Fehler waren unter anderem in der oberen breiten Fuge von 120 Millimeter in den trotz Bürstendichtungen seitlichen offenen Fugen von zehn Millimeter und in der unten fehlenden Bürstendichtung vorhanden. Fotos: Kammenhuber

Schadensfälle 17. December 2021 Tormontage mit vielen Fehlern

(Januar 2022) Ein Garagentor für eine Tiefgarage wurde zum Streitfall vor Gericht. Das serienmäßige Schwingtor war mit diversen Montagmängeln eingebaut worden. Wo die Fehler lagen, stellte der Sachverständige in seinem Gutachten fest.

Der Sachverständige sollte in seinem Gutachten eine Reihe von Fragen für das Gericht beantworten.Das Tor sei nicht auf der richtigen Höhe eingebaut. Eine zwanzig Zentimeter breite Leiste oberhalb des Tores sei installiert worden, bei der es sich nicht um eine notwendige Zargenverkleidung handele. Das Tor schließe nach unten nicht bündig ab. Durch einen Spalt von etwa drei Zentimeter dringe Wasser und Schnee in die Garage ein. Seitlich rechts und links bestehe ein Spalt von zwei Zentimeter durch den Feuchtigkeit und Zugluft in die Garage eindringe.

Das Tor sei nicht lotgerecht eingestellt, die mittlere Schiene schief, die Gewichte nicht richtig verteilt. Das Tor sei nicht ordentlich in den Führungen und schief.

Der Federpuffer sei defekt, die Anschubstange verbogen, der Antrieb nicht mittig verbaut und der Schwingtorarmstopper verbogen gewesen, jedenfalls bis zu einer Reparatur.

Das Garagentor sei bei der Lieferung zu kurz gewesen und habe deswegen bis zu einer Reparatur nicht geschlossen werden können.

Die automatische Türschließung funktioniere nicht.

Das Tor schalte sich beim Öffnen und Schließen häufig auf Störung.

Der Zugschalter, der eine manuelle Toröffnung ermögliche, sei nicht angeschlossen worden.

Achten Sie auf die Maße

Eine Bekleidung könnte oben montiert gewesen sein, wie diese Bohrungen deutlich machten.

Bei dem Garagentor handelte es sich um Schwingtor mit den Maßen von 3.140 Millimeter (Breite) mal 2.060 Millimeter (Höhe) in Standartmontage hinter der Rohbauöffnung mit einem E-Antrieb. Das Tor trug eine CE-Kennzeichnung.

Bei dem Ortstermin machte der Sachverständige folgende Feststellungen (in Klammern die Vorgaben aus der Montageanleitung des Herstellers):

  • Die Fuge am Seitenabschluss betrug vierzig Millimeter (Soll: dreißig Millimeter). Die seitliche Bürstendichtung lag nicht an. Es fehlten also je Seite zehn Millimeter.
  • Die Bodenfuge am Sockelabschluss betrug 45 Millimeter bis 55 Millimeter (Soll: fünfzig Millimeter).
  • Die untere Bürstendichtung fehlte.
  • Die Fingerschutz-Gummileiste war nicht innen, sondern außen montiert.
  • Der Oberer Sturzanschluss verfügte über eine Fuge von 120 Millimeter (Soll: keine Fuge). Bei der vorliegenden Montage würde eine Sturzhöhe von hundert Millimeter benötigt. Es lag jedoch eine nutzbare Sturzhöhe von nur siebzig Millimeter vor, die auch noch durch Kabelrohre verbaut war. Die Anlage hätte zwar fünfzig Millimeter höher eingebaut werden können, eine fugenlose Montage ohne oberen Zargenrahmen wäre jedoch in keinem Fall möglich gewesen. Eine Bekleidung könnte aber montiert gewesen sein, wie Bohrungen seitlich oben deutlich machten.
  • Die Antriebsschiene war mittig und exakt orthogonal zur Torebene beziehungsweise exakt parallel zu den beiden seitlichen Laufschienen montiert. Bohrungen im Sturz zeigten aber, dass diese Schiene umgesetzt und ausgerichtet worden war.

Montieren Sie nach Herstelleranleitung

Die Antriebsschiene war exakt mittig und orthogonal zur Torebene beziehungsweise parallel zu den beiden seitlichen Laufschienen montiert. Bohrungen im Sturz zeigten aber, dass diese Schiene umgesetzt und ausgerichtet worden war.

Die Einbauhöhe des Tores entsprach mit einem Bodenspaltmaß von 45 Millimeter bis 55 Millimeter den Montagerichtlinien. Für einen sachgerechten Sockelabschluss fehlten jedoch einerseits die im System vorgesehene Bürstendichtung und andererseits die notwendige Waage des bauseitigen Einfahrtsockels. Daher war nicht die Einbauhöhe des Tores zu bemängeln, sondern der untere bauseitige Bodenanschluss und die unfertige Ausführung der Sockeldichtung. Der vorgefundene Zustand mit einer 120 Millimeter hohen Fuge über dem Tor war mangelhaft. Die seitlich um etwa zehn Millimeter zu breiten Fugen zwischen Zarge und Torblatt waren ebenfalls zu bemängeln. Durch den Sachverständigen wurde jedoch darauf hingewiesen, dass bezüglich Luft- und Wasserdichtheit entsprechend der CE-Kennzeichnung keine Leistungsansprüche an das Tor zu stellen waren. Bei beiden Leistungsmerkmalen war die Klasse 0 angegeben. Gemäß Beschaffenheitsvereinbarung waren auch keine dementsprechenden Leistungseigenschaften geschuldet. Der Sollzustand nach den Montagerichtlinien mit oberem Zargenrahmen und anliegenden Bürstendichtungen war jedoch eindeutig geschuldet und noch herzustellen.

Bessern Sie nach

Die aktuelle Ausführung der mittleren Antriebschiene war mängelfrei. Die vorhandenen Bohrungen im Sturz ließen jedoch eindeutig auf eine ursprünglich unsachgerechte Montage schließen.

Die mechanische Einstellung des Tores, der Zustand der Federn und der seitlichen Führungen war insgesamt mängelfrei. Die vorliegenden Rechnungen wiesen jedoch auf eine ursprünglich unsachgerechte Montage beziehungsweise Ausführung der mittleren Antriebsschiene und Federpuffer mit Folge einer Deformierung der Anschubstange hin.

Inwieweit ein Garagentor „zu kurz“ sein kann, und deswegen immer wieder öffnete, erschloss sich dem Sachverständigen nicht. Es war jedoch möglich, dass aufgrund der nicht sachgerechten Montage derartige Reibungen auftraten, dass die aus Sicherheitsgründen normativ vorgeschriebene maximale Schließkraft überschritten wurde, und das Tor daher  reversierte. Ein Zugschalter für die manuelle Toröffnung von Innen war nicht vorhanden.

Fazit:

Beachten Sie die Montaganleitung 

Das begutachtete Tor war in einigen Punkten mangelhaft, weil die Montageanleitung des Herstellers nicht beachtet worden war. Einige vermeintliche Mängel bestätigten sich nicht und einige Mängel waren durch den ausführenden Betrieb beseitigt worden.

Baujahr: 2013

Schadensjahr: 2014

Dr. Frank Kammenhuber, ö.b.u.v. Sachverständiger

Schadensfälle

Schäden im Metallbau Band 1-4
Schäden im Metallbau Band 1-4 (Quelle: Charles Coleman Verlag)

Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema Tore ist in den Bänden 1 bis 4 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten.

Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage:

www.schaeden-im-metallbau.de.

Fachregelwerk

Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik im Kapitel 2.31 Kipptore/Schwingtore. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.

zuletzt editiert am 01.02.2022