Der Nutzen ist sofort zu erkennen: Eine Schlupftür lässt den bequemen Personendurchgang zu, ohne dass dafür ein (großes) Tor geöffnet werden muss. Doch die Torkonstruktion wird aufwendiger. Worauf zu achten ist.
Schlupftüren gibt es für Schiebetore wie für Sektionaltore. Der Hauptunterschied ist, dass bei Schiebetoren Türen ohne Schwelle möglich sind – im Sektionaltor ist das nicht umsetzbar. Damit ist nur im ersten Fall ein wirklich barrierefreier Durchgang möglich.

Ein Blick auf die Einbindung der Tür in ein Tor: Im Schiebetor lässt sich die Tür mit einer Umfassungszarge einbauen. Sie wird einfach aufgesteckt und mit dem Tor mechanisch verbunden. „Über die 3D-Bänder richtet das Montageteam dann die Tür exakt in alle drei Richtungen aus“, ergänzt Richard Edwards, Montage-Trainer bei Teckentrup in Verl.
Novoferm hat für die Schlupftür im (Brandschutz-)Schiebetor spezielle Paneele entwickelt, die anstelle von zwei Standard-Paneelen eingesetzt werden. „Das Schlupftür-Panel ist etwas breiter und höher als die Schlupftür selbst, die Tür ist somit leicht in die vorbereitete Aufnahme einzubauen“, erklärt Dr. Dieter Ehlting, Produktmanager bei Novoferm. Das Aufmacherbild dieses Beitrags zeigt eine solche Konstruktion. Anbauteile wie Obentürschließer sind pro-
blemlos hinzuzufügen.
Schwellenlos durchs Tor

Die Schlupftür beim Schiebetor hat keine Schwelle. Die Konstruktion lässt das ohne Einschränkung zu. „Dies lösen wir über eine Pilzkopfverriegelung auf der Schlossseite im Fußbodenbereich“, erklärt Dr. Ehlting. Bei Sektionaltoren ist die Schwelle zwingend notwendig.
Die Funktion des Tores wird durch die Tür nicht verändert. Da das Tor aber nur bei geschlossener Tür bewegt werden darf, ist dafür ein Reedkontakt zu empfehlen, der diese Abfrage an die Steuerung des Tores übermittelt. Ehlting weist auf einen Faktor hin, der in vielen Fällen hinzukommt: „In der Regel ist nur wenig Platz zwischen Tor und Wand – dort, wo das Tor im geöffneten Zustand steht. Dann muss der geringe Platz bei der Wahl der Drücker beachtet werden.“ Für diese Fälle gibt es spezielle Flach- oder Turnhallendrücker.
Feuerschutz und Fluchtweg

Generell gilt: Eine Schlupftür wirkt sich nicht auf die Klassifizierung des Tores aus – die Schlupftür entspricht der Klassifizierung des Tores. Eine Schlupftür kann sogar als Fluchttür ausgelegt werden, unterliegt aber als Bestandteil des Tores der DIN 13241. Aus dieser geht hervor, dass Gebäudeschutz vor Personenschutz steht. Werden Schlupftüren mit Beschlägen und Schlössern nach DIN 179 ausgestattet, erfüllen sie dennoch die Anforderungen einer Fluchttür. Mit Schlupftüren bis zu einer lichten Breite von 1.200 Millimetern sind sie sogar im Fluchtweg möglich, wenn eine höhere Personenzahl zu berücksichtigen ist.

Analog gilt für den Rauchschutz, dass die Tür im Tor dieselbe Klasse erfüllen muss wie das Tor. „In ein Tor der Klasse Sa gehört also eine Tür der Klasse Sa, mit S200 beim Tor muss auch die Tür diese Norm erfüllen“, erklärt Dr. Ehlting.
Mit einer Schlupftür mit ausreichend Platz für einen Touch- oder Pushbar nach EN 1125 auf der Bandgegenseite (der schwellenlosen Tür) ist diese technisch als Fluchttür einzusetzen. Dieser Platzbedarf ist aber im Abstellbereich zwischen Wand und Tor oft nicht gegeben. In diesem Fall kommt eine Schlupftür in die Leibung öffnend zum Einsatz, da in diesem Fall der Panikbeschlag auf der von der Wand abgewandten Seite montiert wird. „Eine normale Schlupftür (aus der Leibung öffnend) kann aber auch als Notausgang gemäß EN 179 mit einem entsprechenden Beschlag genutzt werden. In dieser Funktion kann sie dann auch gegen die Fluchtrichtung ausgeführt werden, was in bestimmten Fällen erlaubt ist.“

Wenn ein Notdurchgang in beiden Richtungen gewünscht ist, lässt sich das über zwei Schlupftüren im Tor realisieren – eine Standardtür, die aus der Leibung öffnet (mit EN 179) und eine, die in die Leibung öffnet (mit EN 1125). „Damit bestehen dann Fluchtmöglichkeiten in beide Richtungen“, sagt Dr. Ehlting.
Fazit
Mit Schlupftüren gewinnt der Nutzer Freiheit, für den Montagebetrieb stellen sie keine außergewöhnliche zusätzliche Schwierigkeit dar.