An einem Garagenrolltor wurde vom Auftraggeber moniert, dass der Antrieb für den Winter bei Eisbehang nicht ausreichend dimensioniert sei. Der Sachverständige entkräftete in seinem Gutachten diesen Vorwurf.
Der Fall hatte es bis vors Amtsgericht „geschafft“, das im selbstständigen Beweisverfahren folgende Fragen durch einen Sachverständigen beantwortet haben wollte:
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Ist das in der Garage eingebaute Deckenlauftor fachgerecht und ausreichend dimensioniert, damit es auch bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und darunter zuverlässig funktioniert?
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Was für ein dimensionierter Motor müsste eingebaut werden, damit das Rolltor auch bei eingefrorenen Lamellen durch diesen bewegt werden kann?
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Welche Kosten sind für einen Umbau zu einem ausreichend dimensionierten und damit auch bei Frost funktionierenden Motor notwendig?
Achten Sie auf die CE-Kennzeichnung

Das eingebaute Deckenlauftor hatte die Maße (Breite mal Höhe): 2.431 Millimeter mal 2.125 Millimeter und setzte sich aus ausgeschäumten doppelwandigen Panzerprofilen zusammen.
Das Tor lief beim Ortstermin einwandfrei. Die Parteien waren sich einig, dass eine Funktionseinschränkung des Antriebs beim Herauffahren des Torbehangs bei Eisbildung an der Außenseite wahrscheinlich sei.
Eine Funktionsprüfung ergab, dass sich der Antrieb durch einfaches Halten der Sockelleiste des Torbehangs mit einer Hand ohne besonderen Kraftaufwand stoppen ließ. Die Tormontage war fachgerecht erfolgt.
Der eingebaute Antrieb war bis zu einer Behanggröße von 3.635 Millimeter mal 3.000 Millimeter einsetzbar, geprüft und zugelassen. Er war gemäß DIN EN 13241 Tore; Produktnorm, Leistungseigenschaften CE-zertifiziert sowie mit einer Konformitätserklärung gemäß Maschinenbaurichtlinie 2006/42/EG und der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG zugelassen und mit einem CE-Kennzeichen versehen.
Stellen Sie den Antrieb richtig ein
Die Fragestellung des Beweisbeschlusses hinsichtlich der fachgerechten und ausreichenden Dimensionierung des Antriebs bei Eisbehang im Winter hielt der Sachverständige für „irreführend“. Nicht die „Dimensionierung des Motors“ oder gar der Einbau eines „stärker dimensionierten“ Motors seien relevant, sondern dessen Kraftbegrenzung und Voreinstellung seien als maßgeblich zu bewerten. Der eingebaute Motorantrieb war selbst für wesentlich größere Tore mit schwereren Behängen und größeren Reibungen zugelassen und für die vorliegende Toranlage daher grundsätzlich ausreichend dimensioniert.
Allerdings war die Krafteinstellung nicht unter allen Witterungsbedingungen hinreichend gebrauchstauglich. Die Motoreinstellung ließ zwei Möglichkeiten der Krafteinstellung zu.
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Der Motor wird zur Inbetriebnahme auf die torspezifischen Daten eingelernt. Hier sind die Länge des Verfahrweges und die sich aus der Reibung ergebende notwendige Kraft zur Bewegung des Torbehangs maßgebend. Nach diesem Einlernen stellen sich die benötigten Kräfte bei jeder Torfahrt nach, sind jedoch durch die Einstellung am Potentiometer werksmäßig begrenzt.
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Diese werksmäßig auf die Mittelstellung der Motorkraft am Potentiometer eingestellte Maximalkraft zur Auf- und Zufahrt des Tores lässt sich ebenfalls nachstellen, um auch bei besonderen Situationen – wie bei gefrorenen Lamellengelenken – eine Torbedienung zu gewährleisten.
Damit ergab sich zur Nachstellung der Öffnungskraft die Möglichkeit einer neuen Lernfahrt im Winter bei gefrorenen Lamellen oder mit einem kurzen händischen Ziehen an dem hochfahrenden Torbehang während der Lernfahrt. Alternativ konnte das Potentiometer nach Bedienungsanweisung nachgestellt werden. Dann würde sich der Antrieb im Winter selbst bis zur neu am Potentiometer eingestellten Maximalkraft nachstellen.
Fazit: Reden Sie miteinander
Der eingebaute Motor war ausreichend dimensioniert und musste nicht ausgetauscht werden. Die Kosten für eine Nachstellung des Motors durch eine Fachfirma wurden vom Sachverständigen auf pauschal 150,– Euro geschätzt.
Es ist schon erstaunlich, womit sich Gerichte manchmal beschäftigen müssen. Oftmals lassen sich solche ärgerlichen, aufwendigen und zeitraubenden Verfahren durch klärende Gespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor, während und nach der Auftragsbearbeitung vermeiden.
Zusatzinfos
Wo Sie mehr erfahren!
Handwerkerradio: Mehr aktuelle Schadensfälle können Sie im Handwerkerradio (im Internet unter www.handwerker-radio.de) hören. Dort werden regelmäßig unter anderem interessante Schadensfälle aus dem Metallbau besprochen.
Schadensfälle: Eine Reihe von Schadensfällen zum Thema ist in den Bänden 1 bis 6 „Schäden im Metallbau“ aus der RM Rudolf Müller Medien enthalten. Recherchieren können Sie auch auf der Schadens-Homepage www.schaeden-im-metallbau.de.
Fachregelwerk: Wichtige Informationen zum Thema finden Sie im Fachregelwerk Metallbauerhandwerk – Konstruktionstechnik in den Kapiteln 2.23.0 Torauswahl und CE-Kennzeichnung und 2.29 Sektionaltore und Deckengliedertore. Weitere Informationen zu den Büchern und zum Fachregelwerk erhalten Sie beim M&T-Kundenservice, E-Mail rudolf-mueller@vuservice.de oder von Mo-Fr von 7:30 bis 17 Uhr per Telefon unter 06123 9238 274.
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Baujahr: 2022
Schadensjahr: 2023