(Oktober 2021) Eine Automatiktüranlage war vom Bauherrn beanstandet worden. Die Tür schlösse nicht vollständig in die E-Falle und der Türflügel sei weich und verzogen. Bei der Fehlersuche fand der Sachverständige neben Einbaumängeln auch Bedienungsfehler des Nutzers.
Bei der Türanlage handelt es sich um ein rechtwinklig abgewinkeltes Element mit einem seitlichen festverglasten Feld. An der Frontseite befindet sich die einflügelige Tür (Öffnungsmaß: 1.260 Millimeter mal 2.500 Millimeter) und ein dreifach aufgeteiltes Seitenfeld. Der Eingang ist als Windfang mit zusätzlicher innerer Türanlage konzipiert.
Türflügel und Türblendrahmen sind eine Systemkonstruktion aus thermisch getrennten Aluminiumprofilen. Der Türflügel ist mit drei dreiteiligen Aufsatzbändern angeschlagen, wobei das dritte Band mittig in Türhöhe montiert ist. Das Schloss ist mit einer Falle mit E-Schließblech und einer Dreifachverriegelung ausgeführt. Innen ist ein Drücker und außen ein Stangengriff montiert. Der Türflügel ist selbstschließend über einen Obentürschließer mit Gleitschiene.
Der Bauherr bemängelte folgende Punkte an der Türanlage:
- Die Tür schlösse selbsttätig bei geschlossener Innenwindfangtür nicht vollständig in die E-Falle.
- Der Türflügel sei weich und schlossseitig am Sockel in der Türebene verzogen.

Beachten Sie die anerkannten Regeln der Technik
Der Sachverständige fand bei der Begutachtung folgenden Zustand vor: Der Türflügel weist auf der Schlossseite unten eine Verwindung mit einem Ebenenversatz von 1,5 bis zwei Millimeter auf. Unter Druck auf die äußere Griffstange ist eine elastische Verwindung des Türflügels oben und unten bis zu fünf Millimeter festzustellen, die jedoch keine weiteren bleibenden plastischen Verformungen verursacht.
Der Türschließer ist auf die Stärke 6 eingestellt. Die Tür schließt selbstständig und fällt in die Falle. Es ist jedoch keine Endverzögerung mit Endanschlag unter erhöhtem Schließmoment festzustellen.
Für die Bewertung des Falles wurden durch den Gutachter die im Jahr 2014 gültigen Normen herangezogen (Anm. d. Red.).
Die DIN EN 1154:A1:2002 Schlösser und Baubeschläge; Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf; Anforderungen und Prüfverfahren legt die Anforderungen bei Drehflügeltüren fest. Die Schließkraft von Türschließern ist in sieben Stufen aufgeteilt, und in Tabelle 1 dieser Norm zur Verwendung als Standard für Türflügelgewichte sowie Türflügelgrößen gegliedert.
Die DIN EN 1192:2000 Türen; Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen dient der Klassifizierung der Festigkeit von Türblättern, Türzargen und Türelementen bei vertikaler Belastung, statischer Verwindung, weichen und schweren sowie hartem Stoß. In Tabelle A1 werden die Anforderungen an die Türkonstruktionen nutzungsbedingt in vier Belastungsklassen eingeteilt.
Die EN 948:1999 Drehflügeltüren; Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen statische Verwindung legt die Prüfbedingungen zur Bewertung des Widerstandes gegen die statische Verwindung fest.
Die DIN EN 1192 und EN 948 wurden in der EN 14351-1:2006 Fenster und Türen; Produktnorm, Leistungseigenschaften; Teil1: Fenster und Außentüren ohne Feuerschutz und/oder Rauchschutzeigenschaften unter Abschnitt 4.17 aufgenommen. Deshalb beziehen sich die Dokumente des Produktpasses der Tür auf die EN 14351-1 als Produktnorm und als Grundlage für die zu erteilende CE-Kennzeichnung.
Montieren Sie entsprechend der Verarbeitungsrichtlinien
Für die Stabilität des Flügelrahmens und die besonderen Vorgaben beim Einsatz von Obentürschließer ist die Anzahl und Bestückung sowie die Einbauebene der Türbänder maßgeblich. Die dementsprechenden Vorgaben des Systemlieferanten für die vorhandene Türflügelgröße von 1.260 Millimeter mal 2.500 Millimeter legen vier Türbänder fest. Darüber hinaus wird beim Einsatz eines Obentürschließers grundsätzlich ein zweites oberes Türband gefordert.
Im Gegensatz zu den Verarbeitungsrichtlinien ist oben aber nur ein Türband montiert. Damit liegt ein Mangel vor, da zwei Türbänder aufgrund der Flügelgröße und des Obentürschließers vorgesehen sind. Das zusätzliche Türband ist zu montieren, wenn die bestehende Konstruktion nicht komplett ausgetauscht wird.
Unter Beachtung der Belastung und der Randbedingungen ist die zu bewertende Tür in die Beanspruchungsklasse drei gemäß DIN EN 1192 einzugruppieren. Für die verwendete Türkonstruktion liegt ein Produktpass vor, der eine dementsprechende Prüfung und Zertifizierung in Klasse 3 für eine Türflügelgröße von 1.198 Millimeter mal 2.357 Millimeter belegt. Insoweit weist die Türkonstruktion zwar grundsätzlich eine geprüfte und ausreichende Gebrauchstauglichkeit auf, es fehlt jedoch vom Systemlieferanten noch eine Freigabe für die tatsächlich hergestellte Türflügelgröße von 1.260 Millimeter mal 2.500 Millimeter.
Der Zustand der Tür und die „händische“ Prüfung der plastischen Verwindungssteifigkeit des übergroßen Türflügels durch den Sachverständigen weisen auf die für Aluminiumrahmen typische Weichheit hin, deren systemische Gebrauchstauglichkeit noch durch den Systemlieferanten auf Basis der vorliegenden Systemprüfung zu bestätigen, und vom Hersteller einzureichen ist. Ohne diese Freigabe kann es keine CE-Kennzeichnung und damit auch keine Abnahme geben. Alle anstehenden Kosten zur Ertüchtigung wären ohne Vorlage dieser Freigabe durch den Hersteller zu tragen.
Informieren Sie den Nutzer
Die Nutzer sind ungeachtet des noch fehlenden Nachweises und des fehlenden Türbandes darauf hinzuweisen, dass ein „Feststellen“ der Tür durch einen Keil oder die Offenhaltung durch ein am Blendrahmen zwischengelegtes Holzprofil vermieden werden sollte. Die „Prüfkraft“ von 300 Newton für die Festigkeitsklasse drei ist durch die Hebelwirkung auf den Türsockel schnell erreicht, so dass bei derartigen „Feststellungen“ mit plastischen Türverformungen zu rechnen ist. Die im vorliegenden Fall festzustellende Verformung ist nach den Erfahrungen des Sachverständigen mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine derartige Verkeilung zurückzuführen.
Beheben Sie die Mängel
Als Maßnahme zur Verbesserung der Verwindungsstabilität wäre entweder das Türblatt durch eine schwere Vollholztür beziehungsweise eine Stahlrahmentür zu ersetzen, oder der vorhandene Türflügel durch ein elektrisch angetriebenes Dreifallenriegelschloss zur Fixierung des Flügelrahmens – inklusive der Montage des beschriebenen vierten Türbandes – zu ertüchtigen. Dieses Schloss wäre dann auf „Dauerverriegelung“ bei Entriegelung bei jeder Betätigung zu programmieren. Allerdings sind derartige Schlösser bei nicht exakter Positionierung zwischen Flügel- und Blendrahmen sehr schadensanfällig. Jede geringe Reibung der Riegel in den Schließblechen beim Öffnen oder Schließen führt zum Ausfall der Schlossfunktion insgesamt und zur Notwendigkeit eines „Reset“ in der Programmierung.
Die Schließkraft des Türschließers entspricht den Vorgaben der DIN EN 1154, Tabelle 1, und damit den anerkannten Regeln der Technik. Diesbezüglich liegt kein Mangel vor. Das Endschließmoment muss durch den Hersteller allerdings noch optimal eingestellt werden. Als zusätzliche Maßnahme kann in der inneren Windfangtür eine Überströmöffnung als Druckausgleich installiert werden (Kosten nicht durch den Hersteller zu tragen).Alternativ ließe sich die Tür durch einen Obentürantrieb in Reverse Montage ergänzen, der – im Gegensatz zu einer „Normalmontage“ – eine normale händische Türöffnung, jedoch eine elektromechanische Türschließung gewährleisten würde. Es ist jedoch aufgrund der dann notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Klemmschutz) auf die erheblichen Umbaumaßnahmen an der Tür hinzuweisen. Auch diese erheblichen Kosten sind nicht vom Hersteller zu tragen.
Fazit:
Ertüchtigen Sie die Tür
Die zu bewertenden Tür ist mangelhaft:
- Es fehlt das vierte – als zweites oberes – Türband.
- Es fehlt die Freigabe der Übergröße des Türflügels durch den Systemlieferanten, einzureichen vom Hersteller.
Folgende Maßnahmen zur Ertüchtigung der Verwindungsstabilität des vorhandenen Türflügels sind denkbar (wenn die Tür nicht komplett ersetzt werden soll):
- Montage des vierten Türbandes – Kostenübernahme durch den Hersteller, da Mangel.
- Montage eines elektrisch angetriebenen Dreifallenriegelschloss zur Fixierung des Flügelrahmens und Programmierung auf „Dauerverriegelung“. Kostenübernahme ist abhängig von der Vorlage zur Zertifizierung der Gebrauchstauglichkeit des vorhandenen Türflügels.
Folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Selbstschließfunktion der Tür sind denkbar – wobei der Aufwand nicht vom Hersteller zu tragen ist:
- Installation eine Überströmöffnung in der inneren Windfangtür als Druckausgleich.
- Ergänzung der Tür durch einen Obentürantrieb in Reverse Montage.
Baujahr/Schadensjahr: 2014
Dr. Frank Kammenhuber, ö.b.u.v. Sachverständiger

Handwerkerradio
Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. In der Sendung „M&TMetall-produktiv“ werden jeden Dienstag und Freitag in der Zeit von 14:00 bis 15:00 Uhr unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbaubesprochen.
Schadensfälle
Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema Türkonstruktionenist in den Bänden 1 bis 4 „Schäden im Metallbau“ aus dem Coleman-Verlag enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.

Fachregelwerk
Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik im Kapitel 2.3 Metalltüren und -zargen.
Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail: coleman@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.