unregelmäßigkeiten, besonders auf stückverzinkten Oberflächen, welche das Aussehen der Beschichtungen nachteilig beeinflussen, sind nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber mittels geeigneter Werkzeuge zu entfernen. Dabei ist darauf zu achten, dass auch in diesen Bereichen der Zinküberzug auf dem Stahl erhalten bleibt.“

In den einschlägigen Merkblättern zur visuellen Beurteilung von beschichteten Oberflächen, die zwischen Flächen mit hoher, üblicher und geringer Anforderung unterscheiden, finden sich bezüglich der Sichtbarkeit von Schweißnähten ebenfalls eindeutige Hinweise. Diese enthalten Beurteilungskriterien und Mindestanforderungen. Danach sind bei feuerverzinkten Oberflächen keine sichtbaren Schweißnähte zugelassen, wenn Feinschleifen ausdrücklich vereinbart ist (siehe dazu Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik, Kapitel 1.19.5.2.1.2 Visuelle Beurteilung auf Stahl)

Achten Sie auf die vereinbarten Regelwerke

Der Sachverständige für das Metallbauerhandwerk führte in seinem Gutachten aus, dass in dem beschriebenen Fall die Zinkverdickungen im Bereich der Verschweißungen hätten entfernt werden müssen, da sie das Aussehen der Beschichtung nachteilig beeinflussen.

Die zwischen Metallbauer und Verzinkerei vereinbarten Regelwerke DIN EN ISO 1461 und DIN 55633 sowie die genannten Richtlinien thematisieren Oberflächenunregelmäßigkeiten und das Schleifen der verzinkten Oberfläche vor dem Beschichten, um insbesondere auch Verdickungen zu entfernen.

Der Metallbauer konnte davon ausgehen, dass die Verdickungen im Bereich der Schweißnähte dazugehören. Weil explizit von Sichtflächen mit hohen Anforderungen die Rede war und ein Feinverputzen vereinbart wurde, mussten die Schweißnahtüberhöhungen verschliffen werden, um einen gleichmäßigen ebenen Überzug zu erreichen.

Die Behauptung der Verzinkerei, ein Schleifen würde den lokalen Korrosionsschutz herabsetzen – womit die Gefahr bestehe, dass die Mindestzinkschichtdicke unterschritten würde, ließ der Sachverständige nicht gelten. Schließlich wären die Geländerteile an den Verschweißungen alle vor dem Verzinken plangeschliffen gewesen. Gefordert sei nach DIN 55633 eine plane Zinkschicht ohne Verdickungen.

Fazit: Optische Unregelmäßigkeiten hätten vermieden werden können

Der Sachverständige für das Metallbauerhandwerk kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass durch ein Feinverputzen der Zinküberhöhung im Bereich der Schweißnähte die optischen Unregelmäßigkeiten hätten vermieden werden können und diese optischen Unregelmäßigkeiten nicht hinzunehmen waren.

Regelwerke: Beachten Sie diese wichtigen Quellen

Folgende Regelungen sind für die Begutachtung des Schadensfalles relevant:

  • DIN EN ISO 1461:2009-10 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken); Anforderungen und Prüfungen,
  • DIN 55633:2009-04 Beschichtungsstoffe; Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Pulver-Beschichtungssysteme; Bewertung der Pulver-Beschichtungssysteme und Ausführung der Beschichtung,
  • Arbeitsblätter Feuerverzinken G. Duplex-Systeme. Institut Feuerverzinken, Düsseldorf,
  • Broschüre „Duplex-Systeme: Feuerverzinken plus Beschichten“, Institut Feuerverzinken, Düsseldorf,
  • Fachregelwerk Metallbauerhandwerk - Konstruktionstechnik: Kapitel 1.19 Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten enthält in 1.19.5.2.1.2 Hinweise zur visuellen Beurteilung von beschichteten Oberflächen auf Stahl.

Autor: Dipl.-Ing. Karsten Zimmer ist Bereichsleiter Technik beim Bundesverband Metall in Essen.

Viele Definitionen von Begriffen des Metallbaus finden Sie im Lexikon.

Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Feuerverzinken ist in den Bänden 1 bis 4 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Datenbank www.schaeden-im-metallbau.de .

Fachregelwerk: Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik im Kapitel 1.19.5.2.1.2 Visuelle Beurteilung auf Stahl. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Leserservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.

Sachverständigenseminar: Sie möchten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk werden? Informationen erhalten Sie unter Telefon +49 201 89619-15 oder via E-Mail: karsten.zimmer@metallhandwerk.de.

zuletzt editiert am 01.07.2021