An einem Krankenhausgebäude waren vier automatische Außentüranlagen installiert worden. Leider funktionierten sie nicht automatisch. Der Sachverständige hatte nun die Aufgabe, die Mängel zu bewerten und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung festzulegen.
Bei den Türanlagen handelte es sich um einen Feuerwehrzugang, eine Schiebetüranlage mit Windfang am Haupteingang, den Eingang für eine MRT-Praxis und den Eingang zum Krankentransport. Bemängelt wurden vom Betreiber neben mechanischen Funktionsfehlern nicht funktionierende Ansteuerungen und Fehlfunktionen der elektrischen Beschlagkomponenten. Im Mittelpunkt dieses Beitrags soll der Feuerwehrzugang stehen.
Feuerwehrzugang nur manuell bedienbar

Bei dem Feuerwehrzugang handelte es sich um eine in drei Felder aufgeteilte Systemrahmenkonstruktion aus thermisch getrennten Aluminiumprofilen. Seitlich neben dem Türfeld befand sich eine festverglaste Brüstungsverglasung und darüber ein liegendes Drehkippfester. Das Türelement hatte eine VSG-Isolierverglasung, war ungefähr 130 Kilogramm schwer und hatte die Flügelmaße (Breite mal Höhe) 1.208 Millimeter mal 2.779 Millimeter.
Folgende Schlösser waren vorhanden:
- Dreifallen-Motorschloss, mechanisch selbstverriegelnd,
- ergänzende Fluchttür-Motorverriegelung oben.
Die Ansteuerung der Schlösser erfolgte im Normalbetrieb vom Raum aus und von außen über Transponder. Im Notbetrieb (Fluchtfunktion) erfolgte eine Ansteuerung vom Raum aus über einen Fluchttürterminal mit Notstromversorgung. Die Tür war mit einer Wechselgarnitur ausgestattet. Damit ist die Tür üblicherweise im Normalbetrieb durch das Dreifallenriegelschloss und die ergänzende Fluchttür-Motorverriegelung verschlossen und von außen sowie von innen über Transponder zu öffnen. Im Notfall wird die Fluchttür-Motorverriegelung sowohl über eine Ansteuerung der Brandmeldeanlage (BMA) als auch über den Nottaster am Fluchttürterminal geöffnet, und das Motorschloss ist von innen über den Drücker zu öffnen (Fluchtweg). Auch im Notfall ist die Tür von außen über Transponder zu öffnen (Feuerwehrzugang).
Der Sachverständige stellte beim Vororttermin folgende Mängel fest:
Das Dreifallen-Motorschloss war aktuell nur mechanisch bedienbar. Die elektrische Funktion war außer Betrieb. Damit war das Schloss nur per Schlüssel abschließbar. Von innen war es per Schlüssel oder über die Fluchtfunktion und von außen nur per Schlüssel und nicht über den Transponder zu öffnen. Augenscheinlich fehlte die Ansteuerung zum Schloss. Der üblicherweise bauseits zu legende Stromanschluss der Anlage über die Türzentrale war vorhanden, wie die funktionierenden Leuchtdioden zeigten.
Starke Verformung am Türflügelrahmen

Der Türflügel schnabelte oben an der Rahmenecke auf der Schlossseite um bis zu zwölf Millimeter zu dem Blendrahmenprofil und dem Pfostenprofil des Rahmenelements auf. Der Türflügelrahmen hing auf der Schlossseite auch so deutlich, dass man oben über den Türfalz nach außen durchsehen konnte. Der nach der Verarbeitungsrichtlinie des Systemherstellers auszuführende Spalt zwischen Blend- und Türrahmen durfte maximal fünf Millimeter betragen. Gemessen wurden elf Millimeter. Auch saß die untere Türflügelecke auf der Bodenrinne und dem Außenpflaster auf. Beim Vororttermin ließ sich die Tür nicht öffnen! Die Prüfung der Diagonalmaße und des Lotes bestätigte den maßhaltigen orthogonalen und lotrechten Einbau des Rahmenelements. Damit war der Mangel auf den Flügelrahmen und dessen Einstellung zu begrenzen.
Kein Werkvertrag vorhanden

Der Werkvertrag mit dem Türhersteller lag dem Sachverständigen trotz Anforderung nicht vor. Daher musste er den Fall auf der Grundlage der üblichen Schnittstellen zwischen den durch den Türhersteller auszuführenden mechatronischen Bauteilen mit deren internen Verdrahtungen und der bauseitigen Elektroverkabelung einschätzen. Der E-Anschluss an die Steuerzentralen der Türen und der Antriebe war nicht durch den Türhersteller, sondern durch einen qualifizierten Elektro-Fachbetrieb herzustellen. Alle internen Verbindungen zwischen den Einbaukomponenten waren hingegen Leistung des „Inverkehrbringers“ der Türanlagen.
Ursache für die Funktionslosigkeit des Elektro-Schlosses war die fehlende Ansteuerung, die üblicherweise im Leistungsumfang des Türherstellers liegt. Damit stellte der Sachverständige aus technischer Hinsicht dessen Verantwortung und den Anspruch auf die Mängelbeseitigung fest.
Der Türflügel hing und war verzogen. Eine Gewalteinwirkung durch den Nutzer konnte ausgeschlossen werden, da keine dementsprechenden Spuren auf dem Flügelrahmen erkennbar waren. Damit lag die notwendige Instandsetzung in der Verantwortung des Türherstellers.
Fazit: Mängel waren zu beheben
Die Mängel konnten durch den Türhersteller (Einbaubetrieb) behoben werden. Dazu musste die Steuerleitung zum Motorschloss gelegt werden, um die geschuldeten Schließregelungen und insbesondere eine Entriegelung auch von außen zu ermöglichen.
Der Türflügelrahmen war zu richten. Auf der Schlossseite musste er um etwa fünf Millimeter angehoben und an der oberen Rahmenecke um etwa zehn Millimeter nach innen gezogen werden. Hierzu war die Verklotzung der Verglasung zu prüfen und gegebenenfalls nachzuspannen. Einstellmöglichkeiten gab es auch noch an den vier Bändern. Der Türflügel konnte über Bandeinstellung noch etwa drei Millimeter noch oben gestellt und kräftiger angedrückt werden.
Zusatzinfos
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Baujahr: 2020
Schadensjahr: 2020