Üblich im Metallbauerhandwerk ist der Schutz der Profile mit Folien. Ecken sind nachzukleben, sofern nicht andere Maßnahmen einen adäquaten Schutz bieten.
Üblich im Metallbauerhandwerk ist der Schutz der Profile mit Folien. Ecken sind nachzukleben, sofern nicht andere Maßnahmen einen adäquaten Schutz bieten. (Quelle: FRW)

Einführung 28. March 2022 Transport und Montage: Lassen Sie Ihre Arbeit regelgerecht abnehmen

(April 2022) Die Treppe, das Geländer oder die Überdachung haben Sie entsprechend der Vorstellungen des Kunden, geplant, konstruiert und gefertigt. Doch noch ist Ihr Auftrag nicht abgeschlossen. Ohne eine regelgerechte Montage und Abnahme Ihrer Leistung, sind Sie nicht fertig und können keine Rechnung stellen.

Bevor Ihr Produkt Ihren Betrieb verlässt, ist eine abschließende Versandkontrolle erforderlich. Dazu gehören die Prüfung der Vollständigkeit von allen auszuliefernden Elementen, Montagebausätzen und Zubehörteilen. Das Ergebnis der Prüfung ist in der WPK (werkseigenen Produktionskontrolle) im Ordner 2 zu dokumentieren. Dazu finden Sie in der Metallbaupraxis im Kapitel 1.16.5.6.2.6 die Anlage 2/6: Versandkontrolle. Wichtig ist, dass zur Vollständigkeit dieser Versandkontrolle auch die Angaben zur Wartung und gegebenenfalls zum Austausch von Teilen gehören.

Sind Sie nicht für den Einbau des Metallbauproduktes oder Bauteils verantwortlich, sondern der Bauherr oder ein Subunternehmer, sollten Sie schriftliche Angaben zum Transport, zur Lagerung sowie zur Montage der Elemente mitliefern.

Die oberste Priorität hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Monteurinnen und Monteure. Gerade auf Baustellen lauern viele Gefahren, die oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind. Besondere Risiken ergeben sich insbesondere daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, was die Abstimmung für die zu treffenden Schutzmaßnahmen erheblich erschwert.

Deshalb widmet sich ein komplettes Kapitel (1.15.2) diesem Thema. Sie erhalten unter anderem wichtige Hinweise zum Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, zum Schweißen und Schneiden, zum Transportieren von Bauteilen, zu Absturzsicherungen, Gerüsten und Leitern und Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Nützlich ist auch eine „Kurz-Handlungshilfe zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Montagearbeiten“ (Kapitel 1.15.2.9).Zahlreich Formulare und Checklisten in der Fachregel helfen Ihnen beim systematischen Umgang mit dem Arbeitsschutz auf der Baustelle. Dazu gehören zum Beispiel solch wichtigen Dokumente wie die „Checkliste für die Planung der sicheren Baustelle“ (Kapitel 1.18.3.18.7) und die „Checkliste für die Ausführung der sicheren Baustelle“, die Sie abarbeiten können, um nichts zu vergessen. Auch einige Musterschreiben wie das „Muster für die schriftliche Beauftragung von Gabelstaplerfahrern“ (Kapitel 1.18.3.18.1), das „Muster für die schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen“ (Kapitel 1.18.3.18.2) und das „Muster für die schriftliche Beauftragung von Kranführern“ (Kapitel 1.18.3.18.3) sind sehr hilfreich.

Melden Sie Bedenken anAuf der Baustelle stoßen Ihre Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter manchmal auf Dinge, die aus fachlicher Sicht kritisch sind. Ob ungeeignete Materialien oder mangelhafte Arbeiten des Vorgewerks – es kann für Sie unter Umständen unmöglich sein, ein mangelfreies Werk abzuliefern. Wenn Sie später nicht für solche Baumängel haften wollen, können Sie sich mit einer Bedenkenanmeldung rechtzeitig absichern. Wichtig sind in einem solchen Fall der richtige Adressat, sowie der Zeitpunkt, die Form und der Inhalt des Schreibens. Reagiert der Bauherr nicht auf die Bedenkenanmeldung, ist vor allem dann Vorsicht geboten, wenn die Mängel eine potenzielle Unfallgefahr bergen.

Damit Sie die richtige Form für die Bedenkenanmeldung wählen und nichts vergessen, haben wir in der Fachregel im Kapitel 1.18.3.19 eine Mustervorlage hinterlegt.

Abbildung Metallbauunternehmer Alexander Mülfarth aus Brühl.
Alexander Mülfarth, Einzelprokurist der Firma Metallbau Franz-Peter Mülfarth aus Brühl: (Quelle: Stefan Bausewein)

Viele Ihrer Bauteile und Produkte müssen am Bauwerk befestigt werden. Gerade für statisch relevante Konstruktionen muss die Befestigung vorher geplant und berechnet werden. Ob es am Ende hält, hängt jedoch auch von der fachgerechten Montage auf der Baustelle ab. Wichtige Montagehinweise zu der jeweiligen Befestigungsart bekommen Sie im Kapitel 1.9.Viele kleinere und größere Hinweise zum richtigen Handling von Bauteilen beim Transport und bei der Montage bekommen Sie in den Kapiteln zur regelgerechten Ausführung der Metallbauprodukte im Teil zwei der Fachregel und auch im Teil eins werden in vielen Kapiteln wichtige Hinweise gegeben. Zum Beispiel zur richtigen Lagerung verzinkter Bauteile und zur Nachbesserung verzinkter Oberflächen im Kapitel 1.8.2.1.3.2.

Schützen Sie Ihre LeistungBevor Sie Ihre abgeschlossenen Arbeiten an den Auftraggeber sauber und regelgerecht übergeben können, müssen Sie dafür sorgen, dass der Zustand bis dahin so bleibt. „Schutz der Leistung“ ist das Stichwort. In DIN 18360 ist festgeschrieben, was dabei „Nebenleistung“ und was extra zu vergütende „Besondere Leistungen“ sind. Alle diese Punkte sind im Kapitel 1.19.13 Schutz der Leistung festgehalten und praktische „Beispiele aus der Rechtsprechung“ ergänzen die Infos.Wenn dann alle Metallbauarbeiten abgeschlossen sind und Ihre Bauteile die Zeit bis zur endgültigen Abnahme schadlos überstanden haben, müssen Sie Ihr Produkt nun noch mangelfrei an den Bauherren übergeben. Um bei der Vorbereitung und Durchführung dieser wichtigen „Abnahme einer Bauleistung“ nichts zu vergessen, sollte man nach der Checkliste im Kapitel 1.18.3.15 vorgehen.

Dort finden Sie auch wichtige Hilfen in Form eines Musters eines Abnahmeprotokolls (Kapitel 1.18.3.15.1), das Muster einer Fertigstellungsmitteilung (Kapitel 1.18.3.15.2), eines Abnahmeverlangens (Kapitel 1.18.3.15.3) sowie einer Vollmacht (Kapitel 1.18.3.15.4).

Sind dann Ihre Metallbauarbeiten abgeschlossen, haben Sie die Zeit bis zur Abnahme gut überstanden und sind dem Bauherren dann auch noch im mangelfreien Zustand übergeben und diese Abnahme dokumentiert worden, können Sie relativ sicher sein, dass der Kunde zufrieden ist und auch noch die Endrechnung bezahlen wird.

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zuletzt editiert am 25.03.2022