Gerade bei Industrietoren ist streng darauf zu achten, dass die Betriebssicherheit gewahrt bleibt. Insbesondere bei einer veränderten Nutzung kann dies dazu führen, dass Sicherheitskomponenten nachzurüsten sind. Neue Antriebe bieten sich oft schon aus Komfortgründen an.
Damit Industrietore, die oft tagtäglich auf und zu fahren, in keiner Situation zu einem Unfall führen, sind entsprechende Sicherungssysteme vorgeschrieben. Die regelmäßige Wartung gehört zu den Pflichten des Betreibers.
Betrachten Sie Tor und Antrieb als Einheit
Zum (Industrie-)Tor gehört fast immer ein elektrischer Antrieb. Den liefern Torhersteller bei neuen Anlagen passend dazu. So hat der Montagebetrieb die Gewissheit, dass die Zulassung vorliegt und Tor sowie Antrieb kompatibel sind. Mit einem Gesamtsystem ist der Metallbauer also auf der sicheren Seite, was die rechtlichen und normativen Aspekte betrifft. Neben der Leistungserklärung (nach Bauproduktenverordnung (BauPVO)) gilt die Konformitätserklärung (nach Maschinenrichtlinie (MRL)) für Tor und Antrieb, zusammengefasst in einem Dokument. Damit ist das kraftbetätigte Tor als solches CE-gekennzeichnet.
Anders ist es, wenn ein Antrieb nachträglich montiert wird. Dabei muss ein Gerät gewählt werden, das der Torhersteller für dieses Tor freigegeben hat. Fragen Sie im Zweifel beim Hersteller nach. „Steht der Antrieb nicht in der Herstellerliste und wird dennoch eingebaut, erlischt die CE-Kennzeichnung des Tores“, warnt Marc Laumeier, Torexperte von Teckentrup. Damit verliert auch die Betriebserlaubnis für das Tor ihre Gültigkeit. Läuft es dennoch in dieser Konfiguration, ist das ein hohes Risiko für den Metallbauer: Er haftet im Falle von Personen- und Sachschäden.
Dokumentieren Sei Ihre Arbeit

Also einfache Regel für Antriebe, die einzeln zum Nachrüsten gekauft werden: Der Betrieb muss darauf achten, alle notwendigen Unterlagen zum Gerät zu bekommen, um beim Auftraggeber die Formulare hinterlegen zu können, die für den Betrieb vorgeschrieben sind. Dazu gehört unter anderem die Konformitätserklärung, denn einen Antrieb nachzurüsten bedeutet auch, dass nun zusätzlich die Maschinenrichtlinie (MRL) gilt. „Fachbetriebe sollten ihre Arbeiten immer vollständig dokumentieren und an die CE-Kennzeichnung denken“, rät Michael Rahe, Produktmanager bei Hörmann, „das gilt im Zweifel schon für den Austausch eines Antriebs. Stellt dieser eine wesentliche Veränderung dar, kann ein neues Konformitätsverfahren notwendig sein.“ Das ist der Fall, wenn der neue Antrieb auch neue Funktionen bietet.
Hinzu kommen die Vorgaben der Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) A1.7 von 2022. Sie fordert generell, dass gewerblich genutzte und kraftbetätigten Tore den aktuellen Stand der Technik erfüllen, Bestandsschutz für ältere Tore gibt es nicht. „Gegenüber früheren Anforderungen müssen vor allem die Schließkräfte und die Reversierfähigkeit geprüft werden. Außerdem sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen zu beachten, vor allem die Technischen Prüfverordnungen“, erklärt Rahe. Diese sind relevant, wenn das Hallentor Teil der Rauchabzugsanlage ist. Dabei muss in einem Intervall von drei Jahren geprüft werden sowie nach wesentlichen Veränderungen an der Anlage. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, Betriebe müssen sich daher gegebenenfalls mit mehreren Prüfverordnungen auseinandersetzen (MPrüfVO, SPrüfV, BetrVO, TPrüfVO etc.).
Wo Sie mehr erfahren
Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema Torautomation ist in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik in den Kapitel 2.23 bis 2.33. Die aktualisierte DIN 12453 Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore, Anforderungen und Prüfverfahren gehört zum Volltext-Normenpool, der den Nutzers des FRW zur Verfügung steht. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder Mo.-Fr. von 7:30 bis 17:00 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
Viele Definitionen von Begriffen des Metallbaus finden Sie unter www.mt-metallhandwerk.de/Lexikon.
Ausnahme von der Regel: Baut eine Privatperson einen Antrieb ein, den sie selbst gekauft hat (zum Beispiel im Baumarkt), gelten diese für sich als Maschine und müssen entsprechend ein eigenes CE-Kennzeichen tragen. Dann ist auch der Eigentümer selbst für den Betrieb verantwortlich.
Rüsten Sie auch Sicherheit nach

Auch wenn mit neuen Funktionen eine neue CE-Kennzeichnung einhergehen kann: Der Aufwand ist sinnvoll, da auch die Sicherheit damit steigt. Intelligente Antriebe für Industrietore sind heute in der Lage, Tore automatisch zu öffnen und über Sensoren sicherzustellen, dass sich das Tor nicht ungewollt bewegt, wenn Personen oder Fahrzeuge (nur) in der Nähe sind. Teckentrup hat dafür ein mehrstufiges Sortiment. Marc Laumeier: „Die digitalen Steuer- und Überwachungsgeräte sind modular aufgebaut und bieten unterschiedliche Services. Schon das Grundmodell, der Radarbewegungsmelder „basic2open“, ermöglicht das automatische Öffnen von Toren. Das System erkennt die Bewegungen vor dem Tor und ersetzt das Öffnen von Hand.“ Wenn sich hingegen Personen oder Fahrzeuge nicht auf das Tor zubewegen, sondern parallel daran vorbei, erkennt das die Planar-Antenne und lässt das Tor geschlossen.
Beim Modell „easy2open“ erweitert ein Aktivinfrarot-Anwesenheitssensor die Fähigkeit, das Vorfeld zu überwachen und verhindert, dass das Tor ungewollt schließt, wenn sich Personen oder Fahrzeuge vor dem Tor befinden. Noch einen Schritt weiter geht das „3D easyscan“ mit einem lasergestützten Sensor. Sieben sogenannte „Laservorhänge“ erfassen das Feld vor dem Feld dreidimensional, über das Objekte erkannt und dessen Richtung und Geschwindigkeit berechnet werden.
Bilden Sie die Montageteams weiter
Wer Antriebe montiert, muss die notwendige Sachkunde haben und über Teilnahme an den entsprechenden Seminaren nachweisen können. Ein wesentlicher Punkt ist die Gefahrenanalyse des (alten) Tores. Zu untersuchen sind unter anderem Federn und Federspannung, die Tragseile und die mechanischen Bauteile. Diese Bewertung ist Voraussetzung für die Montage. Dadurch bleibt das Tor sicher oder wird es wieder. Die europäischen Normen (insbesondere EN 12604/EN 12453) legen ein hohes Sicherheitslevel fest. Die fachliche Analyse deckt dann auch mögliche Gefahrenquellen auf, die mit der Montage des neuen Antriebs ausgeschaltet werden. Letzter Sicherheitscheck ist die Inbetriebnahme, zu der die genaue Funktionsprüfung gehört – inklusive dem Messen der Schließkräfte an der Torkante mit einer Messkeule (und der Dokumentation der Ergebnisse).
Achten Sie auf die Übergabe vollständiger Unterlagen
Zur Übergabe an den Bauherrn gehören nicht nur Fernbedienung und Schlüssel sondern auch Leistungserklärung, EG-Konformitätserklärung, Montage-, Wartungs- und Betriebsanleitung, Prüfbuch sowie das Inbetriebnahmeprotokoll und im Idealfall ein Wartungsvertrag.
Fazit: Rüsten Sie Antriebe nach
Tore ohne Antrieb lassen sich einfach nachrüsten, wenn der Betrieb ein paar Grundlagen beachtet. Dann ist ein lukratives Geschäftsfeld zu erkennen: Mehr Komfort für den Torbetreiber, der nur in den Antrieb investieren muss und sein funktionsfähiges Tor behält. Das ist auch für Auftraggeber wirtschaftlich.
Sorgen Sie für dauerhafte Betriebsauslastung
DIN EN 12635 schreibt die regelmäßige Wartung von Industrietoren vor. Stark frequentierte Tore (wie in Tiefgaragen) sollten häufiger überprüft werden als einmal pro Jahr, die Hersteller empfehlen einen halbjährigen Turnus. Metallbauer sollten Wartungen gemäß der Hersteller-Checklisten durchführen, die idealerweise im Prüfbuch integriert sind. Die Wartungspflicht schließt private Tore ein, solange das Tor frei zugänglich ist. Eigentümer von Hoftoren und nicht abgezäunten Garagen sollten auf diese Pflicht hingewiesen werden. Besonders gilt das, wenn Smart-Home-Funktionen genutzt werden und die Garage beispielsweise aus der Ferne zum Ablegen von Paketen geöffnet wird.
Informieren Sie sich
Tor-Aussteller (Auswahl) auf der Bau in Halle B3:
- Hörmann (Stand 100/300),
- Novoferm (339),
- Teckentrup (321),
- Alukon (330),
- Belutec (320),
- Bothe-Hild (137),
- Buchele (303),
- Efaflex (502),
- Käuferle (313),
- Wisniowski (328).
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