In allen Phasen der Akquise und Bearbeitung eines Auftrags können Fehler passieren und dadurch Schäden auftreten. Besonders schwerwiegend ist das in der Phase der Auftragsvorbereitung, denn was einmal falsch geplant wurde, lässt sich nur mit erheblichem Aufwand nachbessern oder reparieren. Hier können Sie aus einigen Beispielen lernen und erhalten Tipps zur Fehlervermeidung.
Besonders wichtig in der Auftragsakquise ist eine gute und fundierte Kundenberatung. Ihr Angebot sollte alles das enthalten, was technisch und baurechtlich notwendig und machbar ist. Sie sollten Ihr Angebot kompetent begründen können. Machen Sie Ihren Kunden klar, was nach den anerkannten Regeln der Technik der Mindeststandard ist und zeigen Sie ihm zusätzliche Möglichkeiten und Alternativen auf. Dabei ist das Fachregelwerk Metallbauerhandwerk - Konstruktionstechnik ein wichtiges Hilfsmittel. So wird in der Fachregel zum Beispiel immer wieder darauf hingewiesen, dass klare Absprachen mit dem Kunden und eine eindeutige Leistungsbeschreibung Grundvoraussetzungen dafür sind, um ärgerliche und oft teure Missverständnisse zu vermeiden. Ein Beispiel zeigt der folgende Schadensfall:
Hinnehmbare Unterschiede

Bei dem beschriebenen Problem handelte es sich letztlich nicht um einen Schaden, sondern vielmehr um eine Oberflächenerscheinung, die beim Feuerverzinken von Stahlteilen auftreten kann, die aber nicht selten zu Diskussionen mit dem Kunden führt. An einem Anbaubalkon eines Mehrfamilienwohnhauses wurde die unterschiedliche Optik des Zinküberzuges beanstandet und die Abnahme verweigert. Auf zwei Rohrstützen zeigte der Zinküberzug eine eher glänzende Oberfläche, während auf zwei Rohrstützen der Zinküberzug eher einheitlich grau-matt war.
Die Ursache des unterschiedlichen Aussehens des Zinküberzugs liegt in der Zusammensetzung des Stahls der Rundrohrstützen. Bei der Materialbestellung des Stahlbauers wurden lediglich die Stahlsorte S235 JR sowie die gewünschten Rohrabmessungen angegeben, ohne weitere Spezifizierung der Stahlzusammensetzung. Leider bestand die Lieferung der Rohre aus zwei unterschiedlichen (allerdings normgerechten) Stahlchargen mit differierenden Anteilen der beiden, für den Verzinkungsprozess maßgeblichen Legierungselemente, Silizium und Phosphor. Von einem Mangel der Feuerverzinkung kann trotz des unterschiedlichen optischen Erscheinungsbildes der Zinküberzüge nicht gesprochen werden.
Gemäß DIN EN ISO 1461 ist eine solche Oberflächenerscheinung, die beim Feuerverzinken aufgrund der Stahlzusammensetzung eintreten kann, kein Mangel. Dort wird unter Punkt 6.1. folgendes beschrieben (siehe auch Fachregel, Kapitel1.8.2.1.3.2 Feuerverzinken): „Der Hauptzweck des Zinküberzuges ist der Schutz des darunterliegenden Eisen- und Stahlwerkstoffes vor Korrosion. Betrachtungen zur Ästhetik und zu den dekorativen Eigenschaften sollten zweitrangig sein“ und weiter „das Auftreten von dunkleren oder helleren Bereichen (netzförmiges Muster oder dunkelgraue Bereiche), oder eine geringe Oberflächenunebenheit, ist kein Grund zur Zurückweisung“.
Da hätte ein eindeutiger Hinweis des Metallbauers im Vorfeld viel Ärger und letztlich Kosten für den Gutachter gespart. Sinnvoll wäre auch der Hinweis gewesen, dass sich der silbrig-glänzende Zinküberzug einer frischen Feuerverzinkung im Laufe der Zeit bei atmosphärischer Bewitterung durch die Bildung natürlicher Deckschichten in eine stumpfe, matt-graue Oberflächenoptik verwandelt und sich damit das Aussehen der Stützen angleicht.
Nicht ohne Prüfung und Zertifizierung

Ein wichtiges Signal, um dem Kunden gegenüber Ihre Kompetenz zu belegen und für viele Metallbauaufträge unerlässlich, ist die Zertifizierung des Betriebes nach DIN EN 1090 und der Nachweis der erforderlichen Schweißerprüfungen. Für die CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte (dort, wo es baurechtlich vorgeschrieben ist) sind der Aufbau einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und eine Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle Voraussetzung. In der Fachregel erhalten Sie dafür im Kapitel 1.16.5 die notwendigen Informationen.
Auch kann es zu erheblichen Schäden kommen, wenn die Schweißer nicht die erforderliche Kompetenz haben und diese durch eine Prüfung nachgewiesen haben, wie der folgende Fall zeigt:
In einem Fußballstadion waren frisch montierte Wellenbrecher gebrochen. Einige Stege der Haltelaschen waren verbogen und die Zinkschicht aufgerissen. Wie die genaue Untersuchung der Schadensfallursache zeigte, bestand die Endabdeckung der Rohrkonstruktion aller Wellenbrecher aus einer Ronde mit zwei Schlitzen. Dort waren die Haltelaschen durchgesteckt und an der Rückseite verschweißt. Anschließend war die Ronde mit den Laschen an der Stirnseite auf das Rundrohr aufgeschweißt und dann feuerverzinkt worden. Als Schadensursache wurde unter anderem die falsche Position der Schweißnaht Ronde/Lasche und damit die zu geringere Einschweißtiefe ermittelt. Auch war es zu Flankenbindefehlern in der Verbindung Ronde/Rohr durch eine zu geringe Wärmeeinbringung gekommen. Die Überprüfung ergab, dass die Schweißer keine entsprechenden Prüfungen hatten. Auch fanden sich in den Fertigungsvorgaben keine Hinweise zu Werkstoffen und Nahtgrößen.
Die richtige Planung der Schweißarbeiten, die richtige Konstruktion der Wellenbrecher und letztlich die Kompetenz (und die Prüfung) der Schweißer hätte den teuren Schaden (alle Wellenbrecher mussten neu gefertigt werden) verhindern können.
Und sie hält doch - nicht
Für viele Konstruktionen des Metallbauers (zum Beispiel Treppen und Geländer) ist ein statischer Nachweis unerlässlich. Es ist kaum zu verstehen, dass trotzdem die fehlende Statik in vielen Fällen eine häufige Schadensursache ist. Dabei bietet Ihnen die Fachregel auch dabei wichtige Hilfen an. Eine Möglichkeit, um vorher überschlägig zu ermitteln, ob die erdachte Konstruktion auch hält, ist das integrierte Berechnungsprogramm Balustat. Mit der Demoversion können Sie zum Beispiel eine einfache statische Vorbemessung typischer Metallbaukonstruktionen vornehmen und so prüfen, ob Sie mit Ihrer gewählten Konstruktionsart auch die statischen Randbedingungen erfüllen können.
Damit hätte folgender Schadensfall vermieden werden können:
Eine gerade, einläufige Stahltreppe in feuerverzinkter Ausführung, die auf dem Hof den Zugang zu einem Gewerberaum bildete, wies erhebliche Mängel auf. Die Treppe mit Stahlwangen aus U 200-Profilen verfügte über sechs Gitterroststufen und ein Austrittspodest. Die Stufen hatten eine Breite von 2.400 und eine Tiefe von 270 Millimeter und bogen sich erheblich durch. Die Gitterroststufen mit einem Tragstab von vierzig mal drei Millimeter waren für eine Spannweite von 2.400 Millimeter deutlich zu schwach ausgelegt. Auch ein sehr unprofessionelle „Nachbesserung“ mit der nachträglichen Anbringung von Rechteckrohren (vierzig mal zwanzig Millimeter) zur Abstützung zum Boden hin, brachte keine entscheidende Abhilfe. Die gesamte Treppenkonstruktion musste neu gefertigt werden. Eine statische Vorbemessung und der statische Nachweis der Konstruktion hätten auch dabei viel Ärger und Kosten gespart.
Fazit: Schließen Sie vorher Fehlerursachen aus
Achten Sie in der Kommunikation mit dem Kunden schon im Vorfeld der Auftragsbearbeitung auf eindeutige und kompetente Aussagen. Das Fachregelwerk hilft Ihnen mit vielen Hinweisen und Hilfsmitteln. Sei es bei der Formulierung, dass feuerverzinkte Oberflächen keine optische Funktion haben, bei dem Nachweis der Zertifizierung und der erforderlichen Schweißerprüfungen oder bei der statischen Vorbemessung Ihrer Konstruktionen. So können Sie viel Ärger und teure Fehler vermeiden.
Wo Sie mehr erfahren
Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. In der Sendung „M&T Metall-produktiv“ werden jeden Dienstag von 14:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 11:00 bis 12:00 Uhr unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.
Schadensfälle: Viele weitere Schadensfälle sind in den Bänden 1 bis 5 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
Podcast: Spannung für die Ohren und den Kopf verspricht der M&T-Podcast mit einem hörbaren Einblick in zahlreiche Schadensfälle. Verfügbar sind bereits mehr als dreißig Fälle auf allen gängigen Podcast-Plattformen wie Anchor, Apple-Podcast, Spotify oder Google-Podcast.