An einer Außentreppenanlage an einem Mehrfamilienhaus wurden durch den Sachverständigen diverse Mängel festgestellt. Diese waren so gravierend, dass eine Abnahme der Treppenanlage nicht in Frage kam und eine Neuanfertigung empfohlen werden musste.
Die geradläufige Treppe mit einem Podest war als Zugang zur Wohnung im ersten Geschoss vorgesehen. Beim Vororttermin stellte der ö.b.u.v. Sachverständige diverse Mängel fest. Die Mängelliste liest sich wie das „Who is who“ des Treppenbaus:
Die Ausführung der Feuerverzinkung war in verschiedenen Punkten mangelhaft.

An einigen Stellen befand sich Zinkasche in den Profilen.
An vielen Stellen (bei Bohrungen, Schweißnähten und in der Fläche) wurde mit Zinkstaubfarbe nachgearbeitet.
Die Schweißnähte korrodierten an einigen Stellen. Auch die schweißtechnische Ausführung eines großen Teiles der Schweißnähte war mangelhaft. Die Nähte konnten so nicht statisch nachgewiesen werden.

Es gab viele fehlerhafte Bohrungen. Zum Teil war nicht erkennbar, warum einzelne Bohrungen an verschiedenen Stellen vorhanden waren. Die Lochspiele und Toleranzen stimmten nicht.
Außerdem wurden durch den Sachverständigen noch weitere Mängel festgestellt:
- Befestigungskonsolen saßen nicht bündig an der Wand.
- Die Gitterroste bogen sich bei Belastung zu kräftig durch. Sie waren statisch nicht ausreichend dimensioniert.
- Die Rastermaße der Gitterroste zeigten Abweichungen von bis zu zwölf Millimetern.
- Der Handlauf im ersten Obergeschoss rostete.
- Die Pfostenaufteilung in der Wange und die Befestigungsplatten waren nicht einheitlich.
- Die Geländeranschlüsse waren unterschiedlich gestaltet.
Bessern Sie Fehlstellen richtig aus

Entsprechend EN ISO 1461 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken); Anforderungen und Prüfungen, darf die Summe der Zinkfehlstellen 0,5 Prozent der Gesamtoberfläche eines Werkstückes nicht überschreiten. Sind Fehlstellen nahezu über die gesamte Oberfläche verteilt, so gilt dies auch als wesentlicher Mangel, wenn der Grenzwert von 0,5 Prozent der Gesamtoberfläche nicht erreicht ist. Der einzelne Bereich ohne Überzug darf nicht größer als zehn Quadratzentimeter sein. Das war im vorliegenden Fall nicht gegeben. Damit war die Feuerverzinkung mangelhaft.

Sind die Fehlstellen kleiner, als in der Norm vorgegeben, sind für die Ausbesserung grundsätzlich zugelassen:
- thermisches Spritzen mit Zink,
- Auftragen geeigneter und zugelassener Zinkstaubbeschichtungen,
- Auftragen spezieller Lote auf Zinkbasis.
Die Ausbesserung von Fehlstellen muss in einer Schichtdicke von mindestens hundert Mikrometer erfolgen.

Für die gemessenen Grenzabweichungen der Gitterroste von bis zu zwölf Millimeter ergibt sich der zugelassene Wert aus der Tabelle 1 der DIN 18202 Toleranzen im Hochbau; Bauwerke, siehe Fachregelwerk Kapitel 1.19.4.1.1, Tabelle Grenzabweichungen. Entsprechend des Nennmaßes beträgt die zugelassene Abweichung zehn Millimeter. Die gemessenen Werte lagen mit zwölf Millimetern also außerhalb der Toleranz.
Fazit: Komplett neu bauen

Die ausführende Firma verfügte zum Zeitpunkt der Fertigung der Treppe und der Geländer auch nicht über die entsprechenden Zulassungen. Aufgrund der gravierenden Mängel musste die komplette Konstruktion rückgebaut und durch eine regelgerechte, statisch nachgewiesene Konstruktion ersetzt werden.
Zusatzinfos
Wo Sie mehr erfahren!
Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. In der Sendung „M&T Metall-produktiv“ werden jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 12:00 Uhr unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.
Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema ist in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik in den Kapiteln 1.4.4 Maßtoleranzen, 1.8.2.1.3.2 Feuerverzinken, 1.9 Befestigungstechnik und 1.19.4.1 Maßtoleranzen (Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen), 1.19.7 Korrosionsschutz, 1.19.10 Zulässige Unregelmäßigkeiten an Schweißnähten. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits mehr als dreißig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple Podcast, Spotify oder Google Podcast.
Baujahr: 2016
Schadensjahr: 2016